Hallo Renato und UPSMann
Ganz herzlichen Dank für Eure Hilfe
Jetzt kann ich meinem Fernweh bei passender Musik freien Lauf lassen...
Schönen Abend,
Gruss Mo
Hallo Renato und UPSMann
Ganz herzlichen Dank für Eure Hilfe
Jetzt kann ich meinem Fernweh bei passender Musik freien Lauf lassen...
Schönen Abend,
Gruss Mo
Die genauen Richtlinien kenne ich nicht. Wenn das selbe Fahrzeug schon mal in der CH imatrikuliert war gehts wohl gut.
Ansonsten sind die Lärm und Abgasvorschriften das grosse Problem. Man muss sogar eine Lärmmessung im Vorbeifahren über sich ergehen lassen und darf dabei eine gewisse DB Zahl nicht überschreiten.
Die Ami Jeeps gabs oft bei der schweizer Armee, das ist deshlab kein Problem.
Die MfK kannst Du mit dem deutschen Tüv nicht vergleichen. Eine Kollegin hat erlebt, dass die ihren deutschen "Neuwagen" mit keinen 10.000km eine knappe Stunde überprüft haben. Inkl. alle Fussmatten raus und den Teppich nach vermeintlichen Rostlöchern abgesucht haben
Die schweizer betreiben hier einen Riesenaufwand mit ihren Autos. Vor jeder Prüfung sieht man sie den Rost entfernen und pollieren...
Selbst eine Autowerkstatt muss hier bei der Zulassung eines deutschen PKW wenn dieser in der Art noch nie in der CH zugelassen war einige Tausend Franken blechen und eine Vollabnahme machen, so als das Auto noch nie eine Strassenzulassung gehabt hätte. Und das mit deutschem Tüv!
Ich glaube allerdings immer noch, dass schöne alte LKWs aus dem Ausland einfach nicht erwünscht sind, denn die Saurer fahren hier ja auch rum und machen sicher mehr Lärm und Dreck als unsere "Kleinfahrzeuge".
Aber, das ist die Schweiz, hier ist alles anders...
Ich hab einen Erstwohnsitz in Deutschland, macht aber keinen Unterschied. Da wo man lebt und Steuern zahlt muss das Fahrzeug zugelassen sein ohne dass man sich eines Vergehens beim Fahren über die schweizer Grenze schuldig macht.
Dann besser auf einen Freund anmelden und der sitzt daneben.
Als Deutscher kann man auch mit dem deutschen Ausweis über die Grenze. Man muss halt sie Grenzen wechseln und darf sich nicht erwischen lassen...
Nein. Das ist bei jeder Fahrt ein Zollvergehen und Steuerhinterziehung. Nur wen der jenige immer neben Dir sitzt, dann geht das, ansonsten würdest Du mit Wohnsitz in der Schweiz ja den Staat um die Steuern prellen...
Ich kenne Schweizer die das so machen, mit einem Schriftstück des Halters der Ihnen das Fahren erlaubt. Ist aber eigentlich nicht ausreichend und bei jedem Grzenübertritt ein Risiko.
Ausserdem macht es keinen Spass, den eigenen LKW nicht fahren zu dürfen wie und wann man will.
Hallo deadly
Ich glaube dass das eine sehr schwierige Sache wird irgendeinen LKW älteren Baujahres in die CH zu bringen. Ich weiss von einem MB 911 der eingeführt wurde, hat 2,5 Jahre gedauert. Die Abgas und Lärmvorschriften sind kaum zu erfüllen... Alles ausser Saurer scheint ausserdem nicht sonderlich erwünscht zu sein.
Ich habs aufgegeben, ausserdem lohnt es sich nicht einen haufen Geld für das Einführen auszugeben, das ist besser in den LKW investiert.
Viel Erfolg, Gruss Mo