Hallo,
ich habe meinen Ural 375D Baujahr 1971 zwischen August und November 2005 restauriert und habe ihn auf 07-er Kennzeichen zugelassen.
Jetzt war ich etwas verwirrt über die Neureglung der 07er Kennzeichen ab 2007.
Nach Anfrage hat mir ein ADAC-Rechtsanwalt einen netten Brief zur Aufklärung geschrieben.
Inhalt:
* Mindestalter 30 Jahre
* Keine Änderungen im Verwendungszweck des 07er Kennzeichen
* Eingangsuntersuchung ist weiterhin erforderlich
* weiterhin keine TÜV-Pflicht
Wer möchte, den kann ich eine Kopie dieses Schreibens mailen.
Gruss
Mathias