IFA LKW W50 - TLF ablasten

  • Moin,


    ja ich habe bei meinem DEKRA Spezialisten 7,49t beantragt und so wie es aussieht bekomme ich die auch eingetragen. Da der Tanker 6 Sitzplätze hat, berechnet er 75kg/Person und 25kg/Gepäck pro Person, sprich 100kg pro Sitzplatz. Da ist dann noch genug Zuladung möglich. Heute oder in den kommenden Tagen sollte ich die kompletten Papiere der Abnahme inkl. Oldtimergutachten in Händen halten.

    Ich berichte dann weiter.


    Ahoi

  • Moin,

    so alle Gutachten sind da. (Herzlichen Dank an den DEKRA-Ingenieur)



    - umgeschlüsselt auf LKW geschlossener Kasten 7,49t

    -Oldtimerabnahme ( §23 StVZO)
    -Ballonreifen eingetragen

    -Vermerk: Sondersignalanlage und Feuerwehrschriftzug sind im öffentlichen Straßenverkehr abzudecken/nicht zu betätigen. (mit Hauben, Magnettafeln und den Finger vom Knöpfchen fernhalten)

    -Abgasuntersuchung


    Kosten: ca.460,- Mücken


    Im übrigen brauchte ich nichts an der Sondersignalanlage demontieren und/oder diverse Schalter zum "lahmlegen" verbauen. Der Prüfer geht von meiner geistigen Gesundheit aus und davon dass ich nicht mit Blaulicht und Martinhorn zum Fleischer fahre.


    Phase Drei: die Anmeldung in Berlin


    to be continued...


    Ahoi

  • Moin,


    ja ich habe bei meinem DEKRA Spezialisten 7,49t beantragt und so wie es aussieht bekomme ich die auch eingetragen. Da der Tanker 6 Sitzplätze hat, berechnet er 75kg/Person und 25kg/Gepäck pro Person, sprich 100kg pro Sitzplatz.

    Ahoi

    Hallo,


    das ist ja top. Meiner hat sich damals nur auf die Nutzlast versteift, da LKW meinte er 20% vom ZGG müssen Nutzlast sein. Deshalb musste ich zwingend unter 6t. Aber da siehst wieder, 2 Prüfer, 3 Meinungen...


    Gruß


    Micha

  • moin,


    Glückwunsch erstmal zur erfolgreichen Abnahme:thumbup:


    Tja so ist das mit den Ingenieuren ;) wobei es ein Forenmitglied hier gibt, da ist Leergewicht gleich zulässiges Gesamtgewicht mit 7,49t...nichts ist unmöglich scheinbar:)


    Das mit der Sondersignalanlage wird dir die Zulassungsstelle sagen, ob die ganz raus muß oder Kappen ersetzen durch Schwarze oder Innenleben ausgebaut, oder oder oder...es widerspricht zwar den Maßgaben für eine erfolgreiche Oldtimerabnahme, wenn du ihn als Feuerwehr rein äußerlich beläßt, aber warum sollte es keine Widersprüche zwischen verschiedenen Instanzen geben:vogel.: Ich weiß nur, daß einige Prüfer schon sagen, alles muß weg von der Sondersignalanlage, ansonsten gibt es keine Oldtimerabnahme oder du mußt die Genehmigung vom entsprechenden Landkreis erbringen, daß du als Privatperson so eine Anlage besitzen darfst...wobei Besitz und Inbetriebnahme natürlich auch noch ein riesen Unterschied ist...rein theoretisch darfst du nicht mal eine orange Rkl als Privatperson am Fahrzeug haben, geschweige denn, nutzen...aber auch da wieder - jeder sieht es anders, obwohl es eindeutige Regeln zu Orange gibt (ich glaub' zu Blau auch)...


    Was mir grad so einfällt, gab's da nicht auch was mit dem "Feuerwehr" Schriftzug, wenn es keine mehr ist??? Maximus hatte da, glaub ich, mal was zu geschrieben hier im Forum...


    Bin gespannt, ob alles klappt bei der Zulassungsstelle und drück dir natürlich die Daumen...


    viele Grüße

    maffi


    >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>><<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<


    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • Moin,



    so der erste Versuch ging daneben. In Berlin muss die Signalanlage komplett außer Funktion gesetzt werden. Dies muss von der DEKRA/TÜV per Gutachten beglaubigt werden und bei der Zulassungsstelle zur Vorlage eingereicht werden.

    Zudem müssen die Leuchten aus den Rundumkennleuchten entfernt werden.

    Für die verbliebenen Kappen bedarf es dann aber noch einer Ausnahmegenehmigung von der Zulassungsstelle Berlin.

    Anbei ein Foto mit dem Vermerk der Zulassungsstelle.


    Dat wird schon...


    Ahoi und ein schönes Wochenende!



    IMG-20gdg190802-WA0012.jpg

Zulassung und Anmeldung

Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen