Hallo,
das Thema wurde schon öfter diskutiert, siehe u.a. auch hier Heute bei der Dekra
Die Lösung scheint der damlige Eingungsvertrag zu sein:
"Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel XI Sachgebiet B Abschnitt III
(BGBl. II 1990, 889, 1100)
- Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -
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Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Allgemeine Betriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, wenn die auf Grund solcher Betriebserlaubnisse hergestellten Fahrzeuge bis 30. Juni 1994 erstmals in den Verkehr gebracht werden."
Davon weiß natürlich heute der normale Mensch "im Westen" nichts mehr (ist denke ich das gleiche wie die Simson Mopeds, die fahren auch 60, dürfen aber mit Klasse M gefahren werden, die eigentlich nur bis 45 km geht - was heute auch viele Polizisten nicht wissen - hatte da auch schon Diskussionen). Da ich mal davon ausgehe, dass Dein LKW auch vor dem 30.06.1994 erstmalig in Verkehr gebracht wurde, fällt er unter das Gesetz. Und die DDR kannte halt keinen seitlichen und hinteren Unterfahrschutz. Erkläre dass doch Deinem Prüfer so und schau mal was er sagt. Wenn Du aus Hessen kommst, werden die IFA beim TÜV genauso unbekannt sein wie bei mir in Bayern. Da weiß man so etwas halt nicht, weil es absolute Ausnahmefälle sind.
Hoffe das hilft Dir weiter.
Christoph