7,49 t Ablastung und Überschreitung (zGG)

  • Um die Frage von "unknow74" zu beantworten.


    Das Land wo der WOMO Fahrer gestoppt wurde war >Österreich<.



    Das folgende Praxisbeispiel ist vielleicht auch von Interesse: Hier geht's aber um ein Sonntagsfahrverbot- Verstoss.



    Ein Tatsachenbericht aus Österreich, aus dem Jahr 2011. Ein deutscher LKW Berufskraftfahrer ist mit seinem LKW bei der Durchfahrt durch Österreich in einen östereichischen Feiertag gekommen. Wie in Deutschland gilt auch in Österreich an Feiertagen ein Fahrverbot. Über die ausländischen Feiertage sollte man sich vor solchen grenzüberschreitenden Fahrten informieren. Die österreichische Polizei hat den LKW gestoppt, auf einen Parkplatz dirigiert, eine Sperrkralle am Rad angelegt, die Papiere des Fahrer’s eingezogen und dem Fahrer mitgeteilt, dass die Kralle am Montag früh wieder entfernt wird und er die Papiere dann zurück bekommt und erst dann die Fahrt fortsetzen kann. Ein Bussgeld für den Fahrer und den Halter folgte natürlich.
    Auch hier hat die Polizei kurz und knapp Tatsachen geschaffen, gegen die sich der LKW Fahrer nicht wehren konnte.
    Gruss

  • Zur Frage von: "W504x4LA" So wie ich das sehe, bist Du im Besitz des PKW Führerschein’s.Du kannst Deinen W-50 nur auf 7,49 t zGG zulassen und dann auch so fahren. Die Sache mit den 12 t zGG (im Zug ist damit gemeint). Also, LKW mit Hänger. Das ist so, wie Du das schon angedeutet hattest. Beispiel: Dein W-50.Wir nehmen mal den Fall mit der maximalen Zuladung beim W-50 und dem Hänger an. Also, der LKW W-50 im beladenen Zustand mit max.: 7,49 t zGG und einem angehängten Hänger, im beladenen Zustand, mit max.: 4,5 t zGG (gerundet auf) = 12 t zGG. Das Gesamtgewicht für den gesamten Zug beträgt jetzt maximal = 12 t zGG. Mehr darfst Du nicht aufladen und mit mehr Tonnage darfst Du nicht fahren. Bei einer Überschreitung heisst es sofort, fahren ohne gültigen Führerschein. Also, weniger Tonnage darf es immer sein, bzw. Leerfahrten. Die Zahl 171 ist eine nationale Schlüsselzahl und besagt: Klasse C1. Den weiteren Text dazu hatte :”UPSmann” schon geschrieben, bitte dort noch einmal nachlesen. Gruss

  • Du hast doch den gelben LAK bei mir in der Scheune gesehen. Voll ausgebaut und mit allem was man so mitnimmt kommen wir da immernoch unter 7,5 tonnen.

  • @ UPSMann, Deine Ausführung zur Familienfahrt ist gut, allerdings betrifft das lediglich die Fahrgastbeförderung. Rein führerscheinrechtlich wird von Sitzplätzen geschrieben und damit funktioniert Deine Ausführung und dem LO-Bus leider nicht!

    Ja führerscheintechnisch ist das ja eh nicht möglich - daher gibt es ja diese ominöse Schlüsselnummer - der von mir zitierte Text stamm ja asu der Verordnung. Da steht ja nix von Sitzplätzen sonder nur von den Fahrgästen. Jedenfalls bewegt man sich dort auf einem ziemlich schmalen Grat. Betrifft mich ja in sofern auch nicht. Ist halt nur für die Leutz wichtig die echt nen BUS ihr eigen nennen und den in Original erhalten wollen. Die dürfen dann damit auch mal fahren.
    Aber das schweift jetzt auch zu sehr von Dennis seiner eigentlichen Frage ab.


    Definitiv darf der Fuffi nicht mehr als 7,49 t haben damit ihn fahren darfst mit dem was an Schein hast. Höheres Gewicht dedeutet ja auch noch andere, an anderer Stelle bereits erläuterte, Nachteile wie Sonntagsfahrverbot usw.
    Würde ich dann lieber paar Abstriche in Kauf nehmen bei der Ausstattung oder dem was mit muss - und ich habe den großen Schein.

  • Hallo Grüße trage meine frage auch schon ne weile rum wollte meinen w50 auf 7,5 tonnen ablasten ist ne zugmaschine mit 16 anhängelast schwindet dan auch die anhängelast ?? oder kann ich noch mit 7.5 tonnen 16 t hänger ziehen?? mfg Chris

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