Sitze mit Dreipunktgurt im LAK einbauen

  • Hallo Bert,

    ja das mit den Gurten vorn hatte ich auch gehört.

    War schon drauf und dran, Gurte zu kaufen, da die Kabine ja Gewinde für den Gurt an der B- Säule und im Boden hat.

    Aber mit dem Schwingsitz wird man doch dann bei Unebenheiten immer gegen den Gurt geworfen oder der Gurt ist lose. Dann zwei drei Bodenwellen und man ist gefesselt.

    Ich will aber keine modernen Sitze mit intigriertem Gurt.


    Wie hast Du das Problem gelöst?


    Renato hat glaube ich moderne LKW Sitze.


    Gruß Philipp

  • Moin,


    es gibt Stichtage für PKW und LKW wann Gurte drin sein müssen. Beim PKW 01.01.77 für vorn.Bei LKW und Womo über 2,8t EZ 1.1.1992

    Wenn also die EZ nach diesem Termin ist, musst du Nachrüsten.


    Wenn sie vor dem Termin ist, nicht. Wenn Gurte eingebaut sind, müssen sie angelegt werden, egal wie alt der Karren ist.

    Bei ganz neuen Karren kommt dann noch dazu, das Seitliche Sitze nicht mehr eintragungsfähig sind.


    Bei älteren Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurt "am Sitz" ist das Eintragen eigentlich kein Problem.

    Bei neuen Fahrzeugen scheitert das daran, das die Sitzbefestigung gleichzeitig für die Rückhalte Einrichtung geprüft sein muss. Da müssen der Nachrüstsitz und die Befestigung, dann auch eine Zulassung haben.


    Wenn das Probleme mit der Eintragerei gibt, würde ich die Gurte beim Tüv weglassen und anschliessend Verbauen, wenn der Nachwuchs gesichert werden soll.


    Ebenso sicher ist, das wird garnicht so einfach, an dem GFK Koffer die Lasten des Sicherheitsgurtes sauber einzuleiten. Das ist schon bei Blech nicht sooo einfach, wenn keine Punkte vorhanden sind.


    Gruß Reinhard

  • Hey Phillip, mir hatte auch mal ein Prüfer gesagt, dass vorn Gurte nicht nachgerüstet werden dürfen.

    Das stimmt aber nicht mehr. So bekloppt unsere Dekra-Leute bis jetzt waren, aber Gurte dürfen rein. Die Sicherheit darf man erhöhen. Bei Oldtimerautos ist es sogar Pflicht wurde ich belehrt. Ähnlich der Nachrüstpflicht von Warnlicht.


    Gruß

    moin...


    Das Schlimme an dieser Aussage des Prüfers, ist gefährliches Halbwissen bezüglich des W50 und Gurten in Verbindung mit den originalen Schwingsitzgestellen...das Thema hatten wir schon hier im Forum...


    Der Prüfer mag recht haben, was PKW oder sonstige Fahrzeuge mit festem Sitzen anbelangt, nur trifft es nicht auf die originalen Schwingsitze im W50 und L60 zu...der Grund dafür ist erstens - es gibt im W50 und L60 KEINE definierten und zugelassenen Halte- Befestigungspunkte für irgend eine Art an Gurt...diese Punkte müssen aber generell berechnet sein, um zugelassen werden zu können...so eine Berechnung kann richtig Kosten verursachen, wenn nicht ab Werk freigegeben war...


    Auch wenn es Bohrungen im W50 und L60 an der B-Säule oben und teilweise auch unten gibt und stellenweise sogar kleine Stahlstücken mit Gewinde dahinter - diese Punkte sind trotzdem nicht zulässig...es gab keine Freigabe vom Werk dafür...der zweite Punkt ist, durch das Schwingsitzgestell in Kombination mit einem am Fahrerhaus befestigten Gurt, besteht die Gefahr des Erwürgens an dem Gurt beim Einfedern des Sitzes...das nächste ist, das Sitzgestell hat keine Aufnahmemöglichkeit für ein Gurtschloß und es war auch nicht vorgesehen...dasselbe gilt für den Beifahrersitz mit Kiste drunter...die federt zwar nicht, hat aber auch keinen Aufnahmepunkt für ein Gurtschloss...


    Der einzige Sitz mit Gurt, war der mittlere Sitz im L60...der Sitz hatte lediglich einen Beckengurt und war direkt fest am Fahrerhausboden bzw. auf dem Motortunnel verschraubt...


    Die selbe Diskussion gibt es bei den Trabifahrern auch mit den hinteren Sitzen...nicht alle Trabis hatten Haltevorrichtungen für Gurte hinten...dann gab es spezielle Nachrüstkits dafür, mit zusätzlichen Stahlstücken und genauer Einbauposition...das waren aber nur Statikgurte und keine Pflicht, diese nachzurüsten...


    Wo kein Gurt drin ist, muß keiner rein!


    Leider hat Vossba nur zum Teil recht...in der ehemaligen DDR war einiges anders, auch wenn es hier ab irgendwann eine Gurtpflicht gab (Datum hab ich nicht im Kopf)...Problem ist, die jüngeren Ingenieure vergessen oftmals den Einigungsvertrag und die darin enthaltenen Regelungen...sie krallen sich dann an ihr gelehrtes Datum von Gurtpflichten, Warnblinkanlage usw. usw., was zwar in der BRD gültig war, nur nicht 1:1 auf den Osten übertragbar ist...


    Natürlich darf man die Sicherheit erhöhen in und an seinem Oldtimer, nur bleibt bei einigen Dingen das ABER und WENN einer Realisationsmöglichkeit übrig...


    In unseren IFAs bleibt dann nur der Umbau auf Sitze mit integriertem Rückhaltesystemen...


    Sorry für das OT, hatte zwar nix mit Dennis seinem Anliegen, ich wollte die Nachricht von Bert nur nicht so stehen lassen...


    Dennis kann im Koffer nur richtig massiv bauen, um die Sitze für die Kids eingetragen zu bekommen und froh sein, wenn der Prüfingenieur keine Lasten- bzw. statische Berechnung verlangt...


    viele Grüße


    >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>><<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<


    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • richtig die Prüfer bei uns wollen alle ein festigkeits Gutachten beiliegen haben oder ich muss eins machen lassen kann man aber nicht bezahlen

    Da wird der Sitz praktisch aus dem lak gerissen mit einer Winde und gemessen wie hoch der Kraftaufwand ist . Der muss glaube ich so um die 2 oder 4 Tonnen liegen hatte da was gelesen

    Danach brauste ein neuen lak und Sitze

  • Morgen,

    Festigkeitsgutachten kann man auch berechnen lassen. Mich hat gerade ein alter Bauingenieur dazu vom Hocker gerissen. Er wußte nicht welche Kräfte er rechnen müßte, aber war sich sicher das alte Statiker soetwas aus dem Ärmel schütteln können, wenn bekannt ist welche Kräfte der Sitz aufnehmen muss.

    Aus meinem Wissen und etwas Spekulation: Am LAKII kann der gleiche Anbaukran wie meiner angebaut werden und eine Tonne gehoben werden. Mehr nicht. In Berechnungen muss dreifache Sicherheit gerechnet werden, also hält der Koffer mind. 3 t an Zugkraft bei den Halteösen. Von Leuten, welche mit diesem Kran gearbeitet haben wollen, hörte ich dass immer die 4-Kanntrohre vom Kran kaputt gingen, wenn das mal überlastet war. Das Verspannseil kann 8 t. Also kann das schon stimmen.

    Daraus folgt dass nur ab den Befestigungspunkten der Traverse berechnet werden müsste. Was hält der Schweißpunkt oder die Schraube und vor allem welche Kräfte kann der Sitz aufnehmen? So stabil sieht er bei Dennis garnicht aus. Nur diese Werte sind relevant, denke ich.

    Fazit: Physik aus der Schule(Hebelgesetz)

    Für die Festigkeit von Schraubverbindungen gibt es Tabellen.

    Wenn man diese Rechnung vorlegt, kann es doch mit der Eintragung nicht weit sein.

    Was meint ihr?

    Nie IFA gefahren, als Jungfrau gestorben........
    Fahrgefühl pur!

Umbauten von IFA Fahrzeugen

Umbauten an IFA Fahrzeugen