Unterfahrschutz IFA W50

  • Hallo!


    Ich suche für meine Vollabnahme im Frühjahr 2005 den Gesetzestext für die befreiung vom Unterfahrschutz für gelädegänige Allradfahrzeuge weiß jemand genau wo er steht? oder hat in als Kopie??
    Der Mann von der Dekra wuste nichts davon!
    Wäre sehr dankbar für eure Informationen!!



    Grüße Torsten

  • Also....ich musste bei der TÜV-Abnahme für meine W50 auch so einen blöden Unterfahrschutz montieren, hat echt Knatter gekostet das Sch....ding. :(| ;( Bei der anschließenden Prüfung habe ich dann den TÜV Onkel gefragt...wie er wohl jetzt das Reserverad runterkurbeln würde. ?( ?(Denn das Teil war dem Resrerveradhalter unten natürlich im Weg.....Er möge mir doch mal Vorführen wie er alleine das Reserverad aus dem Halter hebt :D ?( Dieses lies sich durch den Unterfahrschutz auf den letzten 40 cm nicht mehr absetzen 8) X(. Naja.... laberlaber.....wenig Sinn, die Lösung des TÜV Onkels lautete ziemlich mürrisch: Dann bauen Sie den U-Schutz eben wieder ab! :DBingo!!! 1:0 für mich leider hat mich das blöde Ding aber 700 DM damals gekostet!!! Aber ich war froh, das Ding wieder los zu werden :] und habe keine weiteren Fragen gestellt. Witzigerweise wurde mir z.B. kein Seitenunterfahrschutz aufs Auge gedrückt. Naja....aber wer versteht schon die Onkels vom TÜV??? ?( :D

    Over the hills and far away {grusssignatur}
  • Huhu,


    die §§ 32 b,c,d StVZO solllten interessant sein.


    Konsenz ist, das du dem Prüfer glaubhaft machen mußt, daß das Fahrzeug mit den Dingern seinen Einsatzzweck nicht mehr erfüllen kann.
    Überwiegende Offroad-Nutzung !!
    Fahrten nach Afrika etc.


    Glaubt er deinen Ausführungen, trägt er ohne Unterfahschutz ein oder übersieht das ganze (wie bei mir :-) )


    Unterfahschutz brauchst du auch erst ab einem gewissen Baujahr, welches so in den 70gern liegen dürfte.


    CU

  • Bei mir hat die Argumentation mit Afrika nichts gebracht, der Prüfer meinte der überwiegende Zweck eines Sonder-Kfz Wohnmobil sei eben nicht die Fahrt durch's Gelände - und im Übrigen könnte ich das Teil in Afrika ja wieder abbauen. Jetzt ist er dran und stört (hoffentlich) auch nicht zu sehr.


    Ich habe den Text aus der Dekra-Arbeitsanweisung. Kann ich - wenn Interesse besteht bei Gelegenheit mal scannen und hier einstellen ...

  • Hallo zusammen,


    wir dürften unseren Pitti, wie schon gesagt, auch mit sowas ausrüsten, kam vom Schrott war nicht ganz so teuer. Danach still und heimlich wieder wegrantionalisiert und durch Tank/Staukästen ersetzt. Das gibt optisch eine geschlossene Front.


    Grund des Ganzen, es gibt seit 1995 oder 1997 eine Nachrüstpflicht für alle Fahrzeuge über 3,5 t für den seitlichen Unterfahrschutz, in dem Gesetz sind Maße vorgegeben, wenn die Lücken in der Fahrzeugseite zu groß sind muss etwas montiert werden, was die Lücken schliesst. Ein Heckunterfahrschutz ist nur bei Neuzulassungen nötig, da unsere Fahrzeuge aber den Stand der Technik ihres Baujahrs entsprechen müssen, sind wir davon befreit, Baujahr liegt eindeutig vor dem Stichtag.


    Es ist wie es immer ist, verantwortlich vorm Gesetz ist der Fahrzeugführer/Halter, kommst du in eine Kontrolle und der Kollege Polizist übertreibt mal wieder, kannst du dich nicht auf den TÜV-Mann berufen, wenn der Unterfahrschutz fehlt und die Befreiung nicht eingetragen ist. Allerdings bisher haben die Bullen immer nur neugierig geschaut und ein wenig ermahnt, "ganz schön schnell unterwegs, in den Papieren stehen 75 kmh und sie sind die ganze Zeit 85 gefahren" (dürfen LKW auf Landstrassen nicht sowieso nur 60 kmh fahren ??? na egal), aber wenn uns das Glück verlässte.


    Nochmal der Vorschlag mit dem wir damals auch gespielt haben. an zwei senkrechten Haltern in Fahrzeugflucht werden einfach mit Stehbolzen und Splinten gekürzte Sandblech befestigt und bei Fahrten im Gelände o.a. wird das Sandblech abgenommen und unter den Koffer geschoben (wir haben da einfach zwei Winkel befestigt und transportieren zu Zeit die Bierzeltgarnitur damit) Vorteile: einfach und schnell abzubauen, Sandblech immer dabei, sieht richtig rustikal aus, und die gekürzten Sandblech passen auch zwischen Vorder- und Hinterachse.


    Noch ein kleiner Tipp die Stehbolzen einfach höhenverstellbar anbauen, ich habe die Erfahrung gemacht, nach dem Vollgutachten misst der Tüv nicht mehr nach.


    Soweit Frank

  • Ich denke auch es gibt da genug Spielraum für die Prüfer ...


    Meiner war allerdings insgesamt sehr großzügig (und hat viele Dinge nicht beanstandet), so daß ich mich nicht mit ihm anlegen wollte ...


    Jetzt sind sie dran und machen das Auto optisch sogar etwas hübscher, da man seitlich eine einheitliche Linie hat. Kamen ohnehinn vom Schrott und sollten daher nicht zu teuer sein ... (Hab die Rechnung noch nicht gesehen!)

  • Hallo


    Um dieses Thema noch mal auf zugreifen Unterfahrschutz .Alle LKW´s ab einem Baujahr bzw Tag der Erstzulasung 1.1.75 müssen laut TÜV einen Unterfahrschutz nachrüsten. Denn das ist doch auch leider bei mir der Fall denn die vom TÜV verlangen das ich bei meiner Feuerwehr einen Unterfahrschutz anbringe. Und ich weis noch nicht mal wie ich den abringen soll?( Die haben denn nur gemeint ich soll das FZ mal bei denen vorstellen und denn bin ich ja mal gespannt was die sagen.


    Gruß
    mig

  • Also ich musste bei meiner Pritsche auch nachrüsten, hab aber nicht son teures hässliches Aluding gekauft sondern selbst einen für die Seite gebaut und hinten die Anhängerkupplung montiert. Man hat mir versichert, dass die Nachrüstpflicht für alle LKW über 3,5 to gilt egal ob Oldtimer oder sonst irgend ein Alter.