7,49 t, Überschreitung zulässiges Gesamtgewicht (zGG)
Auf einem Oldi-Treffen hatte ich bei einem LKW mit LAK-II die 7,49t,
zulässiges Gesamtgewicht (zGG.) angezweifelt und dem Fahrer empfohlen seinen LKW wiegen zu lassen.
Das Fahrzeug war auf der Waage, es sind beachtlich mehr als 7,49 t (zGG).
Der LKW ist zugelassen und der Fahrzeugschein weist die 7,49 t (zGG) aus.
Versicherung und Kfz.-Steuer sind auch auf 7,49 t (zGG) ausgestellt.
Die Berichtigung ist schon in Arbeit.
Für Behörden ist das kein Kavaliersdelikt, die bewerten das knallhart als Betrug.
Bei einem Unfall kann die Versicherung die Zahlung verweigern und das Finanzamt fordert Steuernachzahlungen inclusive Strafe.
Also, prüft vorher und bindet Euch nicht diese “Rute” vor den Hintern.
Gruss