Hallo IFA Freunde
Ich habe einen ADK 70 der bei der roten 07 Nummer in Leipzig eingetragen ist.
Mit diesem möchte ich einen Anhänger (Sondertragebrücke) mit 23er Gutachten, der unter der selben 07 Nr. eingetragen ist ziehen.
Nach Rückfrage bei der Zulassungsstelle nach einem 3. "Schild" kam diese Antwort.
Wer kann das bestätigen oder wer kennt es anders? Für mich ist das gerade neu!
"ein Gespann von mehreren Fahrzeugen darf auf öffentlichen Straßen nicht mit demselben amtlichen Kennzeichen versehen bzw. geführt werden. Jedes Fahrzeug (einschließlich Anhänger) benötigt ein eigenes amtliches Kennzeichen mit entsprechender Erkennungsnummer. Somit dürfen Sie immer nur eins der im Fahrzeugschein aufgelisteten Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen bewegen.
Die Beantragung eines zweiten amtlichen 07er-Kennzeichens ist - wie auch bei der ersten Zuteilung - mit einer entsprechenden Prüfung der Zuverlässigkeit des Inhabers verbunden. Sofern Sie einen Antrag stellen, haben Sie daher das behördliche Führungszeugnis an die Zulassungsbehörde übersenden zu lassen. Sollten dann bei der Prüfung Tatsachen bekannt werden, die gegen die Zuteilung des zweiten Kennzeichens sprechen würden, kann dies mitunter auch Auswirkungen auf die ersten Zuteilung haben."
Grüsse
Guido