Beiträge von Black Manitu

    Wie mein Vorredner schon sagte, kaputt machen kannst du ja nichts mehr.

    Wenn du ein wenig schrauben kannst, dann sollte es machbar sein, immerhin sind W50 keine Raketentechnik, Sensoren und Elektronik habe sie auch nicht.


    Daher, was kann schon schiefgehen, wenn man mit ein wenig Sinn und Verstand da dran geht.

    Als Erstes würde ich mal schauen, was du für eine Traverse hast, an der die Maulkupplung hängt.

    Mein Vater wollte dies auch bei seiner Magirus Deutz Feuerwehr umbauen, allerdings ist die Traverse bei der nicht dafür vorgesehen.

    Die TLF sind üblicherweise nicht als Zugfahrzeuge gedacht, somit sind die Maulkupplungen nur dafür gedacht, um die kleinen Feuerwehranhänger zu bewegen, die haben 750 kg, deswegen auch kein Anschluss für die Druckluftbremse.


    Am ehesten wird dir jemand vom TÜV oder DEKRA mitteilen können, ob sich der Umbau realisieren lässt, oder was alles geändert werden muss.

    Da dies am Ende sowieso abgenommen werden muss, ist es immer ratsam vorher mit dem entsprechenden Prüfer zu sprechen, die sind immer lieber von Anfang an involviert.

    Was für Formschläuche werden denn gebraucht?

    Entweder, wie von Schnellschrauber bereits gesagt bei ZT oder W50 suchen, oder schauen ob man entsprechende Schläuche im LKW bereich finden kann.

    Es gibt universelle gerade und gebogene Silikon-Gewebeschläuche in unterschiedlichsten Durchmessern, üblicherweise für Kühlung oder Luftzufuhr.

    Teilweise, je nach Durchmesser und Form, können die auch im Tuningbereich von PKW gefunden werden.

    Wenn das Öl noch nicht zu dünn ist und nur etwas nach Diesel riecht, sollte es ausreichen, den Diesel quasi "auszukochen". Dazu einfach den Motor gut warmlaufen lassen und dann richtig Temperatur in den Motor und das Öl bringen, dadurch sollte der Diesel eigentlich zügig verdunsten. Allerdings geht das nur wenn das Öl tatsächlich noch dick genug zum Schmieren ist, so teuer ist das Öl am Ende auch nicht.

    Laut Versicherung hieß es eigentlich, dass das Sonntagsfahrverbot bei Privatfahrten nicht zählt.

    Nur darf man eben keinerlei gewerbliche Fahrten machen, außer mit entsprechender Genehmigung.

    Zumindest ist das mein Kenntnisstand mit der Versicherung, die mein Vater hat.