Beiträge von unknow74

    Zitat

    Ich fände die Überprüfung jedenfalls weiterhin gut um Ungereimtheiten möglichst zu erkennen.


    Das ist den Banken völlig egal, da die Kohle eh nicht hinterlegt ist, d.h. nur eine virtuelle Zahl (nichtmal ein Wert) verschoben wird und wohin die geht, interessiert die Bank absolut nicht - leider!

    ...erinnert mich an die OffRoad vor vielen Jahren, bis die ins Unleserliche abglitt.


    Ich fand den Bericht um den GeU etwas flach. Keine Ahnung, wie das Ausgangsmaterial war und was der Verlag dort weggekürzt hat?


    "Panne hier und schlechte Straße" dort überwiegt etwas zu sehr und macht beim Lesen nicht besonders Lust, sich auf die Spuren der Verfasser zu begeben - meine Meinung.


    Gut aber, dass es Taschenlampen für 325,- € gibt (Seite 44) - einfache Bedienung - Schalter an oder aus, was kann die noch außer Licht machen - kann man mit der im Netz surfen? 8o :D

    ...apropos schöne neue Welt :rolleyes:


    Ich hab neulich am Kabelbaum unseres Uralt-LT ein polnischen Passat von der Autobahn gezogen. Das Bäumchen war derart verranzt durch Dreck, Unterbodenschutz & Co., dass der sich form- und farbtechnisch tatsächlich als Abschleppöse tarnte (er hatte auch die nötige Festigkeit, wie man es von einer solchen erwartet).


    Gesagt getan, Passat angehängt, auf den nächsten Parkplatz gezogen, abgehängt und festgestellt, dass es der Kabelbaum war 8o Prinzipiell hat er das bis auf 3 (in Worten: drei) Kunststoffklipse zum Festhalten am Rahmen auch gut überstanden. Die hab ich anschließend durch Kabelbinder ersetzt und jetzt weiß ich, dass der sch*** LT keine Abschleppöse hat :(

    Du hast Recht, ich hab mich da etwas unglücklich ausgedrückt. Führerscheinrechtlich interessierts tatsächlich nicht, wenn ich durch Abladen das zgG. erreichen, bzw. unterschreiten kann.


    Mir ging es dabei um die vielen Fahrzeuge, die mit Tricksen und Kniffen die 7,5t gerade so unterschreiten, tatsächlich aber deutlich drüber liegen mit vollen Tanks und festen Einbauten, wo man denn eben nicht mal eben schnell 400l Diesel ablassen oder die halbe Inneneinrichtung ausbauen kann.


    Dort ist man ganz schnell ohne fiesen Tricks beim Vorsatz, wenn man sich in diversen Foren einfach mal zu dem Thema beliest...


    Die reine bußgeldrechtliche Überladung mit ner Schaufel Sand zu viel betrifft das nat. nicht. Sorry, mein Fehler!

    ...genau genommen gibt es bundeseinheitliche bußgeldrechtliche Grenzen, ab wann eine Überladung in welcher Höhe oder überhaupt zur Sanktion kommt.


    bis 2% Überladung = keine Ahndung
    ab 2 - 5% = 30,- € (also Verwarngeld)
    ab 5% = 80,- € / 1 Punkt weiter nach oben gestaffelt. (also ab 375kg drüber)


    Das bedeutet, bei zgG. 7,5t wäre eine Überladung um 150kg möglich, ohne überhaupt in den Bereich eine Sanktion zu kommen.


    Praktisch ist eine derartig geringe Grenze fast unmöglich zu messen. Allein durch eine Wiegung, wobei dort noch je nach Waage bis zu 200kg Eichfehler abgezogen werden muß (je nach Waage, Teilung, etc., die Achslastwaagen bei BAG und Polizei haben je 50kg pro Platte, Brückenwaagen beim örtlichen Schrott- oder Kieslieferanten bspw. von 20kg bis 60kg Meßfehlertolleranz)


    Bei Umschreiben ist es wichtig, dass darauf geachtet wird, dass der Satz "Ablastung ohne techn. Änderung" sinngemäß im TÜV-Gutachten erscheint und so von der Zulassungsstelle auch in die Zulassungsbescheinigung übertragen wird. Das ändert allerdings nichts an einer Überladung im Sinne der Bußgeldvorschriften, denn dort zählt nur das tatsächlich festgestellte Gewicht.


    Bedenke bei einer Ablastung, dass pro eingetragenem Sitz im Fahrzeug 75kg (Mit-)Fahrergewicht berechnet werden.


    Führerscheinrechtlich sieht das etwas anders aus, dort zählt das tatsächlich gemessene Gewicht abzüglich des Waagenmeßfehlers. Das bedeutet, dass Du rein rechtlich ab 1kg über den 7,5t (+ Meßfehler der verwendeten Waage) mit einem Strafverfahren rechnen kannst. Wie praktikabel eine derartige Korintenkackerei ist, sei mal dahin gestellt.


    Um sicher zu gehen, tanke den LF16 voll, fahr auf eine Waage und laß Dir dort mal eine Hausnummer geben (ohne Wiegeschein wollen die meisten Waagen auch kein Taschengeld für die Wiegung). Dann rechne ein bißchen mit den eingetragenen Sitzen und pack rein (oder raus), was (nicht) zwingend dabei sein soll. Danach nochmal auf die Waage, Wiegeschein mitnehmen und ab zum TÜV um die Änderung des Leergewichtes eintragen zu lassen.

    Deinen Brief mitzuführen, indem die Art der (ehem.) Zulassung steht, ist völlig korrekt. Wohnmobile sind von der Regelung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes ausgenommen, es sei denn, man kann Dir gewerblichen Transport von irgendwas im Wohnmobil nachweisen.


    Im Gesetzestext steht eindeutig und unmißverständlich Lkw größer 7,5t oder Lkw mit Anhänger. Eine entsprechende Änderung der StVO dahingehend ist seit langem überfällig, wird aber dank fehlender Lobby im Bundestag nicht auf den Weg gebracht. Die Gesetzespassage stammt aus den Spätsechzigern / Siebzigern und damals konnte sich einfach noch niemand vorstellen, privat nur so zum Spaß mit "Lkw's" rumzugurken...