Na ja hier ist vielleicht auch das Getriebe hinderlich und wenn man die Karre versenkt hat kommts auf son paar leisten nicht an.
Beiträge von adk-70
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Fahrzeuge die für Sonderzwecke gebaut sind bei denen das nicht geht ist z.B. ein Holznachläufer bei dem müsste man die Schutzvorrichtung an der Ladung anschrauben.
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Also die seitliche Schutzvorrichtung gilt aber auch für Geländefahrzeuge nur der hintere nicht wegen dem Böschungswinkel usw.
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Man kann den Unterfahrschutz ja auch ein wenig dezenter bauen z.B. wie bei meinem W 50 mit der Pritsche in der Galerie zu sehen denn die Aludinger sehen ja irgendwie doof aus aber dran muss was sein und hinten sowieso und bei diesen Sicherheitsvorschriften wird noch nicht einmal ein Oldtimer in Schutz genommen denn wer ohne fährt muss sich warm anziehen wenn etwas passiert.
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Bei mir ist nen schalter am getriebe
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Kraninger
also wenn alles richtig funktioniert kann das nicht passieren ausser du hast nicht abgestützt und hast den schalter auf Betriebsart abgestützt stehen ansonsten ist irgendwas kapput und da ich selber drei Kräne und zwei davon sind 70er habe weiß ich wovon ich spreche. -
Das passt nicht.
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Also ich für meinen Teil muss aus Erfahrung sagen, dass wenn die Lastmomentsicherung funktioniert kann der Kran eigentlich nicht umfallen.
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@ UPS Mann
mein ADK 70 hat einen stationären Elektroantrieb und der speist mit einem Motor über den schweren Nebenantrieb in das Getriebe ein. -
Also der L60 mit schwerem Nebenantrieb taucht auch in keiner Dokumentation auf und außerdem sind das Wechselgetriebe vom L60 und W50 relativ identisch bis auf die Nachschaltgruppe und ich glaube, dass der schwere Nebenantrieb vom W50 an das L60 Getriebe passt denn ich habe optisch noch keine Unterschiede erkennen können.(Also ich habe auch an einem der ADK 70 einen schweren Nebenantrieb).
Und es ist bestimmt niemand auf die Idee gekommen ein W50 Getriebe in einen L60 zu bauen.Gruß