Spiele mit dem Gedanken mir so einen Hänger zu zu legen und original bestückt hinterm Feuerwehr W50 zu hängen. Oder auch eine Anhängeleiter würde mich interresieren.
Giebt es für die Rechtliche Grundlage mit "Feuerwehrtypisches Gerät" irgendwo was geschriebenes?
Mir sagte mal ein Tüv-Prüfer, das zu DDR-Zeiten diese Anhänger in den Fahrzeugschein des Zugfahrzeuges eingetragen waren, und somit immer als Einheit gehandhabt wurden. Über die Aktuelle rechtslage konnte er mir keine Auskunft geben.