Gesamtübersetzung der Achse |
Kegeltrieb | Vorgelege | Geschwindigkeit bei |
Einsatz oder Bemerkungen |
4,64 | 2,55 | 1,824 | ca. 90 km/h | W50 L W50 L/Sp W50 L/NKP |
5,36 | 2,25 | 2,384 | ca. 76 km/h | W50 L/K W50 LA/K W50 L/S W50 L/A W50 LA/A |
6,07 | 2,55 | 2,384 | ca. 69 km/h | W50 L/Z W50 LA/Z W50 LA/MK/5-6 |
Achsübersetzungen beim IFA W50
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Hi Renato,
danke für die Übersicht.
Nun steh ich vor der Frage: Geschwindigkeit ist ja nicht mein Anliegen. Aber macht sich der Unterschied der Übersetzung im Gelände wirklich so extrem bemerkbar? Wenn ich nämlich ein geeignetes Fahrzeug gefunden hab, die Übersetzung aber "nicht passt", lieber noch weiter gucken? Oder soll man da eher tolerant sein?p.s Bin leider noch nicht zu einem Rundumschlag "Truck-Trial" gekommen. Hoffe, ich komm dazu, wenn's mal wieder etwas ruhiger läuft.
Gruß aus Oldenburg,
Oliver -
Zitat
Nun steh ich vor der Frage: Geschwindigkeit ist ja nicht mein Anliegen. Aber macht sich der Unterschied der Übersetzung im Gelände wirklich so extrem bemerkbar? Wenn ich nämlich ein geeignetes Fahrzeug gefunden hab, die Übersetzung aber "nicht passt", lieber noch weiter gucken? Oder soll man da eher tolerant sein?
Die Übersetzung ist insofern wichtig für langsames kraftvolles Anfahren, welches ja gerade beim Trucktrial sinnvol sein könnte. Die Kraft wird besser auf den Boden gebracht.
Du kannst auch eine andere Übersetzung nehmen und später dann die Vorgelege austauschen.
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Hallo Renato,
ich sehe, Du kennst Dich aus und habe deshalb folgende Frage an Dich.Wir betreiben einen ADK 70 zu Sanierung des Hofes.
Müssen im Jahr aber einige Male über winzige Streck öffentlichen Grundes um an alle Gebäude ran zu kommen.
Das befahren öffentlichen Grundes mit einem nicht zugelassenen aber zulassungpflichtigen Fahrzeuig ist ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und wird als Straftat (keine Ordnungswiderigkeit) behandelt.
Der Kran ist derzeit in unserer landwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtversicherung versichert und so soll es aus Kostengründen auch bleiben.
Die einzige Lösung für das Problem sehe ich darin, den Kran für Vorwärtsfahrten auf 6 Stundenkilometer zu begrenzen.
Welche technische Möglichkeit siehst Du da?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Vitruv -
Hallo, ich bin zwar nicht Renato, aber selbst mit der kürzesten Achsübersetzung läuft der W50 bei Nenndrehzahl im ersten Gang noch 8 km/h. Vielleicht reicht dir das, ansonsten die Abriegeldrehzahl der Pumpe verändern wie beim ZT, der riegelt auch früher ab.
Allerdings meine ich, dass eine Begrenzung auf den ersten Gang nicht nur am Schalthebel erfolgen darf, sondern die anderen Gänge müssen entfernt werden, so hat es mir ein Sachverständiger mal erzählt. Obs wirklich stimmt???Aber alternativ könntest du den Kran doch vielleicht als selbstfahrende Arbeitsmaschine mit Betriebserlaubnis ähnlich einem Mobilbagger anmelden oder nicht? Die dürfen wenigstens 20 km/h fahren.
Gruß
Kraz256
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Hallo, Also bei einer Begrenzung auf 6 kmh muss eine Abnahme durch einen Sachverständigen erfolgen, das heisst es darf keine Möglichkeit bestehen Änderungen ohne weiteres rückgängig zu machen. Gänge müssen gesperrt werden, oder ausgebaut sein.
Mit unteresetzung + Allrad und 1. Gang könnte es eventuell gehen, eventuell die ESP Drehzahlmässig begrenzen?
Mechanik
Mechanik der IFA Nutzfahrzeuge.