hallo,
ich würde zusätzlich noch auf den D-Wert der verbauten anhängerkupplung achten.zuviele haben sich reserve anhängerkupplungen montiert die einen geringen d-wert haben als die original verbauten.
Der d-Wert einer Anhängekupplung ist die Berechnungsgrundlage für die zulässige Anhängelast. Einmal durch eine geeignete Konstruktion bestimmt und geprüft, bleibt er unveränderlich. Das Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs und die Anhängelast sind veränderliche Werte, wobei zu beachten ist, dass Chassishersteller und deren Peripherie das Gesamtgewicht eines Zuges begrenzen.
ich will hier keine grundsatzdiskussion losstossen wie mit den runderneuerten ballonreifen,zubeachten ist es aber.
gruss birddog