zu §30 Absatz 3:
"Vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erfasst ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Lkw (gewerblicher Güterverkehr) ...
Anhänger (z. B. Wohnwagen oder Pferdeanhänger), die ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken und weder gewerblich noch entgeltlich hinter Lastkraftwagen geführt werden, unterfallen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot.
Dies gilt auch für Fahrten mit Oldtimer-Lastkraftwagen zu Oldtimerveranstaltungen, soweit keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und diese nicht entgeltlich erfolgen."
Aus der Verwaltungsvorschrift liest sich eigentlich eindeutig raus, dass nur die gewerbliche Güterbeförderung per LKW vom Sonntagsfahrverbot betroffen ist. Also benötigt man meiner Meinung nach nicht zwangsläufig ein H- oder 07-er Kennzeichen, wenn man zu Treffen fährt.