Fahrerlaubnis für LKW mit 50 Jahren

  • Naja, da gab es mal ne Sonderregelung die den alten klasse 3 Führerschein bis Ende 98 anging. Da lief die Klasse C1 selbst bei über 50 Jahren unter bestandsschutz und kann ohne Verlängerung oder Untersuchung gefahren werden. Allerdings wurde da seither so viel hin und hergeschoben, da weiß ich leider nicht ob das noch so ist.

    Ich denke schon. Bei mir ist C1 und C1E ohne Gültigkeitsbegrenzung eingetragen, wird also schon passen. Habs auch durch die Umschreibung des alten PKW-Scheines bekommen (1991 mit 18 gemacht).

  • aber was will mann dann noch mit einem abgelasteten W50 Kipper ??

    Ich denke es wird den wenigsten darum gehen, mit dem Teil täglich reguläre Arbeit zu verrichten. Und für Liebhaberzwecke, die Maschine einfach zu erhalten und mal zu Treffen und zum Spaß etwas zu fahren, ist das völlig ok, denke ich.

  • Die C1 und die C1E kann ohne Begrenzung weiter gefahren werden.

    Jedoch gibt es eine Beschränkung: Die Anhänger dürfen nicht mehr wie 4t Gesamtmasse haben, will man mehr dran hängen, dann muss man auch die ganze Prozedur durchlaufen, wie bei der Verlängerung für den CE-Schein.

  • Ich denke es wird den wenigsten darum gehen, mit dem Teil täglich reguläre Arbeit zu verrichten. Und für Liebhaberzwecke, die Maschine einfach zu erhalten und mal zu Treffen und zum Spaß etwas zu fahren, ist das völlig ok, denke ich.

    So waren auch meine Gedanken bei der Zulassung und viele meiner Freunde und Bekannten dürfen nun mal nur bis 7,5t fahren, würden aber ab und an auch mal nen "Großen" fahren wollen.

  • Was man dann auflädt muss ja keiner Wissen und nen Anhänger kann man ja auch dahinter hängen!

    Aber mit einer H-Zulassung darfst du sowieso nicht aufladen, es sei denn du versicherst das Fahrzeug wieder regulär wie einen LKW, dann hat man lediglich den Steuervorteil und darf die Umweltzonen befahren.

    Mit einer 07er-Zulassung ist ja gar nichts erlaubt, nicht mal täglich zur Arbeit fahren.

    Das ist so nicht richtig das man mit einer H Zulassung nichts aufladen darf !!!

    Mit H Zulassung kannst du mit dem Kipper ganz normal Sand Erde usw fahren !

    Solange es für DICH PRIVAT ist !!!

    Man darf mit der H Zulassung NUR KEINE GEWERBLICHEN FAHRTEN machen !!!

  • Nein, bei Abschluss der Versicherung musste ich ein Formular unterschreiben, dass mit der H-Zulassung keine Nutzfahrten gemacht werden dürfen, andernfalls besteht kein Versicherungsschutz.

    Ich hatte das auch erst rausgezögert, in der Hoffnung die vergessen das, im Gegenteil, es kam die Kündigung der Versicherung, da dieses Schreiben bei Ihnen nicht vorlag.

  • H=H egal Privat oder Gewerbe,mit oder ohne Ladung =wie es der Versicherungsfreundliche möchte

    Ladung ist nur bei Maut interessant Privatfahrzeug ohne Rechnung für Ladung keine

    aber mit Rechnung ja

    Schönes Wochenende