Beiträge von Stubi

    Auf dem Foto weiter oben sieht dein Gewinde beschädigt aus, ist aber nicht 100% zu erkennen. Die Mutter ist Regelgewinde, frag mal in einem Stahlbaubetrieb oder Normteilehandel, die muß es da zu kaufen geben. Eine Baumaschinenwerkstatt wäre auch eine gute Adresse.

    Hier die 1.Antwort vom BAG zu meiner Anfrage betreffs Sonntagsfahrverbot und Mautpflicht von Oldimer-LKW:



    Sehr geehrter Herr Stubenrauch,

    Ihre E-Mail-Anfrage vom 2. Juni 2016 wurde mir zur Beantwortung vorgelegt. Sie bitten um Auskunft, ob "Oldtimer-LKW über 12 t zGG" der Mautpflicht und dem Sonntagsfahrverbot unterliegen.

    Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot richtet sich in Deutschland nach § 30 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Danach dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
    Unter die gesetzlich normierten Ausnahmen fallen LKW-Oldtimerfahrzeuge über 7,5 t oder LKW-Oldtimerfahrzeuge mit Anhänger nicht. Somit sind diese Fahrzeuge wie andere LKW's zu behandeln und fallen unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot.

    Allerdings befindet sich die Frage, inwieweit das Sonn- und Feiertagsfahrverbot auch auf nichtgewerbliche Fahrten anwendbar ist, derzeit zwischen den zuständigen obersten Behörden des Bundes und der Länder in Klärung. Die Verwendung eines LKW-Oldtimerfahrzeuges legt die Vermutung nahe, dass es zu nicht gewerblichen Zwecken verwendet wird. Sofern dies der Fall ist, vertritt das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) die Auffassung, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot auf solche Fahrten nicht anwendbar ist, so dass hier bei Kontrollen nicht mit einer Beanstandung gerechnet werden muss. Es kann aber nicht davon ausgegangen werden, dass dies auch für Kontrollen durch die Polizeien der Bundesländer gilt. Ich empfehle Ihnen daher, sofern zutreffend, sich gegebenenfalls vor Fahrtantritt bei den zuständigen Behörden der Länder, deren Gebiet befahren werden soll, über die dortige Rechtsauffassung zu informieren.

    Die Frage nach der Mautpflichtigkeit des genannten Fahrzeuges wird in einem separaten Schreiben beantwortet.

    Abschließend weise ich darauf hin, dass das BAG rechtsverbindliche Auskünfte in straßenverkehrsrechtlichen Angelegenheiten grundsätzlich nur im Zusammenhang mit seiner eigenen Kontrollpraxis sowie im Zusammenhang mit den von ihm durchgeführten Ordnungswidrigkeiten-Verfahren erteilt.
    Für eine auch dem konkretisierten Einzelfall gerecht werdende rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnsitz zuständige Landesbehörde (Straßenverkehrsamt).


    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag

    Carsten Hofmann
    <img src="http://www.ifa-tours.de/board/file:///C:\Users\Stubi70\AppData\Local\Temp\msohtmlclip1\01\clip_image002.gif" alt="Referat 14 - Ordnungswidrigkeitenverfahren
    Werderstraße 34
    50672 Köln


    Tel:+49(0)221 5776–1420
    Fax:+49(0)221 5776–1004
    E-Mail:carsten.
    hofmann@bag.bund.de
    postfach@bag.bund.de


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    -----Ursprüngliche Nachricht-----
    Von: noreply@bag.bund.de [mailto:noreply@bag.bund.de]
    Gesendet: Donnerstag, 2. Juni 2016 08:09
    An: Poststelle
    Betreff: Kontakt-Email

    Herr
    Name : Thomas Stubenrauch
    Straße: Am bahnhof 9
    Ort: 09306 Erlau

    Telefon: 017631703954


    Email: tstubenrauch@t-online.de
    Nachricht: Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte gern eine verbindliche Antwort ob Oldtimer-LKW über 12t zGGw, welche mit Oldtimerkennzeichen (Buchstabe "H" nach der Ziffernkombination) mautpflichtig sind oder nicht und wiefern diese unter das Sonntagsfahrverbot fallen.
    Besten Dank für ihre Mühen im Voraus,
    Thomas Stubenrauch

    Hallo Jirka,
    jetzt wo du es sagst fällt es mir ein. Die 7,5t-Grenze für die Mautpflicht wurde letztes Jahr im Herbst eingeführt. Deswegen ist eine Eintragung von 7,49t mautsicher, ab 7,5t muß man zahlen. Ich hab seit Jahren keinen so intensiven Kontakt mehr mit dem Transportgewerbe, da geht sowas leider schon mal an einem vorbei. Warten wir mal die Antwort vom BAG ab (sofern sie mir überhaupt antworten da ich ja Privatperson bin).


    Gruß Stubi

    Hallo Jirka,
    mautpflichtig sind in Deutschland LKW`s über 12t zGGw, also mit deinen 11,99t liegst du auf der sicheren Seite und mußt nichts bezahlen solange du keinen Anhänger mitführst. Wenn dein Auto als Wohnmobil zugelassen ist brauchst du auch keine Maut zu zahlen.


    Betreffs H-Kennzeichen und Mautpflicht habe ich soeben eine Anfrage an das BAG gesendet und werde diese hier veröffentlichen sobald ich sie habe.


    Gruß Stubi

    Hallo Christian,


    ich will 385/65 R22.5 draufmachen.


    Ich hab den Kanal gestrichen voll von Schlauchreifen. Auf der Heimfahrt vom Himmelfahrtswochenende hatte ich an den 9.00-20 vorne rechts einen Karkassenbruch,der Reifen sieht aus als hätte ich ein Stachelschwein überfahren.


    Und von Ballonreifen war ich noch nie begeistert, fühlte sich an wie beim Reit-und Springverein als die Reifen auf dem Auto waren (Erstausrüstung). Deswegen hab ich den damals (1997) auf 9.00-20 umbereift.


    Gruß Stubi

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