Beiträge von CaMi

    Hallo Michi, hast du die neuen Batterien genau so angeschlossen wie die alten es vorher waren?


    Es ist wichtig darauf zu achten, dass die Anschlüsse der Batterien nicht vertauscht werden.
    Damit meine ich nicht die Plus- und Minus-Pole zu vertauschen, denn diesen Fehler hättest du wahrscheinlich spätestens beim Einschalten des Hauptschalters durch entsprechende Rauchzeichen und "Stromgeruch" bemerkt.


    Bei der E-Anlage mit Umschalter muss zusätzlich die Zuordnung der Anschlüsse an den Batterien beachtet werden.

    Eine Batterie hat den Masseanschluss direkt zum Fahrgestell und der Plus-Anschluss geht zum Hauptschalter.

    Die zweite Batterie hat den Masseschluss zum Hauptschalter und den Plus-Anschluss zum Anlasser.


    Schaltplan Batterie Umschalter.jpg


    Wurden die Anschlüsse vertauscht klackt zwar der Umschalter, aber den Anlasser wird sich nicht drehen.

    Versuche es nochmal nach dem Tauschen der Plus-Anschlüsse beider Batterien ODER beider Masse-Anschlüsse.


    Grüße
    Carsten

    Hallo Thomas,


    deine Aussage bezüglich der der Mischbereifung ist nicht ganz korrekt. Ich zitiere deshalb die StVZO:

    Zitat

    § 36 StVZO

    6) An Kraftfahrzeugen – ausgenommen Personenkraftwagen – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein. Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhänger hinter Kraftfahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift). Satz 2 gilt nicht für Krafträder – ausgenommen Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor.

    Das heißt am LKW (mit zGG > 3,5 t) ist die Mischbereifung grundsätzlich zulässig, jedoch müssen achsweise Reifen der gleichen Bauart verwendet werden.
    Die Verwendung von Radialreifen auf der Vorderachse sowie Diagonalreifen auf der Hinterachse des W-50 ist daher zulässig und darf im Rahmen der Hauptuntersuchung nicht als Mangel beurteilt werden.


    Beste Grüße
    Carsten

    Heute mal den Federspeicher zerlegt.

    Eine Kehrichtschaufel voller Rostpulver herausgeholt.:rolleyes:

    Das Zerlegen des Federspeichers ist ja eine heikle Angelegenheit, zumindest wenn man nicht weiß, was man da macht.
    Offensichtlich war das bei dir nicht der Fall und alle(s) blieben heil.


    Hast du nur die drei Gewindestangen verwendet?

    Das klingt wirklich interessant. Kannst Du den Umbau ein wenig beschreiben?
    Mich würde vorallem interessieren, wie du dafür gesorgt hast, dass der Papierfilter von außen nach innen durchströmt wird.

    Beim Original strömt die Luft quasi von innen nach außen.

    Luftfilter_original.jpg