Beiträge von wpwsaw

    Hallo ,


    vielleicht sollte man, wenn man den Unterschied zwischen einer Zweikreis und einer Zweileiterbremse nicht weiß, lieber einen Fachkundigen an die Bremsanlage lassen! Nur ein Tip der Federspeicher und der BV3 sind nur für 6bar ausgelegt. Die Zweileiter sollte mit mindestens 7,2 bar arbeiten wenn man neuere Anhänger nutzen möchte.


    gruß


    wpw

    Hallo Leute,


    ich habe seit langem schon direkt vor meinem Luftkessel eine kontinuierlich einspritzene Frostschutzpumpe die ständig Wabcotyl in das Luftsystem eindosiert. Habe ich bei meinen Tatras auch gemacht. Wabcotyl hat auch schmierende Wirkung. Ich habe seit 1996 immer noch den gleichen BV3 im Einsatz. Seit dem Umbau sind auch die leichten Undichtheiten Verschwunden. Außer nach langen Standzeiten und vor allem mit starkem Frost. Ich dosiere auch im Sommer weiter.


    mfg


    wpw

    Hallo Leute,


    gleich nach der Wende war ich öfter bei einem größeren Fuhrunternehmen irgend wo kurz vor Halberstadt. Er hatte zwei riesige Hallen mit W50 Teilen. Aber er hatte auch jede Menge W50 und L60. Darunter hatte er auch zugelassene W50 mit L60-Motore und ich glaube auch umbebaute mit Turbo. Und die waren alle zugelassen. Also muss es legale Wege geben. Er sagte im Harz, wo er sehr oft mit seinen Fahrzeugen unterwegs ist, ist von der Größe der W50 unschlagbar gewesen.


    mfg


    wpw

    Hallo und guten Abend,


    hier wurde ja schon viel geschrieben, leider doch einiges an halbwahren.


    zum Sonntagsfahrverbot: es heißt gilt für LKW ab 7,5 t und LKW mit Anhänger - damit ist der Typ des Fahrzeuges in der Zulassung gemeint. Beim KKZ kann man natürlich etwas anderes eintragen aber ob das die Rennleitung anerkennt, ist fraglich. hat mir schon mal einen Punkt eingebracht, ob wohl ich schon ein Gutachten zum Womo hatte.


    zu den anderen Fragen


    ich habe einen meiner Tatra 813 als Son. Kfz Werkstattfahrzeug und den zweiten als Zugmaschine zugelassen auf einem 07-Kennzeichen (zGG 22t). Mein TL hat 22t und ist auf einem zweitem 07 zugelassen (Folgekennzeichen gibt es nicht mehr... ausnahmen in bestimmten Landkreisen ausgenommen, warum auch immer). Das ich den TL beladen mit 07 fahren kann verdanke ich meiner Schwerlastgenehmigung, in der er mit Ladung als Zug beschrieben wird. Ich habe schon erlebt, Das Besitzer von einem B1000 mit 07 und SR2 auf der Ladefläche für diese Beladung bestraft wurde.


    Ich fahre mit meinen Zügen auch Sonntags, da die Zugmaschinen nicht als LKW zugelassen sind.


    Wenn man sich also genau überlegt, wie man zulassen möchte und auch kann, bringt es doch einige Vorteile. Übrigens habe ich fast ein Jahr gekämpft um alles so zulassen zu können. Natürlich war der Schwerpunkt auch die Schwerlastgenehmigung dafür (Überlänge 22m, Kurvenlaufverhalten und Achslastüberschreitung).


    Übrigens nach der Änderung der Steuern habe ich meinen W50 vom Womo wieder zum Son.Kfz Werkstattfahrzeug umgeschlüsselt. So ist mir die Steuererhöhung erspart geblieben.


    mfg


    wpw

    hallo und guten morgen,


    das dann nur die a116 passt, hatte ich ja auch schon geschrieben. ein letztes wort zu den verstärkten rahmen: die w50 mit lak hatten keinen verstärkten rahmen. es gab unterschiedliche koffertraversen. im ersten fall warenbeide traversen für den w50 gleich hoch. beiden ausführungen mit verstärktem rahmen war die vordere um die erhöhung des hilfsrahmens über dem hauptrahmen niedriger. deshalb benötigte ich für meinen w50 auch die traversen gleicher höhe. da der rahmen an meinem w50 kürzer ist, als der bei der c-ausführung, ist die gefahr einer rahmenbeschädigung nicht so hoch wie beim c. ich habe meinen w50 schon das gleiche schwere gelände angeboten wie meinen tatras. da ich jetzt die tatras habe, schone ich meinen w50 natürlich. es ist aber gut zu wissen, was ich meinem w50 anbieten kann.


    so eine ausnahmegenehmiging für anhänger gibt es bei uns nur für land- und forstwirtschaft bis 20 oder 40 km/h.


    gruß


    wpw

    hallo noch mal,


    außer das ich einen lak rauf gebaut habe ist meiner original. und die 12t anhängelast stehen auf dem typenschild von meinem la/z/a. und dieser ist bj 87. und das z steht hier auch für zugmaschiene. und die nur 12t anhängelast resultieren mit aus der erhaltung der geländegängigkeit von armeefahrzeugen. ich habe ihn 95/96 von einer freifläche gerettet ihn zerlegt und neu aufgebaut. für jede traverse konnte ich schon befestigungswinkel am rahmen schon nutzen und habe nur jeweils vorne und hinten zwei ergänzen müssen. nur die reserveradhalterung hinterm fahrerhaus musste weg. seit 1998 ist er normal zugelassen. erst als sonstiges kfz wohnmobil und seit der steuererhöhung wieder als sonstiges kfz werkstattfahrzeug. achso natürlich gabes noch einen umbau 1999, ich habe die einleiterbremsanlage mit einer zweileiterbremsanlage erweitert., damit ich auch meine anhänger auch bewegen kann. ich habe also nichts am rahmen geändert um eine 16t kupplung ran zu bekommen. natürlich habe ich jetzt eine bk63 a116 am lkw, sonst hätte man mir auch 1998 keine anhängelast eingetragen.


    gruß


    wpw

    hallo,


    genau das hatte ich ja zu beginnschon geschrieben. und es gab noch mehr ausführungen mit großer quertraverse meiner heißt la/z/a war eine pritsche mit kurzem radstand und seilwinde. jetzt hat er noch einen lak2 drauf. die 12t wurden wegen der ablastung auf 7,49t auf 10t anhängelast reduziert.


    wpw

    Hallo noch mal, Thema Frostschutz,


    habe ich auch schon mehrmals was zu geschrieben. ich habe die originale oben gelassen und vor dem Kessel (wegen der Bequemlichkeit) eine kontinuierliche Einspritzung mit Wabcothyl hin gebaut. von MAN . Ich habe damals gleich mehrer gekauft und auch in meine Tatras eingebaut. Die saugen sich kontinuierlich mit dem Luftstrom das Wabcothyl in die Luft. Das lasse ich auch über den Sommer in Betrieb. Das Wabcothyl hat auch schmierende Eigenschaften. Gerade bei den Tatras macht es sich wegen der umfangreichen Pneumatik erforderlich. Ich habe in den Bremskesseln kein Tropfen Wasser.


    mfg


    wpw