H-Kennzeichen 07er Nummer

  • Moin Renato,


    bist Du dir da sicher das die Besitzer des 07 Kennzeichens diese zurückgeben müssen?


    Da würde ich, wäre ich betroffen, nämlich gegen vorgehen und klagen. Denn es gibt ja sowas wie Bestandschutz oder nicht?


    Bekam man das 07 er bzw. eine Oldizulassung nicht eh erst ab 30 Jahre Fahrzeugalter???


    Mann....die machen es aber einem echt schwer........



    Grüße,


    Clemens

    Over the hills and far away {grusssignatur}
  • Am letzten Freitag wurde die rote Oldie-Nummer auf 30 Jahre hochgestuft. Da die Nummer auf einer Verordnung beruhte gibt´s auch keinen Bestandsschutz - den gibt es nur bei Gesetzen!


    Für Zehntausende von Oldie-Fahrern kommt die Nachricht wie ein Schock: Mit Beginn des nächsten Jahres wird ihren Autos per behördlicher Verordnung der Oldtimer-Status entzogen, was im Einzelfall zu erheblichen Nutzungseinschränkungen und massivem Anstieg ...
    ...der Betriebskosten führen kann. Hintergrund ist die am vergangenen Freitag vom Bundesrat beschlossene Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV), die in §2 Nr. 22 einen Oldtimer generell als ein Auto definiert, das mindestens 30 Jahre alt ist. Alle jüngeren Fahrzeuge haben somit nach Inkrafttreten der Verordnung am 1. Januar 2007 keinerlei Möglichkeit mehr, von den zulassungs- und steuerrechtlichen Vorteilen eines Oldtimers zu profitieren; selbst liebevoll gepflegte Autos zwischen 20 und 30 Jahren werden mit abgenutzten Gebrauchtwagen in einen Topf geworfen.


    Besonders hart getroffen sind von der Gesetzesänderung Autofans, die gleich mehrere Fahrzeuge dieser Altersklasse zu vertretbaren Kosten in den Status des historischen Kennzeichens herüberretten wollten. Sie hatten seit einigen Jahren über das sogenannte rote 07er-Wechselkennzeichen die Möglichkeit, mehrere Fahrzeuge ab einem Alter von 20 Jahren gleichzeitig zu besonderen Anlässen wie Clubtreffen, Oldtimerveranstaltungen oder Probefahrten zu bewegen. Diese Präsentation automobilen Kulturgutes wurde vom Gesetzgeber mit einem günstigen, hubraumunabhängigen Pauschalsteuersatz von EUR 191,00 pro Jahr belohnt. Darüberhinaus boten viele Versicherungen für diese „Wenigfahrer“ günstige Tarife an. Bei Erreichen der 30-Jahres-Grenze hatte der Halter dann die Möglichkeit, für jedes einzelne Auto ein sogenanntes H-Kennzeichen zu beantragen, mit dem sein Wagen zum gleichen Steuersatz nun auch im Alltag bewegt werden durfte.


    Mit diesen Möglichkeiten ist im nächsten Jahr Schluß. Der größte Teil der 07er Nummern wurde jeweils befristet auf ein Jahr erteilt und kann schon wegen der geänderten Gesetzeslage nicht verlängert werden. Und egal welche Alternative man künftig bei der Zulassungsform wählt, sie geht richtig ins Geld: Die reguläre Zulassung ist für die meist kat-losen Autos mit abenteuerlich hohen Steuersätzen verbunden, großvolumige Exemplare müssen gar mit Steuerbescheiden von 2.000 Euro und mehr pro Jahr rechnen! Summen, die den Betrieb mehrerer Fahrzeuge für den Normalverdiener (und der stellt in der Oldie-Szene die Mehrheit) schlichtweg unmöglich machen.


    Die weiteren Alternativen heißen Saison-Zulassung nur für einige Monate oder einmotten, was aber unweigerlich mit teuer zu reparierenden Standschäden an der Technik verbunden ist. Viele Oldtimerfahrer sind daher gezwungen die große Lösung zu wählen: Sie müssen ihr(e) Autos(s) verkaufen oder verschrotten. Damit erreicht der Gesetzgeber genau das Gegenteil von dem was ursprünglich geplant war.


    Ob der Bundesrat hier aus finanzieller Sicht eine weitsichtige Entscheidung getroffen hat, ist höchst zweifelhaft. Zwar werden einige der Oldie-Anwärter mit regulärer Zulassung zu hohen Steuersätzen wieder auf die Straße kommen, andererseits wird der größte Teil wohl langfristig oder sogar dauerhaft verschwinden. Und für ein Auto, das es nicht gibt, kauft man kein Benzin, kein Öl, keine Ersatzteile und man läßt es auch nicht reparieren.


    Die Abwendung dieser Neuregelung wäre Aufgabe des DEUVET, eigentlich die polititische Interessenvertretung aller deutschen Oldtimerfahrer, gewesen. Dem Verband, der stets gern auf seine ständigen Kontakte zur Politik hinweist, gelang es aber offensichtlich nicht, sich Gehör zu verschaffen oder auf die Entscheidung in Berlin auch nur ansatzweise Einfluß zu nehmen.



    Zum Download: Die oldtimerrelevanten Bestimmungen der neuen FZV.


    Weitere Infos unter www.bundesrat.de

  • Hallo liebe IFA Gemeinde,


    die 07er Nr. trifft mich nicht persönlich, habe H-Kennzeichen ( aber immer noch keinen Öldruck, immer noch zu kalt zum schrauben). Da wird aber das Thema Zulassung im Ausland vielleicht wieder interessanter...


    geht aber sicherlich nur mit einem Wohnsitz dort, sonst Kfz-Steuerhinterziehung. Aber wenn ich dort einen Wohnsitz habe und deshalb einen Personalausweis, der zu dem Zulassungsort passt...


    Klagen gegen die Abschaffung der 07er kannste aber vergessen, war nur Verwaltungsanweisung...


    Allles Gute



    timsvenja

  • Hallo,
    habe einen 75iger W50 gerade erworben, könnt ihr mir sagen, was er als Oldi an Steuern und Versicherung kostet??? Vom Zustand müßte er die Oldi-Kriterien erfüllen, is von der ruhmreichen NVA. Hat noch keine Kriegserfahrung.
    Danke im vorraus
    Anton

  • Hallo, nun auch wenn das Fahrzeug die 30Jahr Marke erreicht hat, heisst das noch lange nicht, dass es ein H-Kennzeichen gibt. So wurden auch die Kriterien hierfür enger und sehr streng ausgelegt. So wurde meinem W50 das H -Kennzeichen verweigert, obwohl dieser Baujahr`69 ist. Grund: Der Gesamtzustand muss mindestens Note 2 (gut) entsprechen, (meiner ist 3, ohne Mängel durch den Tüv...) und es werden keine Umbauten mehr geduldet. Soweit meine Erfahrung mit dem H-Kennzeichen. Und, auch nicht alle Versicherungen spielen beim H-Kennzeichen für Nutzfahrzeuge mit........gruss klaus

  • Hallo,
    ganz so schlimm ist es nicht letzter Stand nach Oldtimer Markt war das die 30 Jahre Grenze voraussichtlich ab 01.02.2007 gilt. Alte 07er Nummern behalten ihre Gültigkeit. Das Problem war das jede Zulassungsstelle machen konnte was sie wollte und das haben sie auch gemacht die eine hat ab 20 Jahren alles zugelassen die andere halt erst ab 30 Jahren. Ich hab letztes Jahr meinen Barkas auf 07er Kennzeichen zugelassen ohne Probleme obwohl erst 28 Jahre alt, nur Fahrzeugbrief, Oldiepass, Führungszeugnis und Versicherungskarte das wars nicht mal einen Kaufvertrag. Andere Zulassungsstellen wollen z.B. einen jährlichen Nachweis das man auch an Oldtimertreffen teilgenommen hat. mit Foto usw. Die 30 jahre Grenze galt aber beim H Kennzeichen schon immer.
    Einerseits ist es ja richtig das man ansprüche an den Fahrzeugzustand stellt weil es fährt einiges an Schrott mit nem 07er Kennzeichen rum andererseits ist es auch schade um die Fahrzeuge zwischen 20 und 30 Jahren das die nun völlig raus sind. Meiner Meinung sollte man ab 20 Jahren aufnehmen und dann eine Zustadsnote von 3 denn wenn man die Fahrzeuge bewegt bekommen sie unweigerlich Kratzer und Ölflecken.

  • Hallo, zur Erteilung einer H-Nummer ist Note 2 Minimum. Mein W50 hat laut TÜV Note 3, also befriedigender Zustand ohne erkennbare Mängel, jedoch mit eben Nomalen Abnutzungs und Gebrauchsspuren. Bei einem Nutzfahrzeug eben unweigerlich vorhanden. Darum wird es in Zukunft wohl den restaurierten Lkw vorbehalten sein eine H-Nummer zu tragen, nicht jedoch den normalen Lkw, so wie meiner. Aber da ich meinen W50 aufs Geschäft angemeldet habe, ist mir das letztendlich nun egal. Wohl dem, ders kann.............Gruss Klaus

  • Hi, ich habe mir vor ca. 14 Tagen einen TLF gekauft und bin mit dem Fahrzeug zur Dekra. Dort Abgelastet, neue HU und Oldie-Gutachten ohne größere Probleme. Auch den Ausbau der Pumpe nebst Tank wurde vom Prüfer als H-Zulassungsfähig interpretiert, ich solle halt vorbeikommen, wenn das erledigt ist, um dann das Fahrzeug weiter abzulasten und die Änderung einzutragen. Allerdings habe ich auch bei einigen Prüfstellen vorher angerufen, einige Prüfer waren der Ansicht, dass ein Ausbau des Tanks und der Pumpe einer H-Zulassung abträglich wäre, selbst ein ablasten wurde kritisch gesehen (allerdings nur nach telefonischer Auskunft). Der von mir dann ausfindig gemachte Prüfer sah das völlig anders. Insofern gehe ich davon aus, dass auch die Zustandsbeschreibung von 2 oder 3 immer etwas abhängig vom Prüfer ist.

Zulassung und Anmeldung

Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen