Meine Empfehlung um das Risiko zu minimieren: Schleppen mit Stange, Lichtbalken, geignet großes Zugfahrzeug, Luftversorgung, Rote Nummer, Beide Fahrer (Lenker) haben Führerschein CE bzw. C.
Ich hab mal nen W50(5t) Kipper ungebremst hinterm ADK 70 (11,5T) gezogen, das war kein Problem. Aber ADK 70 hinter ADK 70, das ist fast in die Hose gegangen, also nie wieder ungebremst! Das waren aber immer nur kurze Distanzen, bei längeren Strecken habe ich immer vorgezogen selbst zu fahren und die möglichkeit des Abschleppens vorbereitet.
Transport
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mmh inwiefern die gesetzeslage jetzt aussieht kann ich auch nicht 100% sagen....bin aber der meinung das, wenn du nicht gerade am hellerlichten tage, mittags um zwölf, und wenn die deutschenpolzeibeamten gerade auf suche nach neuen beuteopfern unterwegs sind, abschleppst, dann passiert auch nix.
Normaler weise brauchst du für geschlepte fhz keine zulassung!!! und auch keinen führerschein!!.....es sollte aber zumindestens das licht funktionieren um das phänomen der besonderen aufmerksamkeit von dir zuweisen :-))))vor jahren, da war ich noch keine 16 jahre habe ich in einem robur ld-3001 gesessen(mit motorschaden)....... und mein pap hat geschleppt mit nem W50/kipper
ca 70km bis nach hause, auf der B96 von zossen bis heeme!!hat niemanden interessiert, der LD war nun ohne kennzeichen denn das war nun am W50(rotes kennzeichen) dran!!
Polizei hat uns sogar überholt.....pffff........no reaktion..;-).....ich mich aber erschrocken wie sau!!......--> und auf die eisen gegangen im ld(ohne bremskraftverstärker)....-->pap meinte er ist balde mit´n kopp durch die frontscheibe wo ich gebremst habe!!! ;-)))))))..(soviel zur bremse)solange nen bisl was geht....is doch ok!!
naja wirst ja sehen...fahre am besten im dunkeln...!!!!!
viel spass
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Moin. Also Abschleppen mit roter Nummer am Zugfahrzeug würde ich lassen da es verboten ist und die Strafen sehr hoch. Der Händler im Nachbarort hat 10 PUNKTE dafür kassiert und satte Geldstrafe.Die Rennleitung ist im Moment sehr Aufmerksam was die Roten und Kurzzeit Kennzeichen angeht. Beim Abschleppen braucht das gezogene Fahrzeug keine Zulassung Laut Polizei. Die sind garade bei mir im Haus da hab ich schnell mal gefragt. Gruß Steffen
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Also irgendwann gabs da schonmal ne Diskussion drum um das Thema.
So und was die Polizei da erzählt ist für mich nicht nachvollziehbar.
[bt]Zitat Wikipedia: In Deutschland ist die Abschleppung in § 15a StVO normiert. Abschleppen ist generell nur erlaubt, wenn ein Nothilfegedanke zugrunde liegt, also das liegengebliebene Fahrzeug z. B. im Verkehrsraum eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Liegt der Nothilfegedanke nicht zugrunde, handelt es sich um „Schleppen“. Zitat Ende[/bt]
Und liegen bleiben kann man ja im oben genannten Sinne nur wenn man ein Fzg in den Verkehr gebracht hat. Und das wiederrum ist nur mit Kennzeichen (egal ob rot oder Kurzzeit) gestattet. Also ist es im Umkehrschluss nicht rechtens ein Fahrzeug ohne Kennzeichen Abzuschleppen. Genauso wenn jetz ein Fahrzeug keinen Motor hat lässt sich ein liegen bleiben schwer bis garnicht erklären. Wenn Jetzt also das Fahrzeug mit eigener Kraft und Kennzeichen versehen wenigstens einen Meter in öffentlichen Verkehrsraum fährt (oder der Zustand dieses zumindestens vermuten lässt: Sprich Batterien drin, Tank dran und bissel Diesel drin, Motor natürlich vorhanden usw.) dann kann man es als Abschleppen deklarieren.
Hänge ich das Ding aber gleich aufem Hof an die Stange und ziehe ohne Kennzeichen los dann ist das eindeutig "Schleppen" !!!!!!
[bt]Zitat Wikipedia: Für das Schleppen (in Deutschland) ist eine sogenannte „Schleppgenehmigung“ zwingend erforderlich. Diese wird in der Regel von den Kfz-Zulassungsstellen ausgestellt...........Privatpersonen oder andere die einen Schleppvorgang ausführen wollen, erhalten eine Einzelgenehmigung. In dieser sind in der Regel der genaue Tag, die Uhrzeit und die Strecke vermerkt, in welcher der Schleppvorgang durchgeführt werden darf. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird im Regelfall (BKat-OWi) mit 25 € verwarnt und kann im Schadensfall zum Verlust des Kaskoschutzes führen bzw. zu Regress im Haftpflicht-Versicherungsfall. !!! Zitat Ende[/bt]
[bt]Zitat Wikipedia: Schleppen ist das Mitführen eines betriebsfähigen oder betriebsunfähigen Kraftfahrzeuges auf dessen eigenen Rädern hinter einem anderen Kfz, sofern es sich nicht um ein Abschleppen handelt. Grundsätzlich dürfen zwar Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kfz bestimmt sind, nicht als Anhänger betrieben werden, die Verwaltungsbehörde kann jedoch Ausnahmen genehmigen. Näheres regelt § 33 StVZO. Unterschieden wird in vom Straßenverkehrsamt genehmigtes und in ungenehmigtes Schleppen. Beim genehmigten Schleppen ist eine Ausnahmegenehmigung gem. § 33 StVZO des zuständigen Straßenverkehrsamtes mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen. Der Gezogene braucht nach wie vor keine Fahrerlaubnis analog § 6 Abs. 1 Satz 3 FeV (denn er lenkt ja allenfalls einen im übrigen ohnehin fahrerlaubnisfreien Anhänger, außerdem könnte er gar nicht »führen«; im Sinne der FeV). Der Fahrer des ziehenden Kraftfahrzeugs benötigt aber die Fahrerlaubnis, die sich aus den Gewichten der Fahrzeuge ergibt (siehe § 6 FeV), mindestens wohl Klasse BE (beachte Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG). Zitat Ende[/bt]
So und was nun jeder einzelne bisher erlebt hat und wo es gut gegangen ist das wird ja deshalb nicht gleich zu Recht und Gesetz. Selbst wenn die Polizei sowas sieht und duldet.
Soviel von mir dazu. Mag sein das einiges davon schon weiter oben erwähnt wurde. Ich habe nur versucht alles wesentliche in meinem Beitrag zusammen zu fassen.
Einen schönen Tag Euch allen.
Quellenangabe:
Die Zitate sind folgendem Wikipedia-Artikel entnommen: http://de.wikipedia.org/wiki/Abschleppen -
Und abgesehen von meinen obigen Ausführungen finde ich auch das für 3000€ pro Stück mit wenig Aufwand die Dinger zum fahren über die kurze Distanz fertig gemacht werden sollten. Wenig Aufwand heisst für mich: Batterien rein, Ölstand prüfen, Schauen ob Kühlwasser drauf ist. Evtl je nach Zustand des Tankinhaltes Vorfilter und Filter reinigen bzw wechseln. Dann Starten und schauen ob Kühlkreislauf dicht ist und ob Luftdruck aufgebaut wird. Das ist alles in Kürzester Zeit zu machen. Und wenn das alles OK ist kanns doch mit rotem Kennzeichen Schon los gehen. Wenn die seit einem Jahr stehen sollte das aber alles Klappen. Wenn nicht fände ich die zu teuer und würde versuchen den Preis neu zu verhandeln.
Soweit meine Meinung dazu.
Bye...........
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*grins* ich hab hier manchmal das gefühl ihr denkt das ihr hier nen 18-jährigen naiven pupser sitzen habt ...
klar haben wir gehandelt ....da noch n "paar" teile dazu sind muss ich eh mit irgend einem gespann hinn wo ich drei sha-16 drauf bekomme
mal was anderes , atw raus oder nicht raus beim schleppen ?
nur HA oder auch VA ?
gruss -
Hei.Gera ist von mir ungefähr 30km weg. Wenn du es schffst die Dinger bis hierher zu bringen kannste sie erstmal unterstellen und eventuell zum richtiglaufen zu kriegen. Gruß Steffen
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danke
ich bin von zwickau bzw mosel ... das nimmt sich nicht viel
gruß -
Na okay. Fals du eventuel Hilfe brauchst ruf einfach an. Wenn ich zeit habe helfe ich dir gern. Steffen
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also zum thema abschleppen habe ich es ja auch schon erlebt (leider). hatte es ja ja schon berichtet.
aber so gar die Polizei hatten uns angehalten weil wir mit eine abschleppstange und luftversorgung abgeschleppt hatten
die haben uns im ersten monet die weiter fahrt untersagt . obwohl wir so gar ein begleifahrzeug hatten und der der mich da geschleppt hat vom truck24 wahr.also am besten man ergundigt sich vorher gründlich um kene schwirigkeiten zu bekommen mit grünweiß oder mittlerweile blauweiß