Vielen Dank für die recht ausführliche Erläuterung!
Was regelt da z.B. der Einigungsvertrag?
Unser W50L/W ist Baujahr 1981, aber offensichtlich brauchte er zu DDR Zeiten keinen Unterfahrschutz - weder hinten noch seitlich.
Vielen Dank für die recht ausführliche Erläuterung!
Was regelt da z.B. der Einigungsvertrag?
Unser W50L/W ist Baujahr 1981, aber offensichtlich brauchte er zu DDR Zeiten keinen Unterfahrschutz - weder hinten noch seitlich.
Baujahr ist 1981
Hmm, gibt's da noch Ausnahmen für Oldtimer? Bei uns ist kein Unterfahrschutz dran (da war auch nie einer) und es wurde nicht bemängelt bei §21 und §23. Nur so zum Wissen falls doch plötzlich einer da rum mäkelt in einem Jahr...
Heute beim TÜV und Zulassungsstelle gewesen:
nun So.KFZ Werkstattfz (kein Sonntagsfahrverbot mehr )
"Leermasse" mit Werkstattausstattung und 3 Reservekanister: 5800kg
Anhängelasten 9000kg/1000kg (gebr./ungebr.)
(Werkstattausstattung ist mit großer Ständerbohrmaschine, Schweißtrafo, Schraubstock, Schleifbock usw.)
Das war offensichtlich zusätzliche Funkentstörung. Oder überhaupt eine - der Motor hat wohl keine drin.
Das reicht doch leider auch nicht. Wenn die eine älter ist, hat sie doch auch schon weniger Ah.
So schmerzhaft das für den Geldbeutel ist, lange Freude wird's nur mit zwei gleichen und gleich alten Batterien geben
(Beim W50 mit 12V Bordspannung sind beide Batterien beim Laden parallel und können daher verschieden "gut" sein; aber beim Anlassen bestimmt die schwächere Batterie wie lange man "orgeln" kann)
Da die Batterien in Serie geschaltet sind, würde die schwächere (ältere, kleinere) stets überladen werden (da sie zuerst "voll" ist) und die andere Batterie würde nie ganz voll geladen werden.
W50L/LF... Falls es jemanden interessiert: https://www1.zoll-auktion.de/auktion/auktion.php?id=271947
Aber mit Tachowelle und Drehzahlwelle dran hebt sich nicht viel ab...
Mein Sohn beim Yoga und bei Arbeiten unterhalb des Armaturenbrettes...