Liebes Forum,
im letzten Jahr habe ich meinen W50 LAK zugelassen und bin fröhlich durch das Jahr gefahren.
letzte Woche wollte ich frischen Tür machen und meinen Tüver, der mir letztes Jahr das historische Gutachten und die Vollabnahme gemacht hat, fiel auf das ich einen hinteren UFS haben sollte. Er wollte seinen Fehler vom letzten Jahr berichtigen.
Laut STVZO ist die Lage beim seitlichen UFS eindeutig, braucht er nicht weil Gelände-LKW.
Beim hinteren UFS ist die Formulierung nicht eindeutig und er stellt sich quer.
Für "Fahrzeuge, bei denen das Vorhandensein eines hinteren Unterfahrschutzes mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar ist"
brauchen ihn nicht.
Frage: Wie komme ich um diesen Stahl-Balken am Heck drumrum? Wie überzeuge ich den Tüver dass der hintere UFS mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar ist? Er behindert die Funktion und ist nicht original.
Ich weiß dass hier schon viel dazu geschrieben wurde. Aber immer sehr oberflächlich.
Wer hat einen LAK ohne hinteren UFS und wo wurde er getüfft?
Welche ergänzende Rechtsgrundlagen gibt es ggf zum 32b?
Freue mich über alle antworten.
Tilo