Hallo u. danke für Eure Antworten.
Also, habe nochmal mit dem Dekraonkel gesprochen, er hatte sich irgendwie vertan/verhört keine Ahnung. Richtig ist, was ich auch in der Fahrschule gelernt habe, dass man das 1,5fache des Zugfahrzeugs anhängen darf. Im Datenblatt steht was mit 12t, das würde der Sache ja in etwa entsprechen.
Ob er dann noch fährt, wage ich auch zu bezweifeln
Ich möchte nur daran erinnern, dass zu DDR-Zeiten in der Ernte noch ein zweiter HW80 dran gebaumelt hat.....
Grüße Felix
IFA LKW W50 - Anhängelast
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LA/Z und Anhängelast.
12000kg und 16000kg
Beides ist richtig. Wenn wir mal in die Bedienanleitung des W50LA/Z nachschauen finden wir beide Werte.
Während bei den Niederdruckbereiften Varianten 12000kg angegeben sind werden die hochdruckbereiften mit 16000kg ausgewiesen.
Die LA/Z haben einen verstärkten Schlußquerträger und eine Achsübersetzung von 6,07 die wohl Vorrausetzung für die Genehmigung genannter Werte ist.
Als Clou kann ich euch mitteilen das ich einen Balloner habe, der eine Anhängelast von 16000kg hat.
Wenn ich richtig in den Beiträgen gelesen habe ist das ja wohl bei L60 Quäler auch der Fall.Für meinen Fall habe ich eine Zweilleitungsbremse nachgerüstet um allen Eventualitäten zu entgegnen. Hat mit 900 Euronen ins Kontor zu Buche geschlagen.
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Zitat
Original von Schreck
Jambo Steffen ,wo steht das, das Einleitungsbremse nicht erlaubt ist ??????
Selbstverständlich kann ich diese Bremsanlage, wenn verbaut, auch
für Anhängerbetrieb nutzen. Einschränkung, die erlaubte Höchst-
geschwindigkeit ist auf 25 km/h herabgesetzt. Auch wieder mit
Ausnahmen für Schausteller und Landwirte.Gruß
WolfgangRichtig, wenn dein Anhänger (über 25km/h) noch eine Einleitungsbremsanlage hat gibt keinen TÜV. Übergangsregelungen sind schon abgelaufen. Hab selbst 6 HW80.
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Jambo Steffen ,
schade, vor einem Jahr hätte ich noch gesagt, Du hast einen HW80
zuviel, der muß zur mirGruß
Wolfgang -
Hallo Wolfgang, du wirst sicher einen Grund haben, aber schade das du aufhören willst oder mußt,
Aber hoffentlich bleibst du uns im Forum erhalten.
Grüße aus dem Ostharz, der Willi
Oder für dich, Jambo -
Danke für Ratschläge,Datenblatt in Kopie hab ich auch.Brauch wirklich nen Brief woraus hervorgeht das der IFA halt 16 oder 22 Tonnen ziehen darf,mit welchen Auflagen auch immer.
Früher gabs keine Rockinger und Zweikreis,gezogen wurden aber von den landwirtschaftlichen Zugmaschinen auch zwei HW80.
Die Leute mit Befähigung zum Eintragen tun sich da halt schwer..... -
hw 80.11 hatt aber zgg 12000kg
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Zitat
Original von UPSMann
Hab gerade mal nachgeschaut:Habe ein KTA-Blatt gefunden von dem LA/A-1 mit Bolzenkupplung W108 - BK63 TGL 5048
Da stehen 12000 kg gebremste Anhängelast drin.
Meiner ist ein eingetragener LA/A/C-1 mit Bolzenkupplung und als Einkreisvariante ausgeliefert. Mit 12000kg Anhängelast.
Auf dem Typenschild im Fahrerhaus steht das auch so drauf. -
Meiner wurde umgeschrieben auf Zugmaschine/Kipper,Zweikreis ist nachgerüstet und leider nur mit 8 Tonnen im neuen Brief(von 1996) vermerkt worden.
Dies ist ein ex NVA Fahrzeug welche doch wohl alle die Verstärkten Traversen besitzen?
Woran erkennt man die,gibts da Typzeichen o. ä.? -
Ich denke die Anhängelast ist vorallem abhänig wie lang der Rahmen ( Überhang) ist.
Zulassung und Anmeldung
Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen