Na dann erzähl doch mal wie es weiterging. Hört sich bestimmt spannend an
Beiträge von Bernd R.
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Jemand schrieb mal, das er mit einer längeren über setzung schneller ist, weil er an Steigungen im 4. Gang mit 60-65 km/h die Berge hoch zieht. Sonst geht der 4 ja nur bis 50km/h. Das Fahrverhalten liegt nach meiner Erfahrung wesentlich an radial oder diagonal reifen.
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ich kenne schon 4 nicht angemeldete, die aber alle fahren, es sind also noch einige mehr :D :D :D :D
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Die Ungarn haben einen IFA mal einen hohen Berg runtergestürzt. Kennt jemand noch den link. Der Motor lief hinterher noch auf den gezeigten Strecken und Geschwindigkeiten ist von untermotorisierung keine Spur. Das ist das Fahrwerk entscheidend.
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bein betrachten der bilder folgende Erkenntnisse/Vermutungen: IFA-Grill. Ikarus-Bus-Seitenscheiben mit Rahmen, HA mit Federbefestigung unten, Differentialgehäuse HA für W 50 zu rund Radstand könnte 3,7 m sein Also anscheinen eigen- oder weitgehender Umbau, IFA-Motor wahrscheinlich, sonst würde kein Mensch das Schild vorne dran hängen, W 50Motor noch wahrscheinlicher, bei S-4000-Motor hätte auch der Kühlergrill gepasst, auch wahrscheinlich LKW-Fahrgestell wegen Anordnung der Türen hinter dem Motor wie bei den anderen W-50-Bussen
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Mit den Roburteilen in D wird es wie mit H6 und S4000 werden: weil das Zeug noch haufenweise in allen möglichen Lagern liegt wird es wohl noch lange Teile geben
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Lesen kann man viel. hab ich mal geschrieben. Jetzt gemacht. Das o.a. Gesetz wurde spätestens 2011 geändert. Seit dem ist wohl die gewerbliche Nutzung des H-Kennzeichens nicht mehr unzulässig. Es wird also doch langsam besser in D.
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Wo ist denn der L60 Seenotretter gelaufen?
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lesen kann man viel. Ein H-Kennzeichen schließt gesetzlich eine gewerbliche Nutzung aus. soweit das Gesetz. Gesetzesbrecher können bestraft werden, wenn sie angeklagt werden und/oder erwischt werden. Soweit zum Leben. Andere Versicherungen sind da nicht so drastisch. also eine andere Versicherung suchen, einmal holz holen im Jahr ist ja nicht so dramatisch, das kann auch als Bewegungsfahrt unter Belastung gelten, was im Rahmen der Nutzungsregeln für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen-Regeln liegt und bei einem Kipper auch keine Schäden verursachen wird. Also ein bisschen mit Augenmaß vorgehen und mal die Gesetze selber lesen.
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Als ich wegen meinem 7,49-tonner für Mautbefreiung dort einen Antrag gestellt hatte, haben die mir zurück geschrieben, sie könnten mir keine Mautbefreiung erteilen. 7,49 tonner sind nicht betroffen, können also auch nicht befreit werden.