Hallo ATTILA !
Der Beamte, der die Anweisung für die Finanzämter gegeben hat, war aus deinem Heimatland. Sie gilt nur für die in der Landwirtschaft im Beitrittsgebiet eingesetzten IFA W50 oder L60.
Für Fahrzeuge, die einen grüne Nr. bis 31.12.1991 erhalten haben, können diese auch behalten und auch bei einem Halterwechsel wieder erhalten. Einigen Agrar-Betriebe, die ihren Bestand an IFA´s vergrößern wollten, haben Zugmaschinen mit grünen Kennzeichen gekauft und diese dann wieder neu aufgebaut und so ihrer Leben verlängert. Im unteren Bild ist so ein Exemplar.
Beiträge von Volker
-
-
Die Fahrgestellnr. ist vorne rechts am Rahmen eingeschlagen. Sie ist zwischen Bremsleitung und der unteren Befestigung vom Hubzylinder des Fahrerhauses auf Höhe der Hydraulikpumpe der Lenkung.
-
Hallo Fred ! Ein Motorumbau ist der einzige Weg, den L60 als steuerfreie Zugmaschine zu behalten. Das technische oder die Zulassung sind dabei nicht das Problem. Das Finanzamt spielt aber nicht mit. Nach einem Erlaß dürfen nur Fahrzeuge des Types W50 oder L60, die bis zum 31.12.1991 zur Zugmaschine umgerüstet und in der Landwirtschaft eingesetzt wurden, von der KFZ-Steuer befreit werden. Unser Finanzamt hat mir so ein Schreiben zugeschickt. Ich hab es auch schon mal versucht meinen L60 mit grünem Kennzeichen zu bekommen. Leider ohne Erfolg.
-
Der THK 5 hat nur eine gebremste Achse und damit darf er eine Höchstgeschwindigkeit von 25km/h nicht überschreiten. Damit bleibt eigentlich nur das Aufladen auf einen anderen Anhänger übrig. Die Breite ist aber geringer als beim HW60 oder Hw80. Er kann auch einfach auf einen Standartanhänger verladen werden. Er würde sogar auf einen L60 oder W50 Pritsche passen.
-
hallo Bernd !
Das war drei mal knapp daneben. Erstens sind die oder der Schlüssel von den Türen und der Zündschlüssel nicht die selben. Zweitens wird die Einspritzpumpe pneumatisch geschaltet. Der Motor wird über das Motorbremsventil im linken Fußraum abgestellt und wenn keine Luft vorhanden ist, kann man immer noch das Gasgestänge an der Pumpe zurückziehen. Drittens sind 2Gänge zu schalten ungewöhnlich. Der L60 hat nur Zahnradpaare im Schaltgetriebe. Das sind 4 Vorwärts- und einen Rückwärtsgang, sowie einen Kriechgang. Diese werden rein mechanisch geschaltet. Die 8 Vorwärtsgänge ergeben sich durch Schalten der Nachschaltgruppe und diese wird über Luft geschaltet.
Ich weiß nicht wie gut der L60 noch erhalten ist, aber im Normalfall hat das Getriebe einen Schalter, der ein Starten mit eingelegtem Gang verhindern soll. Wenn man die Zündung eingeschaltet oder kurzgeschlossen bekommt, könnte man den Lkw auch bei angekipptem Fahrerhaus mit den Taster im Bereich der Dieselfilter am Motor starten, sofern noch vorhanden.
Ansonsten würde ich ihn mit einem dicken Schraubendreher am Anlasser überbrücken. -
Hallo!
Der W50 2SK kann nur nach links oder rechts kippen. Die Stirn- und Rückwand sind fest. An ihr befinden sich ein Gestänge und Seile, die die Seitenbordwände automatsch beim Kippen öffnen und schließen. Der Kipprahmen hat hinten keine beweglichen Kipplager wie beim Dreiseitenkipper.Dadurch ist die Dreiseitenkippwanne nur als Links- oder Rechtskipper auf den 2SK Kipprahmen möglich. An der 2SK-Kippwanne fehlt auch die Verriegelung für die Heckklappe. Ein Umbau ist möglich, dazu müssen aber die beiden hinteren Kipplager verändert werden und die Heckklappe umgebaut werden. Am einfachsten ist es aber sich einen Dreiseitenkipprahmen zu besorgen und den dann anbauen.
-
Nach Art.2 Abs.1b VO (EG) 2135/98 gilt folgendes:
...Die Installation des digitalen Kontrollgerätes muss nur in Neufahrzeuge erfolgen. Eine allgemeine Nachrüstpflicht besteht nicht. Jedoch müssen Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Fahrgastplätzen und einer zGM von mehr als 10t sowie Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zGM von mehr als 12t,die nach dem 01.01.1996 zugelassen wurden,auf das digitale Kontrollgerät umgerüstet werden, wenn das bisherige Kontrollgerät nach Anhang I ersetzt werden muss und die technischen Voraussetzungen gegeben sind...
Damit sind der W50 und L60 wohl locker aus der Schußlinie, oder... -
Leute. nun bleibt mal ganz locker. Ein EG-Kontrollgerät benötigen Fahrzeuge zum Gütertransport über 3,5t zGG. Ausnahme ist die Beförderung zu privaten Zwecken ( unentgeldlich ). Fahrzeuge mit einem zGG über 7,5t benötigen aber einen Fahrtenschreiber, egal für welche Zwecke ( StVZO §57 ). Ein digitales Kontrollgerät ist für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vor Mai 2006 nicht vorgeschrieben und jeder W50 oder L60 dürfte locker älter sein.
-
Hallo Bernd !
Ich will eigentlich zum Treffen. Wahrscheinlich aber erst ab Mittag. Vorher muß ich noch arbeiten. Den Dicken hab ich noch mal richtig vollgetankt und mit EC-Karte bezahlt. Dann kommen die Schmerzen erst später. Am 1.Dezember geht es um 10.00Uhr auf der Moto-Cross-Bahn los.
-
Meinen L60 hab ich gekauft , da hat 1Liter Diesel 0,99 DM gekostet. Leider sind diese Zeiten lange vorbei. Aber der Dicke ist ein Familienmitglied geworden. Unser kleiner Sohn würde es nicht verstehen, wenn das "großen" Auto plötzlich weg wäre.
Also "kost der Sprit auch 3 Mark 10, scheiß egal es wird schon geh`n"