abend ...
habe vor die angeboten w50 aus gera zu kaufen ...
ich bin mir nur mit der genuen rechtslage nicht im klaren ....
weiß jemand ob ich beim schleppen ein kennzeichen brauch?
oder tuts bei der kurzen strecke auch ein schild mit der aufschrift : "Überführung"? (sind nur 60km)
Transport
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Fahre oder schleppe nur mit zugelassenen Kennzeichen rote oder Kurzeitkennzeichen, Versicherung und Steuer Problem aber nur falls sie dich erwischen oder du ein Unfall baust.Und an den Führerschein denken.
Grüße aus dem Ostharz und harzlichen Glückwunsch zum neuen Laster -
Moin,
hier mal ein Link zum Verkehrsportal, da steht was zur Schleppstrecke:
AbschleppenUnd hier zur Genehmigung:§ 33 STVO
Also nicht mehr als 45 km schleppen, und immer schön warnblinklicht an haben.
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Hallo (Bernd),
weder Licht an noch Warnblinklicht steht in irgendeinem Gesetz oder Vorschrift (ist rein Gewohnheitssache) - auch nicht in deinen Quellen.
Ebenso sind die 45 km Schleppstrecke nur Auslegungssache - wieder keine Vorschrift.
Das zu schleppende Fahrzeug muß nicht zugelassen sein, muß keine funktionierende Lichtsignalanlage haben - kann aber.
Ich habe schon mehr als 100 km gechleppt und immer ohne Licht oder Warnblinker - auch durch Polizeikontrollen durch - interessiert keinen - die gucken nur mit großen Augen (hab' ja auch ein gelies Zugmittel )Schönes WE!
Dr. Net
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Warum willst die eigentlich schleppen? Die schreiben doch Fahrbereitschaft nach Überprüfung möglich. Wenn ich mal so einfach rechne für 3 Scheine das Stück sollten sie ja wenigstens die 60km kommen.
Aber mal was anderes! Wenn wir mal in der Firma nen liegengebliebenen MAN usw. reinholen speisen wir immer Luft in die Druckluftversorgung des geschleppten ein insofern der Motor steht.
Gibts da eigentlich ne Regel? Nicht das man bei ner Kontrolle diesen hier macht
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Hallo Tommy32
Wenn das zu schleppende Fahrzeug eine rein pneumatische Bremsanlage hat muß es selbstverständlich Fremdgespeist werden.
Das ist aber beim W50 nicht unbedingt nötig(aber empfehlenswert),
da er über eine hydraulische Bremse verfügt und die Druckluft nur zur Verstärkung dient,allerdings sind dann aber auch höhere Pedalkräfte aufzubringen.
Beim schleppen ohne Luft nicht vergessen den Federspeicher zu lösen. -
naja es ist halt ein inserat .... beide stehen seit einem jahr und bei einem ist das bremspedal kommplett eingesackt ....
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Zitat
Original von Dr_NET
Hallo (Bernd),weder Licht an noch Warnblinklicht steht in irgendeinem Gesetz oder Vorschrift (ist rein Gewohnheitssache) - auch nicht in deinen Quellen.
Ebenso sind die 45 km Schleppstrecke nur Auslegungssache - wieder keine Vorschrift.
Das zu schleppende Fahrzeug muß nicht zugelassen sein, muß keine funktionierende Lichtsignalanlage haben - kann aber.
Ich habe schon mehr als 100 km gechleppt und immer ohne Licht oder Warnblinker - auch durch Polizeikontrollen durch - interessiert keinen - die gucken nur mit großen Augen (hab' ja auch ein gelies Zugmittel )Schönes WE!
Dr. Net
Moin Dotore
hier mal der TExt aus dem § 15 Abschleppen:
§15a Abschleppen von Fahrzeugen
(1) Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs ist die Autobahn (Zeichen 330) bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen.
(2) Beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs darf nicht in die Autobahn eingefahren werden.
(3) Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten.
(4) Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden.
von hier:Abschleppen
Nach der Wende haben wir ja oft diskutiert, warum man nun mit Warnblinklicht abschleppen muss. Früher musste das Schleppende Fahrzeug Ablendlicht anhaben. Da konnte man noch ordentlich blinken.
Warnblink ist völliger Quark, zumal die Battereie das oft nicht lange mitmacht.Gruß
Bernd
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naja da ich keine lust hab da vor ort zu basteln hab ich mir schon vor geraumer zeit eine magnetlichtleiste gebastelt (die sonst an verschieden anhängern klebt) die werde ich an die bordwand kleben und vom zugfahzeug aus bestromen
ne rote nummer müsste ich auch noch irgendwo her bekommen
gruß