Beiträge von adk-70

    Hallo Hulli, du kannst alles von mir wissen aufgrund meiner bisherigen 4 jährigen Alltagserfahrung müsste ich auch eigentlich alles wissen ?( aber lass die Finger vom ADK 80 der sollte nämlich der Nachfolger vom ADK 70 sein und macht angeblich nur Probleme weil der bereits Mikroelektronik besitzt. Mit Ersatzteilen sieht es da auch außerdem ganz bescheiden aus! Am besten rufst du mich mal an unter 0162 4410846 denn für Text ist mir das zu umfangreich.
    Ne nicht ganz mein Fuzzi bzw ein anderer Mitarbeiter dort hat sich die grösste Mühe gegeben nachdem er drei Schläuche falsch gepresst hatte und ich ihm die zurück gegeben habe.
    Danke für eure Hilfe ich habe jetzt einen gefunden der die Anschlüsse auftreiben konnte. Das Einpressen der alten Tüllen kenne ich und das machen wir auch doch wenn irgendwas schief gegangen wäre hätte ich gar keine Schläuche mehr gehabt. Das Nennmaß ist aber 16mm und die SW ist 32mm.Und im tiefsten Westen gibt es leider keine LPGs.
    Moin alle zusammen, ich wollte bei meinem ADK ein paar Hydraulikschläuche wechseln und es sind Schläuche mit M27x2 Überwurfmutter verbaut, was bei meinem Hydraulikfuzzi für Probleme gesorgt hat, da das angeblich keiner Norm entsprechen würde und nicht zu beschaffen wäre. Kann mir von euch einer helfen?
    aber das mit der x-beliebigen Zugmaschine habe ich auch schon gehört, doch dabei müssen die verschiedenen kennzeichen auf denselben halter zugeordnet sein.
    jeder hat ein wenig recht und unrecht, hier steht es genau:[URL]http://www.buzer.de/gesetz/7182/a142523.htm[/URL] (2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind 1. folgende Kraftfahrzeugarten: a) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler, b) einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden, c) Leichtkrafträder, d) zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder, e) motorisierte Krankenfahrstühle, f) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, 2. folgende Arten von Anhängern: a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden, b) Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden, c) fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden, d) Arbeitsmaschinen, e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden, f) einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen, g) Anhänger für Feuerlöschzwecke, h) land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte, i) hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren.
    Aber Anhänger bis 25 Km/h sind doch Steuerfrei also fällt die Steuerhinterziehung schon mal weg, versichert ist der Anhänger doch über das Zugfahrzeug und das auch wenn er sich selbsständig gemacht hat. Und der Anhängerzuschlag hat hier doch gar nichts mit zu tun!
    Richtig wenn man sich an die 25 km/h hält ist das gar kein Problem und jeder Anhänger egal welcher darf mit 25 km/h Schild auch mit schnelleren Zugmaschinen fahren wenn man sich daran hält und angemeldet muss der dann auch nicht sein man muss nur das Schild von der Zugmaschine dran haben und da reicht es dann schon wenn es das von irgendeiner deiner Zugmaschinen ist man muss nur erkennen wem das Teil gehört.Eine Betriebserlaubnis braucht der Anhänger natürlich auch. @ L60-Quäler womit schleppst du mich denn ab wenn ich deine Pannenhilfe in Anspruch nehme LKW geht ja mit 17 nicht,oder?
    Also Sattelzugmaschinen (keine Sattelkraftfahrzeuge: Zugmaschine + Auflieger) dürfen Sonntags fahren, jetzt erklärt sich auch warum am Wochenende so viele abgekuppelte Auflieger auf den Rastplätzen stehen und mit einem Auflieger der daraus ein Wohnmobil macht dürfte das auch mit der Zulassung kein Problem sein denn sowas gibt es ja schon.