Ich klink mich mal ein -
DAS SONNTAGFAHRVERBOHT FÜR LKW ÜBER 7,5t UND LKW MIT ANHÄNGER GILT WEITERHIN!
Grund für die im Netz herumgeisternden Schreiben bzgl. Schausteller, Freizeitfahrer, etc. ist eine vor mittlerweilen 3 Jahren durch die Verkehrsminister auf dem Verkehrstag einstimmig beschlossene Regelung, beim Sonntagsfahrverbot Ausnahmen zuzulassen. Einige Bundesländer haben dort per Erlaß die Freistellung geregelt, andere wiederum nicht, alldieweil die StVO ein Bundesgesetz ist und rein rechtlich nicht durch einen Landeserlaß zu unterlaufen geht.
D.h. ich habe bei Überschreitung von innerdeutschen Landesgrenzen u.U. das Problem, dass dort das Sonntagsfahrverbot für Lkw über 7,5t oder Lkw mit Anhänger (ohne Gewichtsangabe - also auch der Hundefänger Fiat mit Klaufix) nach wie vor geahndet wird, selbst wenn die eindeutig im Privatbereich unterwegs sind (bestes Beispiel: Pferdetransporter vom Turnier).
Soweit mir bekannt, betrifft es Niedersachsen und Bremen mit einer entsprechenden Erlaßlage, laut dem Schreiben vom ostfan wohl auch Sachsen, die dort der längst überfälligen Änderung der StVO vorweg gegriffen haben. Warum das bisher auf Bundesebene nicht geschehen ist, liegt wohl an fehlender Lobby für die Privatfahrerproblematik? Spitzt doch mal Eure Volksvertreter in Berlin an, dass die das Ding endlich anschieben
Also vorher beim zuständigen Straßenverkehrsamt wegen einer Genehmigung anfragen, verweigern die aufgrund eines landesweiten Erlasses eine solche Genehmigung und man durchfährt ein anderes Bundesland, auch dort unbedingt nachfragen, ggf. sich dort dann die Genehmigung holen.
Ich weiß bspw. von Thüringen, dass es trotz Befürwortung der Straßenverkehrsämter bisher keine Regelung zur Lockerung gibt. Thüringen wartet auf die Entscheidung aus Berlin und legt die Hände in den Schoß...
Im Übrigen sind die Erlasse kein Freibrief. Darin wird clevererweise lediglich geregelt, dass von einer Ahndung im Privatbereich abgesehen wird (das darf so'n Minister seinen Landesbeamten anweisen) - d.h. im Grunde genommen gilt das Sonntagsfahrverbot auch bspw. in Niedersachsen und wenn dort die Bundespolizei mal aus Langeweile eine Kontrolle macht, kann's u.U. trotzdem teuer werden, bzw. ist mit Haufenweise Rennerei verbunden, die Einstellung des Bußgeldbescheides aufgrund des Erlasses zu erwirken...