Hallo Maximus !
Du hast Dir ja richtig Arbeit gemacht. Leider gibt es einige Fehler. Die 25km/h-Regelung bezieht sich nur auf lof-Anhänger. Für lof-Zugmaschinen gilt diese nicht. Selbst ein alter Lanz-Bulldog mit 18km/h Höchstgeschwingkeit ist zulassungspflichtig. Einen lof-Zugmaschine kann auch ein Fendt mit 50km/h,ein IFA-L60 oder ein Mercedes 1844 sein. Er muß nur die Bedingungen der StVZO erfüllen. Ob er nun ein grünes ( Steuerfreies ) oder schwarzes Kennzeichen bekommt, entscheidet das Finanzamt. Bei den IFA W50 oder L60 gibt es einen Erlaß, das diese nur eine Steuerbefreiung im "Betrittsgebiet" erhalten, wenn sie bis zum 31.12.1991 zur lof-Zugmaschine umgeschrieben wurden. Danach war dieses nicht mehr möglich. Kraftfahrsteuergesetz §3.