IFA LKW W50 - Hinterer Unterfahrschutz

  • Liebes Forum,

    im letzten Jahr habe ich meinen W50 LAK zugelassen und bin fröhlich durch das Jahr gefahren.

    letzte Woche wollte ich frischen Tür machen und meinen Tüver, der mir letztes Jahr das historische Gutachten und die Vollabnahme gemacht hat, fiel auf das ich einen hinteren UFS haben sollte. Er wollte seinen Fehler vom letzten Jahr berichtigen.

    Laut STVZO ist die Lage beim seitlichen UFS eindeutig, braucht er nicht weil Gelände-LKW.

    Beim hinteren UFS ist die Formulierung nicht eindeutig und er stellt sich quer.

    Für "Fahrzeuge, bei denen das Vorhandensein eines hinteren Unterfahrschutzes mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar ist"

    brauchen ihn nicht.

    Frage: Wie komme ich um diesen Stahl-Balken am Heck drumrum? Wie überzeuge ich den Tüver dass der hintere UFS mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar ist? Er behindert die Funktion und ist nicht original.

    Ich weiß dass hier schon viel dazu geschrieben wurde. Aber immer sehr oberflächlich.

    Wer hat einen LAK ohne hinteren UFS und wo wurde er getüfft?

    Welche ergänzende Rechtsgrundlagen gibt es ggf zum 32b?

    Freue mich über alle antworten.

    Tilo

  • Auch der hintere Unterfahrschutz würde ein GeländeFahrzeug stark behindern, noch stärker wie ein seitlicher Unterfahrschutz. Klar könnte man eine klappbare Variante verbauen, aber gibt es überhaupt einen zugelassenen hinteren Unterfahrschutz passend für den W50 mit Zulassung?

  • Kann man eigentlich fast nur selbst bauen, aber jeder Prüfer reagiert da anders drauf. Meinem interessierte das nicht das die Nutzbarkeit im Gelände eingeschränkt ist. Wenn der Prüfer kein Einsehen hat, wird es schwierig ihn umzustimmen. Da bleibt nur noch einen anderen Prüfer zu suchen, was wieder mit Kosten verbunden ist, oder einen UFS hinbauen. Da gibt es wieder genaue Vorschriften was den Boden Abstand betrifft.

    Grüsse

  • Das ist ja das, was ich nicht verstehe, wenn ein Prüfer einen UF verlangt, sollte er auch bitte sagen, wo ich so was bekommen kann, denn der sollte ja auch entsprechende Normen erfüllen, oder nicht? Ansonsten kann ich ja auch was aus Holz zusammenbauen? Original gab es so etwas nicht und mir ist kein Anbieter von so einen UF für den IFA LKW W50 bekannt?

    Der Prüfer sollte dann bitte auch Maße, eine Zeichnung, oder Gutachten zur Verfügung haben. Denn man muss ja wissen, welche Kräfte sollte so ein UF aushalten, wie sollte der Unterfahrschutz konstruktionstechnisch aussehen (Maße, Winkel, Befestigung, Gewicht; Höhe über der Fahrbahn, Auslegung nach hinten usw.).


    Man kann doch nicht sagen, bau da gefälligst einen Unterfahrschutz dran, ich mache das und komme wieder und bekomme dann zu hören, ne, so kann das aber nicht aussehen, muss anders aussehen. Hier entstehen ja auch Kosten usw.. Also bitte Anbauvorschrift vorlegen lassen, wie das Ganze zu erfolgen hat. Man will es ja schließlich auch richtig machen.

  • Mein Gott,


    wenn ich so einen Schwachsinn immer höre platzt mir der Arsch.


    Die Fahrzeuge für ein H Kennzeichen müssen den technischen Stand seines Baujahres oder der des Termins der ersten Serienfertigung entsprechen.

    Und es gibt und gab nie einen W50 mit Unterfahrschutz, sei es seitlich oder hinten.

    Alle W50 LAK sind grundsätzlich Armee Ausführungen der NVA, die zu 90 % alle eine volle Geländegängikeit ab herstellung beinhaltet.

    Wer da am wenigsten Probleme macht, ist die GTÜ.


    Gruß Olaf

  • Moin,


    mach das bloss nicht!!!!


    Bei mir ist ein seitlicher Unterfahrschutz eingetragen und ich bekomm ihn nicht mehr ausgetragen (bis jetzt)....


    Dafür kein hinterer, bei freier Fahrt (unters Auto) mit 1,50 Rahmenhöhe :-))


    Die Regeln bezüglich Unterfahrschutz und Geländefahrzeug sind WischiWaschi und werden von jedem Prüfer anders ausgelegt. Einzig Einig sind sie sich, das dir keiner das Ding austragen will, weil sie Angst haben das dir danach einer Reinrauscht....


    Gruß Reinhard

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