Beiträge von unknow74

    Das ist wohl Rekord die 320 Seiten in knapp 10h am Stück - das Buch liegt ja schon ein paar Tage bei mir und heut hab ich's endlich mal angepackt, weil Zeit und in einem Ritt durch...


    Sehr schön, viele Parallelen, vor allem zur gesellschaftspolitischen Betrachtungsweise, wobei mir das Kapitel DDR aufgrund des Lebensalters noch als mehr oder weniger als heile Welt vorgesetzt wurde (Wendekind).


    Läßt sich sehr flüssig lesen, kurzweilig sowieso, toller Reisebericht - gefällt mir - gut gemacht!

    Heute Hütte fertig gestrahlt - fehlt bloß noch die Regenrinne und das rechte vordere kleine Fenster (hab'sch verjessen und dann keinen Sand mehr)...


    Morgen noch zwei Löcher verschweißen, verschleifen und Dienstag Hütte fertig strahlen - danach Grundieren :D :D :D

    Ich klink mich mal ein -


    DAS SONNTAGFAHRVERBOHT FÜR LKW ÜBER 7,5t UND LKW MIT ANHÄNGER GILT WEITERHIN!


    Grund für die im Netz herumgeisternden Schreiben bzgl. Schausteller, Freizeitfahrer, etc. ist eine vor mittlerweilen 3 Jahren durch die Verkehrsminister auf dem Verkehrstag einstimmig beschlossene Regelung, beim Sonntagsfahrverbot Ausnahmen zuzulassen. Einige Bundesländer haben dort per Erlaß die Freistellung geregelt, andere wiederum nicht, alldieweil die StVO ein Bundesgesetz ist und rein rechtlich nicht durch einen Landeserlaß zu unterlaufen geht.


    D.h. ich habe bei Überschreitung von innerdeutschen Landesgrenzen u.U. das Problem, dass dort das Sonntagsfahrverbot für Lkw über 7,5t oder Lkw mit Anhänger (ohne Gewichtsangabe - also auch der Hundefänger Fiat mit Klaufix) nach wie vor geahndet wird, selbst wenn die eindeutig im Privatbereich unterwegs sind (bestes Beispiel: Pferdetransporter vom Turnier).


    Soweit mir bekannt, betrifft es Niedersachsen und Bremen mit einer entsprechenden Erlaßlage, laut dem Schreiben vom ostfan wohl auch Sachsen, die dort der längst überfälligen Änderung der StVO vorweg gegriffen haben. Warum das bisher auf Bundesebene nicht geschehen ist, liegt wohl an fehlender Lobby für die Privatfahrerproblematik? Spitzt doch mal Eure Volksvertreter in Berlin an, dass die das Ding endlich anschieben 8)


    Also vorher beim zuständigen Straßenverkehrsamt wegen einer Genehmigung anfragen, verweigern die aufgrund eines landesweiten Erlasses eine solche Genehmigung und man durchfährt ein anderes Bundesland, auch dort unbedingt nachfragen, ggf. sich dort dann die Genehmigung holen.


    Ich weiß bspw. von Thüringen, dass es trotz Befürwortung der Straßenverkehrsämter bisher keine Regelung zur Lockerung gibt. Thüringen wartet auf die Entscheidung aus Berlin und legt die Hände in den Schoß...


    Im Übrigen sind die Erlasse kein Freibrief. Darin wird clevererweise lediglich geregelt, dass von einer Ahndung im Privatbereich abgesehen wird (das darf so'n Minister seinen Landesbeamten anweisen) - d.h. im Grunde genommen gilt das Sonntagsfahrverbot auch bspw. in Niedersachsen und wenn dort die Bundespolizei mal aus Langeweile eine Kontrolle macht, kann's u.U. trotzdem teuer werden, bzw. ist mit Haufenweise Rennerei verbunden, die Einstellung des Bußgeldbescheides aufgrund des Erlasses zu erwirken...

    Moin Mädels - wer hat denn zu DDR-Zeiten die Spur- oder Lenkstangenköpfe vom Robur hergestellt?


    Hintergrund zur Frage ist der, dass an unserem Takraf-Stapler solche Spurstangenköpfe an der Lenkung verbaut sind, sich allerdings FBZ in Zittau etwas - naja, sagen wir mal - auskunftsunwillig zu den verfügbaren Maßen gibt. Ich kann aber unseren Stapler nicht bloß zum Nachmessen vom Konus und den Gewinden mal eben fix außer Betrieb nehmen um anschließend auf der Suche nach eventuell passenden Robur-Köpfen die alten Köpfe erstmal wieder reindrücken.


    Zw. Robur 4x4 und 4x2 gibts Unterschiede (welche, konnte oder wollte man mir in Zittau nicht sagen) und dann gibts ja noch Rechts- und Linksgewinde und zig unterschiedliche Positionen zum Schmiernippel.


    Deswegen meine Frage, ggf. existiert ja noch ein Nachfolgebetrieb von der damaligen Spurstangenkopfschmiede, die mit den alten TGL-bzw. Ersatzteilnummern vom Stapler was anfangen können?


    W50 ist definitiv ne Nr. größer, Multicar ist definitiv zu klein - vom Augenscheinvergleich hab ich mal nen alten 4x4-Lenkstangenkopf (der hintere) gegen die vom Stapler gehalten - sollte passen, allerdings stimmt die Schmiernippelposition nicht.

    Na dann - fröhliches Schrauben - wir sind gespannt :D


    Bzgl. der Idee mit der Fahrwippe in Gegenrichtung - nur ganz leicht, dass das Ventil gerade so öffnet, ggf. würde es schon reichen, den Fahrtrichtungswählhebel (so vorhanden) in die jeweilige Gegenrichtung zu stellen. Beim Stapler ist das nämlich so, dass der beim Einlegen der Fahrtrichtung von sich aus anfängt und losrollt, allerdings reicht da ein kleines Steinchen vorm Rad, und die Fuhre bleibt stehen. Zum Entspannen des ganzen also in die Gegenrichtung, zum laaangsam Fahren reicht möglicherweise auch die Stellung in die jeweilige Fahrtrichtung und dann im Standgas weiter?


    Probieren würd' ich's mal - es wär' gut möglich, dass sich der GMT dadurch bewegen läßt.

    ...längerfristig ist gut gesagt ;)


    Die fette Zopfbürste beseitigt Rost auch nur oberflächlich - d.h. es wird ohne fachgerechte Nachbehandlung immer wieder gammeln.


    Die besten Ergebnisse habe ich bisher mit der Sandstrahlpistole, Fertan (für Falze), Brantho 3in1 (mehrfach) und einer anschließenden Deckschicht aus Unterbodenschutz geschafft. Zur Hohlraumkonservierung habe ich bisher die besten Ergebnisse mit MikeSanders oder Seilfett gemacht, allerdings muß man dort aufpassen, dass die serienmäßigen Abläufe für Wasser nicht verschlossen werden, da das sonst nicht ablaufen kann und der Gammel weiter geht, nur eben ein paar cm weiter oben (oberhalb der Fettschicht)...


    Inwieweit alter und neuer Lack miteinander verträglich ist (und bleibt), kann man so aus dem Stehgreif nicht sagen. Salzwasserbeständige Seekontainerfarbe muß in Punkto haltbarkeit auch der absolute Wahnsinn sein - hab ich aber noch nicht getestet...

    @ Bernd - die Rückschlagventiltheorie halte ich für unwahrscheinlich.


    1. würde sinnlos Motorkraft im Marschbetrieb in Pumpe (YP) und Motor (YM) verpuffen. (das würde auch der Beschreibung des GMT mit entkoppletem Staplerbetrieb im Marschmodus widersprechen)
    2. wird der Motor (YM) im Staplerbetrieb über eine Fahrwippe gesteuert - also vorwärts und rückwärts bei gleichdrehender Pumpe. In welche Richtung soll da dann das Rückschlagventil öffnen? Sicher gibt es da sowas in der Art als Schutz vor Überlast, bevor die Hydraulikkomponenten zerstört werden, aber eben auch nur dann?


    Was man allerdings versuchen könnte, bei laufendem Motor mal die Fahrwippe zu betätigen um so Druck aus dem Ölsystem in die andere (Fahrt-)Richtung wegzunehmen?

    @ Carsten - der Hinweis mit dem Öl war nur ein Gedanke, den Du mal im Hinterkopf behalten solltest. Ich hab's aus diversen Quellen (vermutlich aufgrund fehlender Dokumentation am Originalgerät bei den jeweiligen Leuten) - mit falschem Öl läuft der Wandler (YM) nicht, zumindest an unserem Stapelgabler. Es wäre verwunderlich, wenn das mit anderen IFA-Baukastenteilen dann trotzdem funktionieren sollte?


    Edit: Biste sicher, dass YM und YP aus dem gleichen Tank tanken, wie die Hebehydraulik? An unserem Stapler ist lediglich eine Art Ölwanne dran, aus der beide Geräte ihren Ölvorrat schöpfen, bzw. darin entleeren.


    Zum Rangieren - so möglich - würde ich dann beide Wellen an UG abflanschen - man kommt ja von oben doch recht gut auch an den Flansch UG => YP dran.


    Die Funktion läßt sich ja auch so prüfen und man hat keine sinnlos freidrehenden Wellen rumhängen...Ich hab das mal live gesehen, wie einem SIL die Kardanwelle vom VTG zum Hinterachsdiff weggeflogen ist - aus voller Fahrt - das war nicht lustig! Allerdings waren die Russen auch völlig schmerzbefreit, haben angehalten, die Welle hinten drauf geschmissen und sind mit der Vorderrachse weiter gefahren...