Hallo Maffi, danke erstmal für die Antwort/Bilder.
Also gut, die Bezeichnung Einkreis-Einleiter/Zweileiter Anhängerbremse
ist unglücklich. Der Motorwagen hat natürlich eine Zweikreis -
Hydraulikanlage.
Die Frage drehte sich jedoch um die Luftkesselgrößen und dabei, meine
ich, handelt es sich im pneumatischen System um eine Einkreisanlage; da
sich der Vorratsdruck verringert sobald irgendein Verbraucher im
Pneumatiksystem defekt ist. Entsteht also ein Leck am BV3 oder
Federspeicher oder VA-Sperre oder ZA-Sperre oder HA-Sperre oder
Motorbremse oder Anhängerbremsleitung oder oder oder..., so ist auch
jeder andere betroffen. Deshalb die Bezeichnung "Einkreis".
Bezüglich der Stützlast habe ich mich geirrt; wollte doch vor dem "N"
auf dem zerschlagenen Typschild ein "da" gelesen haben, aber selbst
dann wären es nur 500kg.
Übrigens am Rande: 500Nm sind niemals 50 Kg, das Eine ist ein Drehmoment, dass Andere ein Gewicht.
Aber zurück zum Thema. Aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar, warum
diese Kupplung eine geringere Stützlast haben soll als ein größerer Pkw.
Ich meine im Schrägzug sowohl seitlich als auch bergauf/bergab treten
doch weitaus höhere Kippkräfte auf... .
Aber auch egal.
Grund meiner Frage ist eigentlich ein geplanter Einachsanhänger aus
einem W50 Rahmen, da steht nunmal die Achse ziemlich weit hinten und
dafür suche ich eine bezahlbare Bolzenkupplung die evtl. an das
Traversen-Lochbild passt. Anhand deiner Bilder habe ich also die 16t
Variante mit ø85mm Bohrung. In meinen anderen beiden W50 habe ich
jeweils die andere Traverse, allerdings einmal mit 9t am NVA mit
längerem Rahmen und 12t Zuglast an meinem jetzigen LAZ 3Sk (Werte laut
Fz.-Schein).
MfG