Leider beantwortet dies die eigentliche Frage von "Striegistaler" nicht.
Fahrzeug Zulassungs Verordnung §2, Absatz 22:
Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren
erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand
entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des
kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen;
Ich würde einfach mal bei der entsprechenden Gutachterstelle nachfragen, wie die das auslegen. Und bedurfte der Betrieb des Fahrzeuges bei der NVA nicht auch einer (militärischen) Zulassung? Lässt sich die nicht nachvollziehen?