Ablasten

  • wenns nur 2 scheinwerfer wären könnt ich auch aushelfen :D
    gruß

    Weder Optimisten noch Pessimisten haben häufiger recht.
    Aber Optimisten leben entspannter!!!!!!


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    Aus Steinen die einem das Leben in den Weg legt kann man schöne Sachen bauen.

  • ich hab neulich eine gebrauchte Winder verschickt. Das Gewicht war mit Seil u. dem Umlenkrollenträger 360kg, also nicht zu verachten....
    Deine Angaben zu einem Komplettrad stimmen auch. Schwer ist z.B. auch die vordere Stoßstange. Wenn der Prüfer unbedingt eine hohe Differenz will, dann lass doch einen Wiegeschein mit leerem Tank machen auf einer Müllkippe. Wenn es eine öffentliche Waage ist, muss er den Schein anerkennen. Die Dekra hat bei mir damals auch nicht nochmal nachgewogen. Ist ja letztendlich Dein Problem, aber später würde ich nie mit mehr als 7,5t fahren-das wird mehrfach teuer!!!

  • ....achso u. in Sachen Überladung habe ich auch mal das BAG befragt u. ich würde eher dieser Variante Glauben schenken, wenn man nur einen 7,5t-Schein hat, ist das bei Überladung:


    1.Fahren ohne Führerschein
    2. Steuerhinterziehung
    3. Betriebserlaubnis erlöscht....


    So hat es mir der typ gesagt u. ich habe da echt Respekt davor, weil die Interpretation richtig Geld bringt.
    Die 10%-Regel kenne ich auch, aber die wird meiner Meinung nach nur angewendet, wenn man auch den großen LKW-Schein hat.
    Wie gesagt, so hab ich´s erfahren u. bin daher sehr vorsichtig geworden.
    Bei meiner ersten Tour stand ich in Österreich gleich auf der Waage, hat zum Glück alles gepasst, aber im Ausland wird noch mehr kontrolliert.

  • Das ist auch mein Ziel des ganzen der Tüv ist zwar durch aber etwas abspecken muss er noch der Dicke.


    Hängerkupplung ist jetzt ab und wurde durch eine Öse zum abschleppen ersetzt.


    Der Stoßfänger ist schon ab wird jetzt durch einen aus Alu ersetzt.
    Radhausabdeckung hinten aus Plaste das bringt etwa 150kg weniger.


    Über den Ausbau der Winde denke ich noch nach werd das Teil aber denke ich auch ausbauen.


    MfG

  • Hab da mal ne Ablastfrage........


    Ich habe schon mehrere abgelastete W50 LAZ gesehen und bei allen war der Bolzen der Anhängerkupplung demontiert bzw. die ganze Bolzenverrieglung entfernt.
    Ist das Ziehen von Anhängern bei abgelasteten Fahrzeugen demzufolge verboten?


    Die Stützlast ist ja in den Papieren auf ca. 1,5t verringert. Aber wer hängt schon an den W50 einen Tandemhänger? Ein normaler HW80 sollte doch möglich sein, zumal die 16t Zuglast noch drinstehen.

  • Sind seit kurzem stolze W50 LF Besitzer.


    Lkw hätte schon mit 6,4t das richtige Gewicht, wir wollen aber die Heckpumpe rausbauen und eine Hängerkupplung dran. Mit dem alten Führerschein und 7,49 Zulassung dürfte ich ja noch 12t ziehen, aber ist unsere Feuerwehr ohne Pumpe, mit selbstangebauter Hängerkupplung noch orginal genug für ein H-Kennzeichen?


    Viele Grüße aus TF,
    tom.

  • Die 7,49 t zGG der IFA-Hobbyfahrer sollen hier noch einmal beleuchten werden.
    Um Brummi LKW’s und um eine max. 2% Zuladungstolleranz soll es hier nicht gehen.
    Wer seinen LKW bei Tüv/Dekra zur Ablastung vorgestellt hat, von z. B. 10 t zGG auf 7,49 t zGG, dem wurde das auch im Kfz-Brief und in der Zulasung so bestätigt.
    Dann sind die 7,49 t zGG auch verbindlich einzuhalten. Die Anhängelast für den LKW wurde in dem Zusammenhang auch auf max. 7,49 t zGG reduziert, da ist dann nichts mehr mit 10 t zGG Anhängelast.
    Die 7,49 t zGG setzen sich zusammen aus dem LKW Eigengewicht von z. B. 5 t und der maximal möglichen Zuladung von 2,49 t, = 7,49 t zGG, für den gesamten LKW.
    Der gesamte LKW hat dann das LKW Eigengewicht von 5 t und das variable Gewicht, also die Zuladung (bei einer Urlaubstour sind das z. B., alle mitfahrenden Personen, Zeltausrüstung, Lebensmittel, Trinkwasservorrat, Bierkästen, Schlauchboot, Fernseher, Farräder etc.) dürfen dann das variable Gewicht von 2,49 t nicht überschreiten. Zur Info, unter 7,49 t zGG kann man auf den Strassen immer unterwegs sein, da kann kein Ordnungshüter meckern, nur wenn’s über 7,49 t zGG sind, dann gibt’s Probleme.
    Die 7,49 t zGG sind also die absolute Obergrenze für diesen LKW mit Ablastung auf 7,49 t zGG, gemäss Zulassungsschein.

    Die 7,49 t zGG Fahrer sollten 2 Fälle unterscheiden:


    1.) Überschreitung der 7,49 t zGG für Fahrer mit dem >“LKW-Füherschein”<.
    Bei einer Polizeikontrolle wird die Überschreitung von 7,49 t zGG geahndet.

    2.) Überschreitung der 7,49 t zGG. für Fahrer mit dem >>“PKW-Füherschein”<<
    Bei einer Polizeikontrolle wird die Überschreitung von 7,49 t zGG geahndet. Zusätzlich bekommt der Fahrer eine Anzeige, wegen fahren ohne gültigen Füherschein und der Füherschein wird von der Polizei sofort eingezogen.
    Dieser Fall wird äusserst unangenehm für den Fahrer.

    Praxisbeispiel:
    Mein Gedächtnisprotokoll: (da kein Link)


    Ein LKW-Wohnmobilfahrer (Womo) aus Deutschland wurde in Österreich mit seinem Womo mit 7,49 t zulässiges Gesamtgewicht (zGG) von der Polizei kontrolliert.
    Der LKW wurde von der Polizei mit über 8 t zGG gewogen.
    Der Fahrer war nur im Besitz des PKW Führerschein’s, jedoch über 7,5 t zGG ist der LKW Führerschein erforderlich. Er war >”nicht im Besitz des LKW-FS”<.


    Die Polizei hat gegen ihn sofort Anzeige erstattet, wegen:
    a) Fahren ohne Führerschein
    b) Ladungsüberschreitung des LKW (statt 7,49 t zGG, über 8 t zGG)
    Strafmassnahmen:
    a) Sofortiger Entzug des Führerscheins,
    b) Womo wurde auf einen Tieflader geladen und an einem anderen Ort von über 8 t
    auf 7,49 t geleichtert.
    c) Differenzladung von über 8 t bis zu 7,49 t wurde per Spedition nach
    Deutschland transportiert.
    d) Womo wurde mit 7,49 t zGG. durch einen Miet-Fahrer nach Deutschland gefahren, denn der eigentliche Womo- Fahrer hatte ja keinen Führerschein mehr.
    Die Praxis zeigt, die Polizei zieht bei solchen Verkersdelikten das volle Programm durch.


    Wer mit seinem 7,49 t zGG LKW genau im Limit liegt, der kann sich im Sessel zurücklehnen und schmunzeln. Wer noch kleine Problemchen hat, der kann ja noch leichte Korrekturen vornehmen, bevor die grosse Saison startet.


    Gruss

  • das stimmt so nicht ganz.mein TLF LAK hat eine anhängelast von 4,5to eingetragen.weiß auch nicht wieso zumal der ja hinten nicht mal einen luftanschluss hat.

    Links stehen Bäume,Rechts stehen Bäume und mittendrin sind IFA Träume!

  • nabend,


    eventuell kannst du damit einen auflaufgebremsten Anhänger ziehen? die originale Traverse der Feuerwehren war eh vollkommen anders anders aufgebaut und auch die AHK selber war eine andere...so hat die Traverse des TLF oder LF eine wesentlich geringere Anhängelast,als die normalen W50...


    viele Grüße


    maffi


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    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



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