Ich denke auch mal, das das nicht gesund für die Ballonreifen sein kann. Bestimmt ist der Verschleiß höher dann Fahren die Bauern echt 8 Bar Druck
Beiträge von Murphy
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Schaut mal was ich bei Ebay gefunden hab...der ist doch ein echtes Schnäppchen oder
IFA W50 Militär-ISO-Aufbau Artikelnummer: 4558731707
Also Leute zuschlagen
Grüße,
Clemens
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Werd mal versuchen die Sendung aufzunehmen...hab mir gerade ne Satkarte für den PC gegönnt und damit kann man auch aufzeichnen.
Grüße,
Clemens
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Genauso wie Renato mach ich es auch im Winter...und die Wassertanks hab ich auch im LAKII eingebaut...Eine Standheizung mit Dieselbetrieb ist auch von Vorteil und ich hab eine Art Tauchsieder(original IFA) für 230 V Anschluß im Kühlwassersystem mit eingebaut für den Gebrauch zu Hause. Unterwegs sind die Steckdosen zu knapp hinter den Büschen in der freien Natur Unterwegs hilft da nur die original Lötlampe, die bei starken Minustemperaturen den Ölsumpf und das Wasser über den Evolentenwärmer ein wenig auf Temperatur vor dem ersten Startversuch nach einer Nacht Standzeit bringt. Dann springt der W50 in der Regel bisher ohne zicken an. Minus 40°C hatte ich zwar noch nicht mit dem W50 aber bis -15°C hat es bisher bei uns funktioniert.
Grüße,
Clemens
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Terranova ist ein supersender sehe ich sehr gerne...erst recht wenn die was über IFA bringen
Grüße,
Clemens
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Wenn wirs schaffen kommen wir selbstverständlich mit dem W50 Leider hab ich z.Z. nen echten Sch....job und bin saisonbedingt ziemlich eingespannt...sprich komme selten wirklich raus....wenn alles klar geht planen Rosi und ich die Woche uns mal eben zu verdrücken und meine Schwiegereltern wie gesagt zu besuchen. Dann wäre das Treffen quasi fast um die Ecke und somit einzuplanen.
Grüße,
Clemens & Rosi
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Hört sich gut an wenns die Zeit erlaubt ;(werden wir vorbeischauen mit unserem W50. Sind wahrscheinlich dann gerade unterwegs in der Nähe und besuchen meine Schwiegereltern in Karlsruhe. Könnte also klappen.Wir sind dann auch selbstversorger und bringen unsere eigenen toten Tiere usw. zum grillen mit
Grüße,
Clemens
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Denk auch daran die Fenster über der Kochgelegenheit und im WC/Naßzellenbereich zum öffnen zu machen wegen der Feuchtigkeit durch kochen und waschen. Ansonsten sind im Sommer soviele Öffnungs/Lüftungsmöglichkeiten wie möglich immer gut gegen die Hitze.
Grüße,
Clemens
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Moin zusammen,
nachdem ich die Bestimmungen für das 07er Kennzeichen rausgesucht habe, stelle ich hier nochmal die Bedingungen für eine Zulassung unserer Fahrzeuge als Oldtimer ein.
Das Oldtimer-Kennzeichen (H-Kennzeichen) kann für Fahrzeuge ab einem Mindestalter von 30 Jahren beantragt werden. Stichtag ist der Tag der Erstzulassung des betreffenden Oldies.
Für Fahrzeuge mit dem Oldtimer- Kennzeichen gilt ein besonderer Steuersatz: Für Personenwagen beträgt er pauschal EUR 191,73 pro Jahr, für Motorräder EUR 46,02.
Voraussetzung für das H-Kennzeichen ist außer der 30 Jahre-Grenze die Begutachtung des Fahrzeugs nach § 21c der Straßenverkehrs- Zulassungsordnung (StVZO) durch den TÜV (alte Bundesländer) oder DEKRA (neue Bundesländer). Diese Begutachtung bestätigt, dass es sich bei dem geprüften Auto um einen Oldtimer handelt, dessen "Originaleindruck nicht beeinträchtigt" sein darf.Im Rahmen dieser Begutachtung nach § 21c wird auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 ("Zweijahres-TÜV") durchgeführt, es sei denn, es findet gleichzeitig eine Untersuchung nach §21 ("Vollabnahme") statt.
Das H-Kennzeichen kann nicht als Saisonkennzeichen ausgegeben werden. Eine gleichzeitige Zulassung mit rotem Sammlerkennzeichen (07-Kennzeichen) ist nicht möglich.
Ein als Oldtimer zugelassenes Fahrzeug erhält im Fahrzeugschein eine spezielle Schlüsselnummer: 98.
Das H-Kennzeichen wird ausschließlich als Euro-Kennzeichen mit einem H hinter der Buchstaben-Ziffernkombination ausgegeben.
Die wichtigsten Vorschriften für das H-Kennzeichen im Wortlaut (20. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften seit 27. Juli 1997 in Kraft)In § 23 StVZO wird nach Absatz 1 b folgender Absatz 1c eingefügt: (1c) Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, das vor 30 Jahren oder eher erstmals in den Verkehr gekommen ist und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird und gemäß § 21 c eine Betriebserlaubnis als Oldtimer erhalten hat, ein amtliches Kennzeichen nach Anlage Vc zugeteilt (Oldtimerkennzeichen).
Nach § 21 b der StVZO wird folgender § 21 c eingefügt: "§ 21 c - Gutachten für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer. Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer gelten §§ 20 und 21. Zusätzlich ist das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. Dieses Gutachten muss mindestens folgende Angaben enthalten:
· die Feststellung, dass dem überprüften Fahrzeug
ein Oldtimerkennzeichen nach § 23 Abs. 1c
zugeteilt werden kann,
· den Hersteller des Fahrzeuges einschließlich
seiner Schlüsselnummer,
· die Fahrzeugidentifizierungsnummer (Fahrgestellnummer),
· das Jahr der Erstzulassung,
· das Datum der Eingangsuntersuchung,
· den Ort und Datum des Gutachtens,
die Unterschrift mit Stempel und Kennnummer des amtlich anerkannten Sachverständigen. Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekanntgemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen. Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird."Anmerkungen und besondere Regelungen für das H-Kennzeichen
Obwohl das H-Kennzeichen für Fahrzeuge gilt, die vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden, hat der Gesetzgeber keine Nutzungs-Einschränkungen oder Gebrauchs-Kontrollen (Fahrtenbuch etc.) vorgesehen. Eine gewerbliche Nutzung ist jedoch ausgeschlossen.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass ein mit H-Kennzeichen zugelassenes Auto durch eine zusätzliche Ausrüstung und Ausstattung in seinem Originaleindruck nicht beeinträchtigt sein darf. Veränderungen, die aufgrund des Umweltschutzes und der Verkehrssicherheit durchgeführt wurden, sind jedoch zulässig.
Custom-Fahrzeuge beispielsweise, die nach modernen Gesichtspunkten mit moderner Technik aufgebaut worden sind, gelten nicht als Oldtimer. Der Gesetzgeber richtet sich nach den Definitionen des Bundesverbandes Deutscher Motorveteranen-Clubs (DEUVET). Als original gilt: "Die Hauptgruppen sind original oder zeitgenössisch ersetzt." Ein Hot Rod aus den 60er-Jahren, der entweder im Originalzustand erhalten ist oder dem Originalzustand entsprechen restauriert wurde, gilt als Oldtimer im Sinne der Kriterien für das H-Kennzeichen.
Als zeitgenössisch nach international gültiger Definition der Oldie-Weltorganisation Fédération Internationale des Véhicules Anciens (FIVA) werden Veränderungen angesehen, die selbst schon historisch sind, nach FIVA-Definition 20 Jahre alt sind.
Als hilfreich bei der Anerkennung als Oldtimer hat sich der DEUVET-Fahrzeugpass oder FIVA Identity Card erwiesen, die das betreffende Fahrzeug als Oldie ausweist. Die DEUVET- und FIVA-Papier belegen die Originaltreue und führen historische Veränderungen auf.
Grüße,
Clemens
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Moin Renato,
Franks Kennzeichen ist kein Oldikennzeichen ...sonder ein rotes Dauerkenzeichen. Oldis müssen immer noch 30 Jahre auf dem Buckel haben.
Hier die Bestimmungen:
Das rote Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung, das sogenannte rote Wechselkennzeichen gilt für mehrere klassische Fahrzeuge - beispielsweise einer Oldtimer-Sammlung.
Grundlage für das rote Sammlerkennzeichen (wegen seiner Ziffernfolge auch "07er- Kennzeichen" genannt) ist die 49. Ausnahmeverordnung der StVZO.
Sie gilt in der Regel für Fahrzeuge mit einem Mindestalter von 20 Jahren - wobei diese Altersgrenze nicht festgeschrieben ist. Deshalb liegt es im Ermessen der Zulassungsstellen/Landratsämter, ob ein Fahrzeughalter für seine Sammlung ein rotes Wechselkennzeichen erhält.Folgende Papiere muss der Antragsteller bei der Behörde vorlegen:
· Personalausweis;
· polizeiliches Führungszeugnis
(Beantragung bei der Gemeinde/Stadtverwaltung);
· eine Liste der Oldtimer, die mit dem
roten Kennzeichen gefahren werden sollen;
· eine Deckungszusage der Versicherung
(Doppelkarte);
· ein aktueller Auszug aus dem Flensburger
Verkehrszentralregister.Ein Nachweis, dass die Fahrzeuge tatsächlich zur Pflege technischen Kulturguts eingesetzt werden sollen, erleichtert die Zuteilung der roten Sammlernummer. Hierzu ist der Nachweis einer Clubzugehörigkeit geeignet, ebenso die Vorlage von DEUVET- oder FIVA-Wagenpässen, die den Fahrzeugen Oldtimer-Status attestieren.
Die gesetzlich erlaubte Nutzung umfasst An- und Abfahrten zu Oldtimer-Veranstaltungen, Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten, Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung der betreffenden Fahrzeuge und Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchstüchtigkeit des Fahrzeugs.
Privatfahrten, Sonntagsausflüge, Hochzeitsfahrten (!), gewerbliche oder Reklamefahrten und Fahrten von und zur Arbeitsstätte sind nicht erlaubt.
Als Nachweis für alle Fahrten verlangt der Gesetzgeber das Führen eines Fahrtenbuches.
Außerdem müssen alle Fahrzeuge, die mit dem roten Kennzeichen gefahren werden sollen, bei der jeweiligen Zulassungsstelle gemeldet sein.
Die Behörde gibt für jedes Fahrzeug einen besonderen Fahrzeugschein oder ein Fahrzeugscheinheft für die komplette Sammlung aus. Die erforderlichen Angaben trägt die Behörde ein, der Fahrzeugbesitzer selbst darf keine Eintragungen vornehmen, muss aber jede Seite unterschreiben (nichtgenutzte Seiten des Fahrzeugscheinhefts werden durchgestrichen).
Die Pauschalsteuer für das rote Kennzeichen beträgt für Personenwagen EUR 191,73 und für Motorräder EUR 46,02 pro Jahr.
Ein Nachweis, dass außer den Oldtimern andere (moderne) Autos zugelassen sind, ist nicht vorgeschrieben.
Mit rotem Kennzeichen gefahrene Oldies müssen nicht zum TÜV. Allerdings besteht laut Gesetzgeber nur dann Versicherungsschutz, wenn das Fahrzeug frei von groben, ohne weiteres erkennbaren Mängeln ist, die seine Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen. Außerdem ist der Inhaber des roten Kennzeichens für die vorschriftsmäßige Beschaffenheit des Fahrzeugs gemäß den entsprechenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung verantwortlich.
Die Zulassungsbehörde kann einen Nachweis über die Verkehrsicherheit der mit dem Sammlerkennzeichen gefahrenen Oldies verlangen. Dies liegt im Ermessen des Dienstellen-Leiters und sollte nur bei begründetem Verdacht geschehen, denn die 49. Verordnung geht davon aus, dass Oldtimer "sorgfältig gewartet und gepflegt" werden.
Die Zulassungsstelle kann einen Besitznachweis für die Oldies verlangen. Als Beleg dient ein Fahrzeugbrief, ein Kaufvertrag oder ein anderes Dokument, aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller Besitzer der Fahrzeuge ist.
Der Wortlaut der Ausnahme-Verordnung und wichtiger Vorschriften:
1) Abweichend von § 18 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) benötigen Kraftfahrzeuge, die aktiv an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und kein amtliches Kennzeichen, wenn rote Kennzeichen ausgegeben werden. Dies gilt auch für Fahrten der betreffenden Kraftfahrzeuge zum Zwecke der Begutachtung, Prüfung, Reparatur oder Wartung, zur Überführung an einen anderen Standort oder zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit. Abweichend von § 28 StVZO dürfen für Fahrten nach Satz 1 und 2 rote Kennzeichen ausgegeben und verwendet werden.
2) Absatz 1 gilt für die Ausgabe von roten Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung nur dann, wenn - der Antragsteller seine Zuverlässigkeit durch Beibringen eines Führungszeugnisses, das nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage bei der Zulassungsstelle zu beantragen Ist, und durch einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister, der zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als einen Monat sein darf, nachweist und der Antragsteller sämtliche Fahrzeuge, die mit dem amtlichen Kennzeichen versehen werden, in einer Liste aufführt und der Zulassungsstelle auf Verlangen vorlegt und aushändigt. Im übrigen findet § 28 Abs. 3 StVZO mit der Maßgabe Anwendung, dass die Zulassungsstelle die besonderen Fahrzeugscheine je Fahrzeug ausstellt.
3) Unberührt bleiben Erlaubnis- und Genehmigungspflichten, soweit sie sich aus anderen Vorschriften, insbesondere aus § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung, ergeben. Besonderer Hinweis für das rote Dauerkennzeichen. Ansonsten gelten folgende Vorschriften, Verordnungen und Regeln: Für die Erteilung eines roten Sammlerkennzeichens ist die Zugehörigkeit zu einem (Oldtimer-) Verein nicht Voraussetzung Das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft und Verkehr hat als erstes festgestellt, dass , wenn bei Fahrzeugen wegen der unterschiedlichen Anbringungsstellen mehr als zwei Kennzeichenschilder erforderlich sind, keine Bedenken bestehen, als Nachweis bis zu 2 einzeilige und 2 zweizeilige Schilder des betreffenden Kennzeichens abzustempeln.
Nach § 28 StVZO Abs. 3, der auch für rote Oldtimerkennzeichen gilt, hat der Fahrer über Fahrten "fortlaufende" Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete rote Kennzeichen, der Tag der Fahrt, die Art und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeugidentifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren und zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit auszuhändigen.Grüße,
Clemens