Huhu,
die §§ 32 b,c,d StVZO solllten interessant sein.
Konsenz ist, das du dem Prüfer glaubhaft machen mußt, daß das Fahrzeug mit den Dingern seinen Einsatzzweck nicht mehr erfüllen kann.
Überwiegende Offroad-Nutzung !!
Fahrten nach Afrika etc.
Glaubt er deinen Ausführungen, trägt er ohne Unterfahschutz ein oder übersieht das ganze (wie bei mir )
Unterfahschutz brauchst du auch erst ab einem gewissen Baujahr, welches so in den 70gern liegen dürfte.
CU