Beiträge von majo

    Ein Hallo an die versammelte Fachschaft.


    Ich bin ein wenig verwirrt. Jeder von uns kennt doch die guten alten Schönebecker Dieselmotoren von 3, 4, 6 und 8 VD.
    Nun gab es ja den 6 VD 14,5-12 SRW verbaut in Notstromern, Mähdreschern, Feldhäckslern und Fischkuttern ect. pp.. Auch der Herr Fleischer durfte diese Motoren in seine schicken Reisebusse ( die schönsten Reisebusse auffe Welt ) einbauen. Nun gab es diese Motoren in verschiedenen Leistungsstufen, ohne am Motor wesentl. Bauteile zu verändern. Mir ist klar, daß im Notstromer das Teil 77 KW ( ca. 105 PS ) leistete und das man bei diesen Stationär-Motoren den Förderbeginn der E-Pumpe festgenagelt hat ( Pumpe ohne Spritzversteller ). Nun wurden diese Motoren ja auch in fahrbare Untersätze alá ADK 125, Fleischer-Busse, Ikarus 55/ 66 und H6 verbaut, also E-Pumpe mit Spritzversteller. Wieso ergeben sich dann verschiedene Leistungsangaben von 120, 150, 160, 170, 180, 190 bis 200 PS? Was wurde da verändert? Gab es verschiedene E-Pumpen? Oder wurde das an anderen Stellen gelöst?


    Danke für alle Antworten und Hinweise!

    Tach maffi,


    Glühstrumpf zum Ludwig-Neuerwerb. Was soll´s denn werden? WoMo?
    Fahrschule mit den Mädels find ich toll, muß ich auch mal einführen. Aber wahrscheinl. erst wenn denn endlich mal ´n Werdauer in der Garage steht.


    Gruß majo

    - Kardanwelle zum Getriebe abbauen ( Flansche markieren )
    - Kupplungsgedöhns aushängen
    - Kupplungsglocke lösen
    - Kupplungsautomat gleichmäßig lösen ( sodass die Spannung gleichmäßig weggeht )
    - Kupplungsscheibe rausnehmen
    - neue Kupplungsscheibe mit Zentrierdorn ( alte Eingangswelle ) auflegen
    - Kupplungsautomaten über Kreuz gleichmäßig anziehen
    - Zentrierdorn entfernen
    - Kupplungsglocke anschrauben ( vorher nach Ausrücker und Welle gucken )
    - Kupplungsgedöhns wieder einhängen ( gucken ob alles schnicke ist )
    - Kardanwelle an der Flanschmarkierung wieder anschrauben


    maximale Erfolge!

    Vielen Dank nochmal an alle, die sich hier mit Rat und Tat zur Stelle meldeten.
    Ich war mir heute mal das gute Stück anschauen. .... mmmhhh ... habe festgestellt, daß allein die Bergung, Verladung ( geht nicht ohne Hilfe ) und der Transport den Rahmen meiner Vernuft und meines Budget sprengen würden.
    Zum Fahrzeug:
    S 4000-1 DSK Baujahr 1961, GR 1988 inkl. Ganzstahlfahrerhaus ( und komischer Farbe ) W 50 Motor und W 50 Z Hinterachse, Papiere und Schlüssel sind vorhanden. Fahrzeug steht seit 1996 unter einem Schleppdach zusammen mit einem RS09, GT 124 und einem Fordson Traktor ( Zustand 5- ) aus den ´40er Jahren. Der Essi steht dort zwar trocken, aber auch auf 6 Plattfüßen. Vor dem LKW ( welcher vorwärts Richtung Mauer steht ) steht seit selbiger Zeit ein Anhänger THK 5 ebenfalls auf allen Füßen platt und im Freien. Dazwischen wächst der Wacholder. Der Essi macht für die lange Standzeit einen relativ guten Eindruck. Er ist Vollständig und in seiner aktiven Zeit sehr gepflegt worden. ( Heckscheibe hat ein Loch )
    .... uuuund jetzt das aller Schlimmste. Das Dach droht einzustürzen. Diesen Winter hält es garantiert nicht mehr. Neben dem Essi sind schon die Bretter durch gebrochen. Wenn das Dach runter kommt ( und das macht es garantiert ) ist der Essi vollkommen Schrott. Eigentl. müsste das gute Stück dort sofort raus. .... nur sind mir auf der Entfernung und mit dem Zeitaufwand die Hände gebunden. Dem Verkäufer habe ich aufgrund dessen erstmal den euphorischen Wind alá 3 k €uronen aus den Segeln genommen. Er selber macht sich jetzt zwar Gedanken wie er dem Supergau entgehen kann, aber er hat wohl auch nicht unbedingt die Möglichkeiten. Wenn jemand Interesse an dem Fahrzeug hat, aus der Geraer Ecke kommt, den Aufwand nicht scheut und dem Verkäufer wenigstens noch ´nen Obolus zukommen lassen will. Der möge sich bitte via PM an mich wenden. Ich gebe dann die Kontaktdaten des Verkäufers weiter.


    Rettet den Essi!


    Gruß majo

    Zitat

    Original von L-60 Quäler
    warum willst du ihn nicht per achse überführen ? 3h vor ort schrauben und los... brauchst ja nicht viel ... werkzeug, filter, öl, diesel ....


    ... nun er steht zwar trocken, aaaaaber das schon seit über 10 Jahren. Ich hab da so meine bedenken alá Bremse, Kupplung, Reifen und Motorenöl-Sirup. mmmhhhh .... Ölwanne ab und ausspülen ( W 50 Motor ... dabei geht auch noch die Dichtung für den Anschluß am Evolventen-WT kaputt = Scheixx Geschäft ) Öl auffüllen, Zentrifuge säubern, Diesel-Filter wechseln, Pumpe entlüften, eventl. Standplatten ausbessern ( wie macht man das ohne andere Reifen? ), alle 4 RBZ prüfen ( Trommeln runter ), Bremse entlüften ... ect.
    Soviel Werkzeug kann ich gar nicht dahin schleppen und in 3 Stunden wird das nicht gemacht sein. Es ist nicht viel Platz auf dem Gelände .... und dann lass es noch regnen ..... neee. Und weil ich mit meinem Glück sowieso die Kacke am Schuh habe, knallt mir dann auf halber Strecke ( also bei km 82,5 ) die Kopfdichtung durch. Dann doch lieber auf Nummer sicher.

    Zitat

    Original von Renato
    Ich kenne es so, das in Deutschland max. 8 Tonnen pro Achse zulässig sind, höhere Gewichte bedürfen einer Sondergenehmigung.


    ... Artikel 9 des SVG ( Straßenverkehrsgesetz ) sagt folgendes:


    (Art. 9 Abs. 1, 2 und 4 SVG)2


    1 Das Betriebsgewicht von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen darf höchstens betragen:3


    a.4
    40,00 t bei Motorfahrzeugen mit mehr als vier Achsen, Anhängerzügen und Sattelmotorfahrzeugen bzw. 44,00 t bei diesen Fahrzeugen im unbegleiteten kombinierten Verkehr;
    b.5
    32,00 t bei Motorfahrzeugen mit vier Achsen;
    c.
    28,00 t bei dreiachsigen Gelenkbussen;
    d.
    25,00 t bei dreiachsigen Motorfahrzeugen im Normalfall, 26,00 t bei dreiachsigen Motorfahrzeugen, wenn die Antriebsachse mit Doppelbereifung und Luftfederung oder mit einer als gleichwertig anerkannten Federung ausgerüstet ist oder wenn beide hinteren Antriebsachsen mit Doppelbereifung ausgerüstet sind und die maximale Achslast von 9,50 t je Achse nicht überschritten wird;
    e.
    18,00 t bei zweiachsigen Motorfahrzeugen;
    f.6
    32,00 t bei Anhängern mit vier Achsen, ausgenommen Sattel- und Zentralachsanhänger;
    g.7
    24,00 t bei Anhängern mit drei Achsen, ausgenommen Sattel- und Zentralachsanhänger;
    h.8
    18,00 t bei Anhängern mit zwei Achsen, ausgenommen Sattel- und Zentralachsanhänger.


    1bis Als unbegleiteter kombinierter Verkehr gilt die Beförderung von Ladebehältern (Container, Wechselaufbau) oder die Überführung eines Sattelanhängers von oder zu einer beliebigen schweizerischen Umladestation der Bahn bzw. von oder zu einem schweizerischen Hafen, ohne dass das Ladegut beim Übergang vom einen zum anderen Verkehrsträger das Transportgefäss wechselt. Das UVEK kann festlegen, welche in Grenznähe liegenden ausländischen Umladestationen den schweizerischen gleichgestellt sind. Der Fahrzeugführer muss im unbegleiteten kombinierten Verkehr ein geeignetes Nachweisdokument (z. B. Frachtbrief der Bahn) mitführen.9


    Die Achslasten dürfen höchstens betragen für:


    Tonnen

    a.
    Einzelachsen 10,00

    b.
    angetriebene Einzelachsen 11,50

    c.
    Doppelachsen mit einem Achsabstand von weniger als 1,00 m
    1.
    von Motorfahrzeugen 11,50

    2.
    von Anhängern 11,00

    d.
    Doppelachsen mit einem Achsabstand von 1,00 m bis weniger als 1,30 m 16,00

    e.
    Doppelachsen mit einem Achsabstand von 1,30 m bis weniger als 1,80 m 18,00

    f.
    Doppelachsen mit einem Achsabstand von 1,30 m bis weniger als 1,80 m, wenn die Antriebsachse mit Doppelbereifung und Luftfederung oder einer als gleichwertig anerkannten Federung nach Artikel 57 VTS ausgerüstet ist oder wenn jede Antriebsachse mit Doppelbereifung ausgerüstet ist und dabei die höchstzulässige Achslast von 9,50 t je Achse nicht überschritten wird 19,00

    g.
    Doppelachsen von Anhängern mit einem Achsabstand von 1,80 m oder mehr 20,00

    h.
    Dreifachachsen mit Achsabständen von nicht mehr als 1,30 m 21,00

    i.
    Dreifachachsen mit Achsabständen von mehr als 1,30 m und nicht mehr als 1,40 m 24,00

    k.10
    Dreifachachsen mit einem Achsabstand von mehr als 1,40 m 27,00


    3 Sind im Fahrzeugausweis tiefere als die in den Absätzen 1, 2, 6 und 7 genannten Höchstwerte eingetragen, so dürfen diese nicht überschritten werden.


    4 Bei Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen, deren Höchstgeschwindigkeit 40 km/h übersteigen kann, muss das Gewicht auf den Antriebsachsen mindestens 25 Prozent des jeweiligen Betriebsgewichtes betragen (minimales Adhäsionsgewicht).11


    5 Das Betriebsgewicht der Anhänger darf die im Fahrzeugausweis des Zugfahrzeuges eingetragene Anhängelast nicht übersteigen.


    6 Für Motorfahrzeuge, die vor dem 1. Oktober 1997 erstmals zum Verkehr zugelassen worden sind, beträgt die zulässige Achslast nach Absatz 2 Buchstaben b und c Ziffer 1 12,00 t.


    7 Für Fahrzeuge, die vor dem 1. Oktober 1997 erstmals zum Verkehr zugelassen worden sind, beträgt die zulässige Achslast nach Absatz 2 Buchstabe f 20,00 t, wenn dabei die höchstzulässige Achslast von 10,00 t je Achse nicht überschritten wird.


    8 Die nach den Absätzen 2, 3, 6 und 7 zulässigen Achslasten dürfen um höchstens 2 Prozent überschritten werden, wenn das Betriebsgewicht der Fahrzeuge und der Fahrzeugkombinationen nach den Absätzen 1 und 3 eingehalten ist.12


    9 Das ASTRA kann Weisungen erlassen über die höchstzulässigen Achsbelastungen und das minimale Adhäsionsgewicht bei Ausnahmefahrzeugen und Ausnahmetransporten.13



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    DANKE für Eure Tips!!!!
    Das liebe ich an der großen IFA-Familie, egal welches Fabrikat ob Trabant, Wartburg oder LKW, der Zusammenhalt und die Unterstützung bei der Bewältigung von Problemen sticht in der Oldtimer-Szene alle aus. Werde alles nacheinander abchecken und Euch auf dem Laufenden halten.


    Grüße von majo

    Tach Ulf,


    ... laut Renato´s Typen / Datenblatt Leergewicht 4100 kg. Mehr wird´s beim DSK auch nicht sein.
    Muß mir den Schinken sowieso vorher angucken. Mache mir nur vorher ´n paar Gedanken, nicht daß ich nachher aus allen Wolken falle, oder das Budget es nicht zulässt.


    Gruß majo

    Zitat

    Original von nva08
    hallo ja ich fahre in einer schwerlastspedition bei dresden ruf doch einfach meinen chefe mal an tel. 035053 32490 oder 01702033613 und sagst das du de fel.nr von ronny hast mfg


    Danke für den Tip. Weißt Du auch ungefähr was preislich auf mich zu kommen würde?


    Gruß majo

    Tach Männer´s,


    hat jemand von Euch hier ´n Plan, was so ´n Lastkilometer bei einem Transport mit Tieflader kostet? Ich denke da an 3-Achs Kipper mit Tieflader.
    Habe gerade mal das Netz durchstöbert, aber Preise schreiben die Baumaschinen-Verleiher und Speditionen nicht rein. Anrufen ist am langen WE ja auch nicht möglich.
    Oder ist hier jemand im Forum aktiv, der sowas haupt- oder nebenberuflich erledigt?
    Könnte ´nen S 4000 DSK bei Gera auftriefeln, steht aber gute 165 km entfernt. Anbieter meinte, der Wagen wurde 1988 komplett Überholt inkl. Ganzstahlfahrerhaus, Rahmen, Achsen, Getriebe und W 50 Motor. Steht aber seit 10 Jahren. Somit wäre ´ne Überführung per Achse ausgeschlossen. Würde mir das Geschoss sowieso vorher gründlichst angucken, ehe ich zuschlage. Das haben mich die letzten 15 Jahre Ostmobil-Schrauberei schon gelehrt.