Beiträge von KurierT

    Moin, @ Thomas6560, da liegt das Problem. Jedes Bundesland kocht sein eigenes Süppchen. In MV muß das Blaulicht abgedeckt sein, ob H oder nicht. Martinshorn hab ich nicht drin, das hatte sich also erledigt.
    @ Jolli.Joker, bei den 6,1 to war das Auto leer. Für die Blaulichter hat mir meine Frau drei sehr schöne Hauben gehäkelt. Und zwar in genau demselben Farbton wie die Lichter. Wenn man nicht direkt davor steht, sieht man den Unterschied nicht. Also abgedeckt und trotzdem schön blau.....
    Lg

    Moin, ich hab dasselbe Fahrzeug wie du. Es hatte anfangs auch ein eingetragenes zGG von 10,3 to. Da der feuerwehrtechnische Ausbau aber raus war, bin ich erst auf die Waage ( reales Gewicht 6,1 to ) und bin dann mit der Wiegekarte zur Dekra. Da wurde dann die H Abnahme gemacht ( EZ 1975 ), umtypisiert auf LKW geschlossener Kasten und abgelastet.
    Wurde mir dann so auf der Zulassungsstelle auch eingetragen. Steuer 191 Euro wegen H Kennzeichen.
    Also eigentlich ganz einfach.... Sollte man meinen, hängt aber auch vom Prüfer und dem Amt ab. Gutes Gelingen.
    Lg

    Da irrst du. Im Landkreis NWM ist das möglich. Mein TLF sieht aus wie eine Feuerwehr,rot mit Strahlrohr und Blaulicht. Nur darf es nicht so heißen. LKW geschlossener Kasten laut Brief.
    Das nur am Rande.
    Lg
    P.S. Der W 50 ist raus bei mobile, Schusti, hast DU ihn?

    Moin, vielleicht kann man das alles auf einen Nenner bringen: VOR dem Fahrzeugkauf mit allen reden, KBA, TÜV, DEKRA und vor allem mit der Zulassungsstelle. Und ganz genau die Fakten darlegen. Wie hier ja nun auch lang und breit erklärt wurde, ist das Prozedere auf jeder Zulassungstelle anders. Also alles VORHER abklären und dann kaufen oder eben nicht. Ganz einfach.
    Lg

    Moin, stimmt natürlich, er macht sich die Arbeit mit dem Lackieren und allem drum und dran, aber ne Zulassung kriegt er nicht hin, schon seltsam....
    Ich weiß noch, was das bei mir für ein Hickhack war und mir fehlte beim TLF "nur" der Kfz-Schein. Telefonate und Streß ohne Ende.
    Dekra bzw. TÜV auf der einen und Zulassungsstelle auf der anderen Seite sind auch zwei paar Schuhe. Was die einen dir bestätigen, muß die Zulassungsstelle noch lange nicht akzeptieren, da besteht kein Zwang. So die Aussage meines Prüfers, als es um meine Hängerzulassung ging.
    Lg