Das mit der SAM könnt Ihr gleich wieder vergessen. SAM´s dürfen keine Güter befördern! Und das Boot auf dem Anhänger ist nun mal ein Gut!
siehe §2 Nr. 17 FZV
"17. selbstfahrende Arbeitsmaschinen: Kraftfahrzeuge, die
nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen
zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern
bestimmt und geeignet sind;"
Gruss Björn