Hallo.
Zitat Volker:
"...
Ein digitales Kontrollgerät ist für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vor Mai 2006 nicht vorgeschrieben und jeder W50 oder L60 dürfte locker älter sein."
Zitat Ende.
Das mit dem Bestandsschutz stimmt natürlich.
Aaaaber, ein defektes Gerät muß heute zwingend gegen ein digitales mit Fahrerkarte ausgetauscht werden.
Natürlich hilft ein gutes Verhältnis zu einer Werkstatt die eventuell ... .
Wie das Ganze bei Oldtimern aussieht, vermag ich nicht zu sagen.
Zitat Thomy32:
"...
Im übrigen würde ich dem Einbau eines digitalen Fahrtenschreibers in einen W50 gern mal beiwohnen."
Zitat Ende.
Weshalb sollte das nicht gehen?
Da kommt auf den Tachowellenanschluß am Getriebe ein entsprechender Geber. Der wird verplombt, und Strippen zum Tacho verlegt.
Der Tacho wird dann noch an die Impulse des Gebers angepaßt, und fertig ist der Lack.
Technisch gesehen sicher kein Problem. Wohl nicht mal ein Hindernis.
Übrigens, im gewerblichen Einsatz möchte ich das Ding nicht mehr missen.