Beiträge von unknow74

    So ich über's Portal in der "persönlichen Box" dem Link "alle Foren als gelesen markieren" folge, funktioniert das erst beim 2ten Mal. Nur zur Info - alle anderen Links funktionieren beim ersten Mal.

    Extl. Prllgitter? 8o


    DAS solltest Du auf jeden Fall montieren und zwar in stabiler Ausführung - es nutzt Dir nix, wenn Du ne Vollbremsung vor dem Idioten der Dir die Vorfahrt nimmt schaffst, aber selbst von Deiner Ladung erschlagen wirst!!!


    Ich lasse die Holzlaster regelmäíg umladen, wenn vorn auf dem Lkw die Stämme nicht im Formschluß zur Stirnwand liegen, alldieweil kommt so'n Stapel mal ins Rutschen, hilft das bißchen Blech vom Prallgitter auch nix.


    Ich hatte das neulich erst recht anschaulich mit 2 Betonteilen á 1000kg auf einem 3-Seitenkipper. Der Fahrer konnte von Glück reden, dass zw. Stirnwand und Hütte noch ein fetter Palfinger verschraubt war, sonst wär die Hütte fort gewesen...

    und das ist der von gestern Abend, kurz nach 21:00 Uhr:


    Zitat

    wenn du die alte DDR B hattest,dann darfst das Fahrzeug max. 7,5t haben...

    Gefährliches Pflaster @ maffi! 8o


    Personenkraftwagen bis 3500kg und deren einachsige Anhänger <750kg

    Erst mit dem Einigungsvertrag wurde aus der alten DDR-B eine Aufwertung zur Klasse 3 der BRD mit 7,5t zgG und den Anhängervarianten theoretisch bis 18t ZgG. Leider stehts auch nur dort drin!


    Das Problem, das wissen die wenigsten, dass der alte DDR-B der Klasse 3 der BRD gleichgestellt wurde. Spätestens im Ausland bekommst Du damit Probleme, denn es steht o.g. fetter Satz hinter der Klasse B und das ist verständlicherweise ersteinmal bindend vor Ort.


    Genau genommen war der DDR-Führerschein ja schon die Umsetzung der einheitlichen EU-Richtlinie im Gegensatz zum bundesdeutschen Sonderweg mit Klasse 3 und 7,5t.


    Also wer tatsächlich mit dem alten DDR-Führerschein und 7,5t im Ausland unterwegs sein will, sollte sich den umschreiben lassen auf Kartenführerschein und den entsprechenden Antrag zur C1E stellen!


    @ UPSMann, Deine Ausführung zur Familienfahrt ist gut, allerdings betrifft das lediglich die Fahrgastbeförderung. Rein führerscheinrechtlich wird von Sitzplätzen geschrieben und damit funktioniert Deine Ausführung und dem LO-Bus leider nicht!

    Interessant interessant - in welchem Land war das denn, dass einem die
    dortige Behörde den Führerschein wegnimmt, wegen Fahren ohne FS?


    Analog
    zur deutschen Strafprozessordnung, wird sich wegen solch einem Delikt
    kein Staatsanwalt oder Richter im Erstfall zur Beschlagnahmeanordnung
    des Führerscheines durchringen - wohlgemerkt in Deutschland. Mal ganz
    abgesehen davon gibt es internationale Abkommen zu
    Beschlagnahmeanordnungen von ausländischen Führerscheinen und unseren
    deutschen im Ausland (zumindest EU-weit). Spätestens an der Grenze
    bekommst Du Deinen Führerschein mit dem Sichtvermerk (bspw. für ein im
    dortigen Inland geltendes Fahverbot) wieder ausgehändigt und den
    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gibt es auch in anderen Ländern.


    Also Wolfgang, klär uns bitte auf!


    Mit
    der Überladung haste nat. Recht, auch mit dem Fahren ohne Führerschein,
    wenn die C1E tatsächlich deutlich gewichtsmäßig überschritten wurde.

    Kam gerade:


    Nunja, Geschenke für's Volk eher weniger, allerdings kann ich das nicht nachvollziehen, dass ich für ein Fzg. Steuern zahlen soll, was ich effektiv nicht bewegen darf und das betrifft alle Bereiche in denen die Art der Zulassung über Wechselkennzeichen möglich wäre!


    Bsp.: die Familienkutsche und das Wohnmobil, defakto max. 4 Wochen zusammenhängender Jahresurlaub bei denen es sich lohnen würde, das Wohnmobil überhaupt zu nutzen, vielleicht 6 Wochen im Jahr clever den Urlaub verteilt => bleiben 46 Wochen oder 10 1/2 Monate Steuern für nix übrig, zumal das Fahrzeug nach aktueller Leseart nix im öffentlichen Starßenverkehr zu suchen hat, obwohl es versichert ist und Steuern bezahlt werden!


    Das ist 1. nicht nachvollziehbar und 2. eine Gelddruckmaschine so sich genug Dumme finden, die Fahrzeuge per Wechselkennzeichen bei aktueller Vorlage nutzen wollen!

    ...wollte ich grad schreiben. Die Wechselhalterung, die 6fache Plakettierung, überall DIN-, EN- und Zulassungsstempel und -prägemarken - das wird nich billich!!! 8o