Beiträge von unknow74

    Zitat

    ...Dazu dann intern die Hütte so sicher machen, dass eben nach der eingeschlagenen Fensterscheibe am Gitter dahinter Schluß ist. ...

    Ich zittiere mich mal selbst - weil fällt mir gerade noch ein - Von Innen sichern bedeutet aber auch, Fluchtwege offen zu halten - bei aller Sicherung von Innen. Brennts mal irgendwann in der Werkstatt, was ja durchaus mal vorkommen kann, wäre es schlecht wenn jeglicher Fluchtweg von innen verriegelt ist - also in dem Fall sich ein idiotensicheres System einfallen lassen, das eine vorhandene Sicherung in solch einer Gefahrensituation schnell und absolut zu überwinden ist - vor allem auch in Paniksituationen!!!

    In dem Fall reicht ein einfaches "Betreten verboten"-Schild am Tor, wer zu 110% sicher gehen will, hängt das alles 15 - 20m am Zaun auf.


    Amtssprache ist und bleibt deutsch, da brauchts keine Piktogramme, denn der Zaun ist hoffentlich hoch genug, dass solch kleingewachsener Riese mit 10 Jahren nicht drüber (und nicht drunter durch) kommt.

    ...ich geh' mal davon aus, dass ein geschlossener Zaun, der so hoch ist, dass man ihn nicht mit einem halben Schritt übersteigen kann, dahinter oder oben drauf verbautem Natodraht und alle 10 - 15m ein eindeutiges Zeichen absolut ausreichend sind, dem selbst nicht deutsch in Wort und / oder Schrift verstehenden Erdenbürger eindeutig verständlich zu machen, dass er da drin eben nix zu suchen hat.


    So Bierernst war das mit den Schildern auch net gemeint ;)


    Mein Problem an der Sache ist, je deutlicher ich irgendwas sichere, desto interessanter wird's für die, die tatsächlich auf Klau aus sind, und wenn es nur der Natodraht ist, weil Altmetall auch Geld bringt.


    Mir persönlich fehlt schon die Lust, wenn ich auf dem Zaun alle Naselang Stacheln vom Draht in den Händen hab. Das ist auf jeden Fall unauffälliger, als ne fette Natodrahtrolle oben drauf oder dahinter. Genau so kann man Tore und Türen gegen Übersteigen unauffällig sichern, wobei ja der Begriff Sicherheit relativ ist und wenn das Grundstück auch noch abgelegen irgendwo liegt, habe ich i.d.R. alle Zeit der Welt, dort mit nem Bolzenschneider zu hantieren, ohne das mich jemand auch nur ansatzweise dabei stören würde.


    Wie ich im Anfangsposting schon schrieb - unauffällig bleiben, keinen großen Lärm um ne Sache machen, Obacht, wer zur "normalen Geschäftszeit" auf dem Grundstück rumwuselt und Bewegung auf dem Grundstück möglichst unvorhersehbar und unregelmäßig. Dazu dann intern die Hütte so sicher machen, dass eben nach der eingeschlagenen Fensterscheibe am Gitter dahinter Schluß ist. Dafür Sorge tragen, dass es möglichst keine schlecht einsehbaren Ecken durch Bewuchs gibt (sowohl gebäude- als auch zaunseitig), Obacht mit dem Dach bei flachen Gebäuden, etc. etc. Vor allem, nix interessantes sichtbar draußen stehen lassen! Dazu zählt auch der Schrottcontainer. Je uninteressanter ein Grundstück ist, desto größer ist die Chance, dass beim Nachbarn geklaut oder randaliert wird!


    Wenn ich ungebetene abenteuerlustige Jugendliche vom Platz fern halten kann, dann muß ich mir doch die anderen nicht extra auf's Grundstück holen. In den meisten Fällen wird mit Insiderwissen irgendwo ne Halle ausgeräumt, also von Leuten, die unmittelbar vorher schon mal aus banalem Grund da waren, und wenn es "bloß" die Frage nach Altbatterien oder irgendeiner fiktiven Adresse ist. Gegen organisiertes Erbrechen gibt es sowieso keinen Schutz - sprich organisierte Banden! Die gehen so dreist vor, dass man selbst um sein Leben fürchten muß, als dass es was bringen würde, durch pure Anwesenheit die Leute von ihrem Tun abzuhalten - leider X(


    Ich weiß hier rund um Erfurt einige Hallen, da stehen Millionenwerte drin und von außen sieht das aus, als wenn es die letzten Bruchbuden sind, in denen maximal Platz für illegale Müllentsorgung wäre...

    Hatten wir den schon?


    ...kann passieren, muß aber nicht. Aussagekräftige Langzeittests darüber dürfte es auch nicht geben bei den zig Mischungen, die da jeder Hersteller verbaut hat.


    Mal abgesehen davon unterliegen Bremsleitungen, insbesondere deren Schläuche einer natürlichen Alterung durch Witterungseinflüsse und wer da einmal dran ist sich Gedanken zur Verträglichkeit mit Wunderbremsflüssigkeiten zu machen, sollte ggf. die Taler dort investieren und für vernünftige Schläuche sorgen...

    @ Maffi - was der TÜV da schreibt ist gut und schön, wir können uns nur daran halten, was tatsächlich im Gesetzestext steht. Ich stehe diesbezüglich schon seit nunmehr 4 oder 5 Jahren mit unserem Straßenverkehrsamt inkl. dem Thür. Verkehrsministerium in Verbindung - Fehlanzeige!


    Definitiv weiß ich von der Ausnahme in Niedersachsen, Bremen und Hamburg - dort findet man beim googlen die Erlasse auch im Internetz. Wer sich an dieser (übrigens einstimmig beschlossenen Novellierung der StVO) noch auf Landesebene beteiligt, müßte man direkt bei den zuständigen Straßenverkehrsämtern erfragen.


    Ziel meiner Petition letztes Jahr im Bundestag war es ja, diese Geschichte endlich ins Rollen zu bringen, d.h. das das Sontagsfahrverbot für eben reine Privatzwecke, etc. entsprechend den Beschlüssen der Landesverkehrsminister auch festgeschrieben wird. Leider war wiedereinmal die Beteiligung nicht so sonderlich berauschend und die Aussicht, dass eine derartige Änderung auch umgesetzt wird, steht irgendwo in den Sternen. Es fehlt dazu ganz einfach die Lobby und wahrscheinlich hat man noch ein EU-Problem mit einem deutschen Alleingang, wobei letztgenanntes nur eine Vermutung von mir ist.


    Tatsache ist auch - Erlasse heben nicht die StVO auf sondern reglementieren lediglich die Ahndung derartiger Verstöße. Der Katalog, welche Fahrzeuge ausgenommen sind, umfaßt in etwa das Schreiben vom TÜV. Sinn des Sonn- und Feiertagfahrverbotes ist ja nicht der Erholungswille des Lkw-fahrenden Privatmenschen, sondern ist schlicht und ergreifend eine Arbeitszeitschutzverordnung für den Berufskraftfahrer im gewerblichen Personen- und Güterverkehr. Als die Geschichte in den '60ern ins Rollen kam, konnte sich niemand vorstellen, dass irgendwer freiwillig und auch noch aus Hobbygründen einen Lkw bewegen will! Das stammt aus der Zeit, als Lastkraftwagen noch was mit Last und Kraft zu tun hatten und deren Fahrer Oberarme hatten, aus denen man durchaus auch einen Oberschenkel hätte formen können ;)

    Obacht Maffi - die Sportgeräte- und Schaustellervariante ist NICHT abgesegnet vom Bundestag. Das machen lediglich einige Bundesländer im Alleingang so und auch nur auf Erlassbasis, dass dort keine Ahndung erfolgen soll.