Wenn der W50 als LKW und nicht als Zugmaschine zugelassen ist, kommt die Beschränkung aus der StVZO:
§ 42 sagt:
(1) Die gezogene Anhängelast darf bei Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das
1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden
Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen.
Daher eigentlich korrekt bei 7,5t zGM 11,25t Anhängelast maximal.
Gruß
Kraz