danke für die hinweise...was mir noch nicht klar ist wie kann man verhindern das der kunststoff weiter ausgast....
und wie hast du zwischen führerhaus und lakvorderwand gestrichen...da ist ja einfach kain platz...
mfg
danke für die hinweise...was mir noch nicht klar ist wie kann man verhindern das der kunststoff weiter ausgast....
und wie hast du zwischen führerhaus und lakvorderwand gestrichen...da ist ja einfach kain platz...
mfg
Hallo,
will oder besser muß demnächst meinen LAK streichen/lackieren...was muss man vorgrundieren um einen einigermaßen festhafteten und dauerhaft wasserundurchlässigen deckanstrich zu erhalten...
ich will mit 1k lack streichen/lackieren...
interessant wird noch wie ich es an der stirnseite zum führerhaus und untendrunter machen soll ???
gruß
die breite ist immernoch eingetragen.....bin am überlegen ob ich das ändern lassen soll........
die Breite resultiert aus der breite des Koffers.......hatte bis vor kurzem einen klappcontainer....und der war so breit.......jetzt ist es ein lak2....weil der andere war mega unpraktisch wenn man alleine oder zu zweit irendwohin will.....außerdem war der w50 etwas mit dem gewich überfordert....fuhr sich schrecklich, da sehr kopflastig (heizung und tank sind oben angebracht gewesen)
Hallo,
die anhängerdikussion war sehr interessant.......ein umstand wurde aber garnicht beleuchtet....und zwar das zulassungsproblem....ich habe meinen w50 auch auf einem 07 kennzeichen angemeldet und habe außerdem noch einen 7to wohn/werkstattanhänger der post....jetzt wollte ich den auch auf 07 anmelden.......
problem: die zulassungsstelle verweigert das, begründung nach rückfrage im ministerium (ich habe selber mit dem zuständigen sachbearbeiter gesprochen) ist das nicht zulässig, weil es müßten 3 nummernschilder ausgegeben werden und das geht mit plakette nicht....ich könnte zwar den anhänger auf das kennzeichen anmelden...dürfte dann aber nicht mit dem w50 gleichzeitig fahren...oder mir wird ein ZWEITES kennzeichen zugeteilt, welches ich aber voll besteuern und versichern muß.......züge sind in der durchführungsverordnung zum 07-kennzeichen definitiv nicht zugelassen......man drohte auch damit das kennzeichen wieder zu entziehen, wenn ich mit anhänger und w50 und dem selben kennzeichen auf der strasse angetroffen werde.....
das einleiterproblem war da gar kein problem......weil historisch und da ist eh alles egal....der w50 hat eh eine eingetragene breite von 2,83m ohne spiegel.....da kommt es laut zulassungsstelle auf die bremse nicht mehr an......
gruß