Klar hab ich's wiedererkannt! Find ich ganz schön unerhört! Anderen mein Fahrerhaus zu empfehlen... tztztz
Beiträge von Crazy_AT
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Aber ich geb meins nicht wieder her!
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Hab gerade nochmal im Allradforum nachgeguckt, da geistert das Thema H-Kennzeichen öfter mal herum. Ich zitiere einfach mal die ausführlichste Antwort (die auch nicht durch irgendwelche "Beweise" überstimmt wurde).
"MaGna aus dem Allradforum" schrieb:Noch immer geistert die Mär unter den Usern und vor allem leider auch bei vielen TÜV-Prüfern, dass der Anforderungskatalog des TÜV Süd mehr sei, als bedrucktes aber rechtlich völlig unbedeutendes Papier. Manche User posten weiter oben, dass dies die alten Richtlinien seien und nun die neuen Richtlinien http://download.autobild.de/dl…htlinie_H-Kennzeichen.pdf Gültigkeit hätten, die nicht mehr die Anforderung stellen würden, dass Lkw nicht zu WoMos umgeschlüsselt werden dürften.
Beides ist Unsinn. Um das zu erkennen, muss man sich zunächst einmal mit der Rechtsgrundlage der Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer befassen. Das ist § 23 StVZO: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__23.html
Dort steht in Satz 2 unter anderem, dass "die Begutachtung ... nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen" ist.So, und nun nehmen wir uns den Anforderungskatalog des TÜV Süd vor und suchen uns beim Blättern die Finger wund nach einem Hinweis, dass dieser Anforderungskatalog eine unter Zustimmung seitens der obersten Landesbehörden im Verkehrsblatt bekannt gemachte Richtlinie ist. Doch was finden wir? Nix, was auf die Zustimmung der obersten Landesbehörden hinweist, sondern auf Seite 2 in der Präambel des Anforderungskatalogs nur folgendes:
"Dieser Anforderungskatalog wurde von TÜV SÜD in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Deutscher Motorveteranen-Clubs e.V. (DEUVET) erarbeitet und bundesweit mit den Technischen Prüfstellen abgestimmt."
Auch jedem Nichtjuristen dürfte klar sein, dass der TÜV Süd und der DEUVET keine obersten Landesbehörden sind, sondern privatrechtlich organisierte Vereine.
Im Verkehrsblatt veröffentlicht ist dieser Anforderungskatalog des TÜV Süd schon einmal gar nicht.Nimmt man sich aber die oben verlinkten Richtlinien zur Hand, fällt einem bei dem ersten Anblick sofort auf, dass hier der im § 23 StVZO genannte Begriff der "Richtlinie" verwendet wird (Der Anforderungskatalog des TÜV Süd kennt diesen gesetzlichen Begriff nicht). Weiterhin wird Bezug genommen auf § 23 StVZO. Zudem kann man ganz oben auf der PDF-Datei unmissverständlich erkennen, dass diese Richtlinie im Verkehrsblatt (VkBl.), Heft 7, im Jahr 2011, auf der dortigen Seite 257 veröffentlich worden ist.
Liest man sich dann noch ein wenig in den Text ein, wird klar, dass eine erste Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bereits im Jahr 2006 verkündet worden ist, mit der seinerzeit auch die StVZO geändert wurde. Die oben verlinkte FZV ist eine Novelle der ersten und bezieht sich auch auf § 23 StVZO.Nun einmal Klartext: Diese Richtlinie bzw. FZV (ich verlinkte sie hier der Übersichtlichkeit nocheinmal http://download.autobild.de/dl…htlinie_H-Kennzeichen.pdf) ist die einzig richtige zur Beurteilung, ob ein Fahrzeug die Voraussetzungen für ein "H" erfüllt oder nicht. Der Anforderungskatalog des TÜV Süd war nie maßgeblich und wird es auch nie sein!!!
Das heißt, dass ein Lkw zum WoMo umgeschlüsselt werden darf und das "H" bekommen muss, wenn die übrigen Voraussetzungen der FZV erfüllt sind.Sollte vor diesem Hintergrund Euch ein Prüfer noch einmal auf den Anforderungskatalog des TÜV-Süd hinweisen und das "H" auch ohne Euren deutlichen Hinweis auf die FZV verweigern, sucht einen anderen Prüfer (sofern Ihr nicht in Hessen wohnt) oder holt Euch eine Kostendeckungszusage von "Anwalts Liebling". In Hessen nutzt die Suche nach einem anderen Prüfer nix, denn die Hessische Regulierungsbehörde hat dessen Gutachten abzunicken. Wenn diese Behörde am Anforderungskatalog des TÜV Süd festhält, was sie nach Mitteilung eines mit mir befreundeten TÜV-Prüfers macht, dann bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Lasst Euch nicht verar.....!
Ich hab in dieser verlinkten Richtlinie mal nachgesehen und muss zugeben, dass ich weiter oben Unsinn geschrieben habe. Motorumbauten auf Fremdfabrikate sind nicht H-fähig.
Mist! -
Laut den offiziellen Anforderungen kann alles ein H bekommen, das innerhalb der ersten 10 Jahre des Fahrzeugs möglich war.
Gab es den Motor innerhalb der ersten 10 Jahre schon? Wenn ja, dann kann es höchstens noch technische Bedenken geben. Bremsen und son Zeuch z.B.
Ist der W50 also z.B. Baujahr 86 (so wie meiner), dann fand innerhalb der ersten 10 Jahre die Wende statt und somit war an Westmotoren durchaus ranzukommen. Natürlich kein Computer-Mäusekino-Euro6-Pipi im Tank-neumodernes Gedöns. Aber ein ca. gleichalter Deutzmotor, wo ist das Problem? Und da der Häckslermotor aus der DDR stammt, sollten sich H-Diskussionen sofort von selbst verbieten. -
Also das hier ist die Route, die ich letztes Jahr gefahren bin ( ab der B 188 ).
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Was ist mit dem OM 352 A von MB? Passt der nicht auch?
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2. Mai WE vom 08. bis 10. Mai..
1. Felix + LKW, 2übernachtungen Samstag geländefahrspaß
2. Familie Jacobs (diverse Familienmitglieder und Hund, der von der Hundeschule geflogen ist / Schulabbrecher!!!) + modifizierter W50, 2 Übernachtungen, Samstag Geländefahrspaß
3. Ronny + weibliche Begleitung (wenn möglich eigene Frau) + ebenfalls an der Dieselleitung modifizierter W50, 2 Übernachtungen, Samstag Geländefahrspaß
4. imodra + 2-3Personen, Vergleichsfahrzeug 2Übernachtungen, Samstag Geländefahrspass
5. froschvater + LKW, 1 ÜN (Fr/Sa), Samstag Geländefahrschule
6. peking + LKW Ural 1 Person 2 Übernachtungen Gelände ?
7. hal9000 + LKW, 1 ÜN (Fr/Sa), Samstag Gelände
8. einstein4567 + Rosti und 2 x schlafen
9. Crazy_AT + LKW (L 50) + Frettchen + Kumpel mit Fremdfahrzeug, 2 Übernachtungen + Gelände
10. Moni, Ralf und der Hund FUX + W 50 2 Übernachtung
11. Enrico + Ulrike und unsere kleine Thea W50LA 2 Übernachtungen ohne Gelände
12.Burtz4 + L60 WK ? , 1 Person, 1 Übernachtung, Gelände ? -
2. Mai WE vom 08. bis 10. Mai..
1. Felix + LKW, 2übernachtungen Samstag geländefahrspaß
2. Familie Jacobs (diverse Familienmitglieder und Hund, der von der Hundeschule geflogen ist / Schulabbrecher!!!) + modifizierter W50, 2 Übernachtungen, Samstag Geländefahrspaß
3. Ronny + weibliche Begleitung (wenn möglich eigene Frau) + ebenfalls an der Dieselleitung modifizierter W50, 2 Übernachtungen, Samstag Geländefahrspaß
4. imodra + 2-3Personen, Vergleichsfahrzeug 2Übernachtungen, Samstag Geländefahrspass
5. froschvater + LKW, 1 ÜN (Fr/Sa), Samstag Geländefahrschule
6. peking + LKW Ural 1 Person 2 Übernachtungen Gelände ?
7. hal9000 + LKW, 1 ÜN (Fr/Sa), Samstag Gelände
8. einstein4567 + Rosti und 2 x schlafen
9. Crazy_AT + LKW (L 50) + Frettchen, 2 Übernachtungen + Gelände -
Also ich hatte letztes Jahr in Schwerin beim dortigen W50-auseinander-Schrauber einen 150l Tank gekauft. Der hat bestimmt noch mehr davon. Mein "neuer" Tank hat bloß keine Öffnung für den Tankgeber, für den Füllstand hab ich seitdem einen Stab mit Markierungen.
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Vergiss die rosa Farbe nicht!