IFA LKW W50 - Hinterer Unterfahrschutz

  • Eindeutige Ausname: § 32b Zusatz

    5.Fahrzeuge, bei denen das Vorhandensein eines hinteren Unterfahrschutzes mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar ist.


    Nun ist die Frage ob Oldtimer im Gelände bewegt werden dürfen. Ich denke bei einem Gelände-LKW sollte diese Begründung reichen. Schließlich nervt mein Balken jedes Mal, wenn ich nur mal nen zu dollen Knick oder Steigungsanfang habe. Bin schon oft genug am Balken hängen geblieben.


    Viel Glück :-)

    Nie IFA gefahren, als Jungfrau gestorben........
    Fahrgefühl pur!

  • Ich weiß mein Bert.

    Ein Tüv-Prüfer hat mir gestern schon telefonisch Recht gegeben.

    Dieser ist aber vor allem in Neustadt unterwegs.

    Habe Mittwoch Termin bei den Fahrzeugfüchsen.

    Mal sehn. Immer optimistisch bleiben.:rolleyes:

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