Alles anzeigenHallo Dennis,
Mir wurde breit erklärt, das ungebremst maximal 750 kg möglich sind und Einkreisbremse am Anhänger als ungebremst zählt. Mir geht es hauptsächlich darum das Stromagregat auf nem Osteinachser vom Kumpel ziehen zu dürfen. Das Teil wiegt 1,5 t und hat Einkreisbremse.
Der wie neue Anhänger Bj. 1987 ist stillgelegt und soll wieder auf die Straße.
Kann mir jemand mit Einkreisbremsanlage oder ohne eine Kopie seines Fahrzeugscheines zur Verfügung stellen?
moin
das sind Wessiansichten und nicht korrekt...da kommt wieder der Einigungsvertrag mit ins Spiel, was die wenigsten jungen Prüfer wissen...
der kleine Feuerwehranhänger TSA, hat ungebremst auch schon 900kg und durfte an jedem W50 gezogen werden...
Ich hab leider nur einen KFZ Brief vom L60 da, in welchem richtige 1,5t ungebremste Anhängelast eingetragen sind, also ohne jegliche Bremse...
Zu deinem Problem mit der Einleiterbremsanlage, gibt es zu Hauf Beiträge hier im Forum...das Resultat ist immer dasselbe - Einleiterbremsanlage nur bis 25kmh zulässig im öffentlichen Straßenverkehr...da wird dir nichts anderes bleiben und W50 sowie Anhänger auf Zweileiter umrüsten oder illegal zu schnell fahren...was natürlich nicht als Motivation zu illegalen Handlungen anzusehen ist!
viele Grüße
maffi