Hey.
Na super dann sind wir ja jetzt etwas schlauer.
Beiträge von C W 76
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Hallo Micha.
Ich würde das mit dem 3x21W Blinkgeber einfach mal ausprobieren. Ist mir zwar völlig unbekannt,aber ich denke,er ist für einen zweiten Anhänger gedacht. 2x21W ist ohne Anhänger. C, C1 ist Kontrolllampe Zugfzg. und Anh. 49 Blinkgebereingang + und 49a Blinkgeberausgang.
Natürlich geht auch 2x 21W,aber dann nur ohne Anhänger.Gruss Christian
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Ja es war wieder mal ein tolles WE in Seehausen.Das mit der Praga Achse interessiert mich auch.Absenkbar ist sie nicht,das habe ich mir angesehen.Angetrieben ist sie auch nicht.Muss wohl eine Art Hilfsachse und Ersatzradhalter sein.??? Vielleicht mal googeln.....
Gruss an alle. -
Hallo Uri.
Schau mal unter "Zulassung von Feuerwehranhänger".Das ist ja so ziemlich das selbe mit den NVA Anhängern.Ich weiss von Oldtimerfreunden aus Eberswalde,das sie solche Anhänger auch mit Einkreisluftbremse zugelassen haben.Sie fahren sogar mit der Natokupplung hinterm Gas 66,was laut TÜV für den öffentlichen Strassenvekehr wohl gar nicht geht.Aber das ist ja erstmal das geringste Problem.Wenn du aus Wittenberge bist,fährst du sicher im Juli nach Perleberg.Da sind wir dann auch wieder alle vertreten.Ansonsten fährt die Eberswalder Gas66 Fraktion an Pfingsten nach Pütnitz.
So oder so,da werden sie bestimmt geholfen.:)
Mfg.
Christian -
Hey.
na da hast du aber immer Glück gehabt. Schau mal in der STVZO Zulassung von Anhängern nach.Nur Feuerwehranhänger mit dem dazugehörigen Inhalt und Verwendung bei der Feuerwehr haben da ne Sonderreggelung.Wenn der Anhänger privat genutzt wird,als Packwagen oder so,muss er zugelassen werden.Der Staat möchte doch Geld verdienen.Ich hätte auch gerne das Kennz. vom Zugfzg. angebaut,aber laut STVZO und Zulassungsstelle wäre das illegal.
Mfg.
Christian -
Hallo Madmatt.
Ich habe mir auch so einen Anhänger zugelegt.Papiere gabs mal zu DDR Zeiten,aber nur so ne Art ABE. Ich bin zum Dekra Prüfer meines Vertrauen`s gegangen.Unterlagen für diese Anhänger liegen bei der Dekra NL in Klettwitz. Mein Dekra Mann hat dort nachgefragt,und hatte dann die Daten.Nur das Leergewicht stand dort nicht drauf,musste ich zu ner Waage,was aber kein Problem war.Hast du da eine PKW Kupplung dran? Dann wirds schwieriger.Anhänger für PKW ungebremst dürfen nur zgG.750kg haben.Mein Anhänger wiegt leer 450kg. Was willst du denn da noch gross einladen?Ansonsten hat er ein zgG. von 900kg.Da gibts ne Ausnahme,weil DDR Anhänger. Der ganze Spass wird dir dann event. 100Eur kosten + Zulassungskosten.Mit Kaufvertrag und Vollgutachten zur Zulassungsstelle und fertig.Wichtig ist,das ein Typenschild am Anhänger und wenn Pkw Kupplung da auch ein Typenschild,dran ist.