Windleitkörper ist gut. Ist sowas eintragungsfähig?
Beiträge von claudiundmattes
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Mensch, dat ist ja mal nen Schreiben. Aber dann hat sich das mit dem H Kennzeichen ja ohnehin erledigt. Danke Dir.
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Da hat Du wohl ganz eindeutig Recht. Und was ist mit dem Fahrtenschreiber? Der soll ja dann wohl ´´ab´´ 7,5t Pflicht sein. Auch für mich privat? Glaube doch wohl nicht, oder???
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Na aber dann ließ Dir doch Deinen link mal durch. Da steht doch wörtlich ´´Ist auf einem Zusatzzeichen eine Masse, wie „7,5 t“, angegeben, gilt das Verbot nur, soweit die zulässige Gesamtmasse dieser Verkehrsmittel die angegebene Grenze überschreitet.´´ Heißt wohl Verbot für alles über 7,5t, bzw alles was 7,5t ´´überschreitet´´.
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Kannst Du damit was anfangen? Einziger Unterschied im Bild ist der zweite kleine Kessel (TLF)
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Kann es sein das du etwas gereizt bist? Wenn ich das nächste mal am Auto bin werde ich die Ausnahmegenehmigung mitnehmen und hier also anonymisierte Kopie einstellen.
Keines Weg´s. Wenn es so rüber kam entschuldige. Aber was in so einer Ausnahmegenehmigung steht interessiert mich tatsächlich. Wie gesagt, die für mich zuständige Behörde sagt abdecken ist nicht zulässig. Es sollen alle elektrischen Leitungen raus und das Innenleben der Rundumleuchten muß demontiert werden. Leuchtet ja auch ein, denn dann sind es ja keine Blaulichter mehr und das originale Erscheinungsbild zwecks Oldtimer ist auch gegeben. So hat es der TÜV bei mir gefordert. Mußte sogar die Westdeutschen Blaulichter gegen die Ostdeutschen tauschen. Dann war der TÜV zufrieden.
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Und ab 7,5t auch nur wenn gewerblich genutzt? Sonst müßte ich ja jedes mal ne Scheibe in meinen Fuffi legen.
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Das stimmt so nicht. Es heißt für Fahrzeuge über 7,5t. Siehe Link einer Behörde;
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Na klar habe ich die Ausnahmegenehmigung gelesen ich habe sie ja schließlich vor ein paar Jahren erteilt bekommen. Gerichtsurteil wieso? Es gibt eine so genannte Straßenverkehrs Zulassungs Verordnung darin gibt es z.b. einen § 52 und einen § 70 und diesen muss jeder befolgen der in Deutschland ein Fahrzeug führt bzw. Zulässt. Aber jede Zulassungbehörde geht mit diesen Thema anders um die einen sehen es lockerer und die anderen strenger.
Wollte nicht wissen ob Du die Ausnahmegenehmigung gelesen hast, sondern was drin steht