7,49 t Ablastung und Überschreitung (zGG)

  • 7,49 t, Überschreitung zulässiges Gesamtgewicht (zGG)


    Auf einem Oldi-Treffen hatte ich bei einem LKW mit LAK-II die 7,49t,
    zulässiges Gesamtgewicht (zGG.) angezweifelt und dem Fahrer empfohlen seinen LKW wiegen zu lassen.
    Das Fahrzeug war auf der Waage, es sind beachtlich mehr als 7,49 t (zGG).
    Der LKW ist zugelassen und der Fahrzeugschein weist die 7,49 t (zGG) aus.
    Versicherung und Kfz.-Steuer sind auch auf 7,49 t (zGG) ausgestellt.
    Die Berichtigung ist schon in Arbeit.


    Für Behörden ist das kein Kavaliersdelikt, die bewerten das knallhart als Betrug.
    Bei einem Unfall kann die Versicherung die Zahlung verweigern und das Finanzamt fordert Steuernachzahlungen inclusive Strafe.
    Also, prüft vorher und bindet Euch nicht diese “Rute” vor den Hintern.


    Gruss

  • Hallo Wolfgang!
    Ja, das Thema wurde hier schon ein paar Mal angesprochen. Ich sehe das genauso, habe allerdings selber einen W50 mit LAK auf 7,49Zulassung. Mit etwas gutem Willen bekommt man es allerdings geradeso hin. Da kann man dann allerdings nicht viel mitnehmen.
    Bei vielen, wie auch bei mir, kommt ja noch der Umstand hinzu, dass man nur den 7,5er Fahrerlaubnis hat.....das wäre dann im schlimmsten Fall auch noch Fahren ohne Führerschein....

  • Hallo zusammen,


    also mal langsam mit den jungen Pferden, schaut im Bussgeldkatalog nach eine Überladung mit 10 % wird bei 7,5 t noch als Ordnungwidrigkeit mit Verwarngeld geahndet. Das sind 8,25 t und 750 Kilo Gepäck ist schon ordentlich.


    Sicher ist es richtig das der LKW im normalen Zustand (fahrbereit) unter 7,49 t liegen sollte, der Rahmen wiegt ca. 5 t, der Koffer ausgebaut auch nochmal 2 t, aber eigentlich sollte jeder W50 mit LAK unter 7,5 t wiegen, dann reicht es noch für Fahrer, Beifahrer und Gepäck.


    Soweit Frank

  • hallo,


    hauptsache ist man "lässt sich nicht erwischen"



    und wenn dann kann man ja noch sämtliche öle ablassen:-)...


    aber ganz ehrlich ein traum ist es nicht gerade.......so ohne LKW führerschein und dann an der grenze des legalen(7,49t)quasi mit an diie kotzgrenze bepackt unterwegs zu sein....???


    ich kenne jemanden(kumpel) der hatte seinen W50 kipper --->auf 7,49 abgelastet damit er ihn mit Klasse C1E fahren darf,,,


    wie es kommen musste: er wurde angehalten mit HW80 dran..das heißt in deutsch steuerhinterziehung, versicherungbetrug...und fahren ohne führerschein--->machte 7 punkte=Höchststrafe+ imense geldsumme strafe


    überlegt es euch gut..:-)...eine mobile achslastwaage hat fast jeder policestreifenwagen und das BAG erst recht, und mit denen ist gar nicht zu spaßen!!!
    die wissen wo was zu holen ist..




    grüße

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von dt-racing ()

  • Hallo und Guten Abend,


    die 10%ige Überladung ist, was die Relation zGG und Mehrgewicht angeht noch recht unproblematisch, dies aber nur was das Finanzielle angeht, denn > 7,5 Tonnen benötigt der Fahrer den alten FS II bzw. mind. den heutigen FS C, das wäre dann mit einem alten IIIer, der ja nur bis 7,5 gilt, Führen eine Fahrzeeuges ohne entsp. Fahrerlaubnis und kann zum Verlust des aktuellen FS führen. Deshalb finde ich die Idee wirklich gut mal auf die Waage zu fahren. Kann man hier in Berlin bei der Stadtreinigung für 5 € machen.

  • Hallo zusammen,


    ich will nicht maulen, aber ein W50 Kipper abgelastet auf 7,49t plus HW 80 Anhänger, beide Fahrzeuge nach Möglichkeit vollbeladen, sind eine andere Hausnummer als ein W50 LAK mit 8 Tonnen Kampfgewicht.


    Es kommt auf die Höhe der Überladung an, 10,5 t zu 7,49 t nach Möglichkeit im gewerblichen Verkehr machen die Rennleitung natürlich sauer.


    BAG dürfte sich relativ wenig für W50 LAK interessieren, denn erstens unter 12 t Mautpflicht und zweitens mit LAK doch eher private Nutzung.


    Soweit Frank

  • Wir sollten auch mal an einen Schadensfall unter diesen Bedingungen denken.
    Bei dem LKW wäre der um ein Haar eingetreten. Die Behörden hätten den LKW bergen und anschliessend sicherstellen müssen. Zur Info, der Fahrer kommt bei einer “Sicherstellung” nicht mehr zum ausräumen an den LKW heran. Der Berge-Kranfahrer hätte auf seinem Display das wahre Gewicht abgelesen und die Polizei informiert.
    Bussgeld und Punkte sowie die Strafe vom Finanzamt, wären noch das kleinste Übel.
    Die Versicherung hätte in einen Brief etwas von Versicherungsbetrug geschrieben und die Zahlung verweigert. Bergekosten und Bodenaustausch wegen ausgelaufenem Diesel
    hätten in dem Fall erhebliche Kosten verursacht, die dann der Verursacher allein trägt.


    Es gibt für alles Lösungen.


    Gruss

  • und bei all dem nicht vergessen, dass zu den objektiven Tatbestandsmerkmalen auch noch die subjektiven hinzukommen müssen.


    Sprich, je nach dem ob der Fahrzeugführer klar erkennen musste, dass er mit einem Fahrzeug von 8,25t an stelle 7,5t unterwegs war. Zumal hier der Anhänger HW80 ja ein ZGG von sicher mehr als 5t hat und der Zug damit 4 Achsen uns ein ZGG jenseits der 7,5t da brauchst Du in jedem Fall die Klasse 2 bzw. jetzt CE


    Einen überladenen PKW Anhänger siehste das an, dem W50 sieht das keiner an... insofern ist das was anderes, als mit einem Kipper und einer Ladung Kies wo die Polizei nicht mal ne Waage braucht, sondern nur den Lieferschein ansehen muss, und da der Fahrer den Lieferschein ja auch kennt, hat er einen Vorsatz gefasst etwas zu überladen, und da man hier ggf. dem Halter auch nachweisen kann hier irgendwo was steuertechnisches oder Versicherungsprämien zu sparen und auch im gewerblichen Güterverkehr einige andere Pflichten zum tragen kommen ist das eine andere Kiste
    ...... Betrug setzt aber immer einen Vorsatz voraus. Versicherungsbetrug kann der Halter des Lasters also begehen wenn er bewußt sein Fahrzeug ablastet um es dann bewußt zu überladen. Beim W50 mit LAK, der sein ZGG durch, das Urlaubsgepäck leicht überschreitet würde ich nicht so eng sehen..


    Rein vom Fahrererlaubnisrecht her kommt es auf das ZGG des Fahrzeugs an und nicht auf das tatsächliche Gewicht. Und wenn ich nicht voll daneben liege, heißt es im Wortlaut des Gesetzes:
    "Fahrzeuge zu führen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7500kg" Eine Überladung ändert das ja nicht.
    Heutige Klasse B erlaubt 3500Kg incl.eines Anhängers mit ZGG max. 750 Kg.
    Ein XFahrzeug hat ein ZGG von 3,5 t, dein Anhänger darf jetzt max. ein ZGG von 750kg haben, deshalb lässt Du Deinen Anhänger (ZGG 1400KG) ablasten auf 750KG. Wenn Du mit diesem Gespann in den Urlaub fährst.... ordentlich großes schweres Zelt, weiß der Fuchs was alles kommst Du Ruckzuck auf über 750Kg im Hänger tatsächliches Gewicht. Allerdings nur auf der Waage und da wird die Überladung geahndet... Wenn Du jetzt vom Hänger ins Zugfahrzeug umlädst, weil dort die 3,5t ZGG noch nicht erreicht sind ist alles i.O. Hast Du da schon 3,5t drinnen, musst Du halt ggf. den Wassertank leer machen...
    Fahren ohne FE ist das alles wenn Du den X-Wagen 3,5t ZGG fährst (auch leer) mit Anhänger 1,4t (auch leer) jetzt ist der Tatbestand erfüllt weil ZGG Hänger größer als 750kg. Hier wird Dir auch gleich Vorsatz unterstellt, denn das musste der Fahrer erkennen, denn in den Fahrzeugschein steht das jeweilige ZGG drinn und im FS steht was Du fahren darfst....
    Strafe vom Finanzamt wegen einer (fahrlässigen)Überladung wäre mir neu, erst recht im nichtgewerblichen Bereich.
    Ich schließe mich HundundHase voll an. Einen W50 7,5t mit einer 10%igen Überladung bleibt eine leichte Fahrlässigkeit und wird mit einem Verwarngeld geahndet....

  • Zum Schluss wurde mein Beitrag aber etwas zerredet, eigentlich ist das nur in der grossen Politik so üblich.
    Bitte den Start-Beitrag richtig lessen. Da ist von einer “beachtlichen” und nicht von einer kleinen 10 % Ladungsüberschreitung die Rede.
    Hätte wohl genauer schreiben sollen, was ich unter “beachtlich mehr als 7,49 t” verstehe.
    Antwort: Der LKW mit Koffer hat 9,5 t auf die Waage gebracht. Auf Grund der festen Einbauten hat er die schon immer.
    Bei Fragen zum Thema bitte an die Dekra Spezialisten wenden. Die können über die gesamte Bandbreite berichten: Unfall, Versicherungen, Finanzamt, Gerichtsprozess usw..
    Meine Meinung ist: Es gibt Regeln und wer sich daran hält, geht diesen Problemen aus dem Weg.


    Ein Beispiel zum Abschluss:
    Auch im Ausland ist man skeptisch auf die bis 7,49 t (zGG) zugelassenen LKW,s (Weltreisenden) aus Deutschland. Ein 7,49 t Spitzenreiter (kein W-50) wurde im Ausland von der Polizei mit rund 13,0 t (zGG) gewogen. Die Sofortstrafe soll ein groses Loch in die Urlaubskasse gerissen haben.

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